Seite 15 - Gemeindezeitungen

Basic HTML-Version

Mai 2014
Dölsacher Dorfzeitung
Seite 15
fassung eine privatrechtliche Vereinbarung (Vergabe-
recht, Aufschließung usw.) abgeschlossen werden
wird.
Zu diesem Thema nimmt auch DI Johannes Kuenz
Stellung, der darauf hinweist, dass mit ihm bezüglich
der Aufnahme von zwei Baugründen in das ÖRK nie-
mand gesprochen hat. Für seinen Teil wünscht er
keine Aufnahme in das ÖRK und sieht grundsätzlich
Nutzungskonflikte zwischen dem bestehenden Inten-
sivobstbau und dem geplanten neuen Wohngebiet
nördlich seines Anwesens.
Nach Diskussion und einigen Wortmeldungen be-
schließt der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach, die-
sen von der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre.
Griessmann-Scherzer-Mayr ausgearbeiteten Ent-
wurf des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Ge-
meinde Dölsach mit Planstand März 2014 mit fol-
genden Änderungen als Grundlage für die Vorlage für
den erforderlichen Umweltbericht heranzuziehen:
– Bereich Mair/Kuenz (Gpn. 986 und 988, KG
Görtschach-Gödnach) wird aus dem Entwurf
herausgenommen (alternativ Baufläche beim
Futterhaus Roderle vorstellbar);
– Bereich Jakob Gander vlg. Klamperer (Gpn.
830/1, 831, 807, und 808/1, KG Görtschach-
Gödnach) wurden vom Raumplaner vergessen
und wird im Entwurf ÖRK aufgenommen.
– Bereich LIOT (Gp. 650, KG Dölsach) muss
Notwendigkeit abgeklärt werden.
Einstimmiger Beschluss!
Folgende Bauwerber erhielten
Erschließungskosten
vorgeschrieben:
Josef Stocker, Dölsach 33
Alois Mair, Dölsach 209
Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerbern 30 %
der Abgabe als Baukostenzuschuss zu gewähren.
Folgendes Ansuchen um
Förderung einer Photo-
voltaikanlage
ist eingelangt.
Johann Mair, Dölsach 192, 6,120 kWpeak
Es wird einstimmig beschlossen, dem Förderungs-
werber o. a. Zuschuss zu gewähren.
Ansuchen um Solarförderung und Förderung für ein
Elektrofahrrad sind keine eingelangt.
Diese Beschlüsse wurden unter Vorsitz von Vize-
Bgm. Martin Mayerl in Abwesenheit von Bgm. Josef
Mair gefasst.
Zuschreibung zum bzw. Abschreibung vom Öf-
fentlichen Gut:
a)
Übernahme einer Teilfläche „1“ aus der Gp.
255/1 in das Öffentliche Gut 1316/3, beide
KG Görtschach-Gödnach (Agrargemeinschaft
Görtschach-Gödnach)
Im Bereich Gp. 255/1, KG Görtschach-Gödnach
(Walter Matschnig), ist eine Teilung des Grundstückes
geplant. Das neu entstehende Grundstück würde über
keine geregelte Zufahrt verfügen, da zwischen dem
Öffentlichen Gut und dem Bauplatz ein Grundstreifen
besteht, der sich im Eigentum der Agrargemeinschaft
Görtschach-Gödnach befindet. Um eine Bebauung
des neu entstehenden Grundstückes zu ermöglichen,
wird gegenständlicher Grundstreifen in das Öffent-
liche Gut Gp. 1316/3, KG Görtschach-Gödnach, über-
nommen. Durch die Zuschreibung wird die Ver-
kehrssituation verbessert.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Entsprechend der Planurkunde der Vermessungs-
kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 28. Februar
2014, GZ. 4779/2014, wird die Teilfläche „1“ im Aus-
maß von insgesamt 51 m² dem Öffentlichen Gut Gp.
1316/3, KG Görtschach-Gödnach (EZ 101), zuge-
schrieben. Sämtliche mit der Durchführung der
Grenzänderung entstehenden Kosten gehen zu Lasten
der Gemeinde Dölsach. Als Grundpreis wurde von der
Agrargemeinschaft Görtschach-Gödnach ein Betrag
von 45 € je m² festgelegt.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, nachfolgen-
den Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen.
b)
Übernahme der Teilflächen „1“ und „7“ aus der
Gp. 239/2 in das Öffentliche Gut EZ 101, KG
Görtschach-Gödnach (Reischitz, Holzer)
Im Bereich der Gp. 239/2, KG Görtschach-Gödnach,
ist eine Teilung von Grundstücken in vier Bauparzel-
len geplant. Im Zuge dieser Teilung werden die Ge-
meindewege auf den Gp. 239/4 und 239/1 durch
Teilflächen verbreitert. Durch die Zuschreibung wird
die Wegbreite auf mindestens 5,50 m erhöht und da-
durch die Verkehrssituation verbessert.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Entsprechend der Planurkunde der Vermessungs-
kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 11. Novem-