Seite 5 - Gemeindezeitungen

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Rund ums Dorf
07/2013
12. Müllabfuhrgebühren:
laut Gemeinderatsbeschluss vom 27.01.1992 und
28.11.1994; der Gebührentarif gemäß § 3
Abfallgebührenordnung wird wie folgt festgesetzt:
Grundgebühr pro 100 Liter Mindestmüllvolumen:
Bioabfall und Restmüll - incl. 10 % MWSt. € 6,00
(netto € 5,45)
- Müllsacksystem (incl. Grundgebühr)
40-Liter-Müllsack incl. 10 % MWSt. € 5,10
70-Liter-Müllsack incl. 10 % MWSt. € 6,70
weitere Gebühr pro Entleerung - zweiwöchentlich:
incl. 10 % MWSt:
- 80-Liter Behälter
€ 2,90
- 120-Liter Behälter
€ 3,95
- 240-Liter Behälter
€ 7,65
- 660-Liter Behälter
€ 20,75
- 800-Liter Behälter
€ 24,45
weitere Gebühr pro Entleerung - vierwöchentlich:
incl. 10 % MWSt.:
- 80-Liter Behälter
€ 3,70
- 120-Liter Behälter
€ 4,90
- 240-Liter Behälter
€ 9,15
- 660-Liter Behälter
€ 27,20
- 800-Liter Behälter
€ 32,95
Sperrmüll (über einem Kubikmeter angelieferten
Sperrmüll - kein Haus- bzw. Restmüll)
€ 24,00 pro m3 (incl. 10 % MWSt.);
keine Mindestgebühr
13. Lesegebühren:
Nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 25.11.1975;
€ 0,20 pro Band und Woche;
€ 1,00 pro Spiel (2 Wochen)
14. Kindergartenbeiträge:
Nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 12.06.2002
und 05.08.2009:
pro Kind und Monat - € 22,11 (incl. 10 % MWSt.) -
Netto € 20,10
§ 5 der Friedhofsgebührenordnung
Benützung der Leichenhalle
€ 40,00
§ 6 der Friedhofsgebührenordnung
Laufende Gebühr pro Grabplatz u. Jahr
€ 4,80 (Indexbindung)
10. Wassergebühren:
laut Gemeinderatsbeschluss vom 23.05.2006; Tarife
incl. MWSt.:
§ 3 (3) Anschlussgebühr pro m² der Bemessung
€ 3,262
§ 3 (4) Anschlussgebühr landw. Wirtschaftsgebäude
(Neubau)
€ 350,00 (Pauschale)
§ 3 (4) landw. Wirtschaftsgebäude (Zu- und Umbau)
€ 3,262
§ 4 (2) laufende Gebühr - fließende Brunnen
€ 0,050
Die laufende Wassergebühr wird mit € 0,67 pro m3
Wasserverbrauch excl. MWSt. festgesetzt - incl.
MWSt. € 0,737. Der Tarif gilt bereits bei der näch-
sten Abrechnung bzw. bei der nächsten Ablesung.
11. Kanalgebühren:
laut Gemeinderatsbeschluss vom 18.02.2004; Tarife
incl. MWSt.:
§ 3 lit. a) Z. 3 - Anschlussgebühr pro m² der
Bemessung
€ 15,72
§ 3 lit. a) Z. 4 - Mindestanschlussgebühr
€ 4.178,64
§ 3 lit. a) Z. 5 - Anschlussgebühr pro m² der
Bemessung
€ 2.248,54
§ 3 lit. b) Z. 2 - Anschlussgebühr pro m² der
Bemessung
€ 1,22
§ 5 Z. 2 - Zählergebühr pro Wasserzähler
€ 8,50 (Indexbindung)
Die laufende Kanalgebühr (§ 4 Z. 6) wird mit € 2,00
pro m3 Wasserverbrauch excl. MWSt. festgesetzt -
incl. MWSt. € 2,20. Der Tarif gilt bereits bei der
nächsten Abrechnung bzw. bei der nächsten
Ablesung.
Für die Übernahme von Abwässern aus
Hauskläranlagen (Entleerung von Hauskläranlagen)
wird pro m3 Abwasser ein Entgelt von € 46,00 (incl.
10 % MWSt.) verrechnet.