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Dölsacher Dorfzeitung
Mai 2014
ber 2013, GZ. 3772/2012, wird die Teilfläche „1“ im
Ausmaß von 42 m² dem Öffentlichen Gut Gp. 239/4,
KG Görtschach-Gödnach (EZ 101) und die Teil-
fläche „7“ im Ausmaß von 25 m² dem Öffentlichen
Gut Gp. 239/1, KG Görtschach-Gödnach (EZ 101),
zugeschrieben. Sämtliche mit der Durchführung der
Grenzänderung entstehenden Kosten gehen zu
Lasten der Antragsteller. Als Ablöse wird ein Grund-
preis von 22 € je m² festgelegt.
Zu diesem Tagesordnungspunkt verliest der Bürger-
meister ein Schreiben von Herrn Josef Schreier. Er be-
sitzt auf der Gp. 738, KG Görtschach-Gödnach
(= Bahngrund), ein Objekt. Im Zuge der Grundzu-
sammenlegung im Jahr 1982 wurde die bestehende
öffentliche Weganlage an die Agrargemeinschaft
Görtschach-Gödnach abgetreten. Er ersucht um
Herstellung einer öffentlichen Zufahrt
zu seiner
Schrebergartenanlage. Er wäre auch mit einer ge-
änderten Wegführung (rechtwinkelig zur Lavanter
Landesstraße) einverstanden. Diesbezüglich führt der
Bürgermeister aus, dass er sich an diese Angelegen-
heit erinnern kann und die Gemeinde Dölsach für die-
sen Weg Flächen im Bereich der Raiffeisengenossen-
schaft erhalten hat. Er schlägt vor, an die Agrar-
gemeinschaft Görtschach-Gödnach neuerlich ein
Ansuchen umWegabtretung bzw. Wegkauf zu stellen.
Einstimmiger Beschluss!
Wie bereits mitgeteilt, wird der
Polizeiposten in Döl-
sach
spätestens mit Ende Juni aufgelassen. Die Räum-
lichkeiten gehen in die Verwaltung der Gemeinde
Dölsach und es stellt sich nun die Frage der Nach-
nutzung. Dies stellt der Bürgermeister zur Diskussion.
Es folgen mehrere Wortmeldungen. Eine Wohnnut-
zung über dem Dorfcafé scheint keine ideale Lösung
zu sein, deshalb wird eine Nutzung als Büro, Praxis
oder als Friseurräumlichkeiten bevorzugt. Eine ent-
sprechende Ausschreibung soll in der nächsten Dorf-
zeitung erfolgen.
In diesem Zusammenhang informiert der Bürgermeis-
ter, dass auf die Gemeinde Dölsach eine teilweise
Rückzahlung der erhaltenen Mietvorauszahlung (ca.
85.000 €) zukommen wird. Er hat diesbezüglich
schon Kontakt zum Landeshauptmann aber auch zur
zuständigen Ministerin aufgenommen.
Die Waldumlage ist für 2014 neu festzusetzen.
Hierbei ist der Aufwand des Waldaufsehers (Perso-
nalaufwand) aus dem Vorjahr der Berechnung zu-
grunde gelegt.
Lohn ............................................. 37.850,30 €
SV ................. ............................... 7.072,28 €
FLAG .......... ................................. 1.708,04 €
Reisekosten .. ................................ 3.412,50 €
Gesamt ......... ................................ 50.043,12 €
Gesamtaufwand des Waldaufsehers 2013 ohne Sach-
aufwand betrug 50.043,12 €
Berechnungsgrundlage-
Waldfläche ....................................... 906,80 ha
Wirtschaftswald ............................... 465,00 ha
Schutzwald im Ertrag....................... 441,80 ha
Berechnung der umlage:
50.043,12 : 906,80 = 55,19
Wirtschaftswald....... 50 % von 55,19 = 27,60 €
Schutzwald
im Ertrag ................. 15 % von 55,19 = 8,28 €
465,00 x 27,60 ............................. 12.834,00 €
441,80 x 8,28 ............................... 3.658,10 €
Gesamtumlage ............................. 16.492,10 €
Der Gemeinderat setzt die Umlage für 2014, wie oben
angeführt, einstimmig fest.
Der
Bericht des Überprüfungsausschusses
über die
Prüfung der Gemeindekasse vom 27. Jänner 2014 und
der Bericht über die Vorprüfung der Jahresrechnung
2013 vom 6. Februar 2014 werden vom Überprü-
fungsausschussobmann Werner Greil vorgetragen und
vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
In diesem Zusammenhang regt GR Werner Greil an,
die Überstunden der Bauhofmitarbeiter abzubauen.
Die
Jahresrechnung und die Vermögensrechnung
2013
wurden allen Gemeinderäten mit der Einladung
zur Sitzung übermittelt.
Die Jahresrechnung erbrachte folgendes Ergebnis:
Ordentlicher Haushalt:
Einnahmen ............................... 4,992.456,52 €
Ausgaben ................................. 4,986.721,84 €
Rechnungsüberschuss ..................... 5.734,68 €
Außerordentlicher Haushalt
hat Einnahmen und Ausgaben
von je .......................................... 642.311,24 €