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Dölsacher Dorfzeitung
Mai 2014
Anträge, Anfragen und Allfälliges
Die Behandlung nachstehender Punkte wird einstim-
mig genehmigt.
– GR Alois Fasching erklärt, dass er immer wieder auf
die
Verkehrssituation
im Bereich Neubau Köferle
angesprochen wird. Der Bürgermeister informiert,
dass ein Baugesuch für die geänderte Ausführung
eingebracht wurde und die Angelegenheit im an-
hängigen Verfahren geklärt werden muss.
– GR Reinhard Steinbauer bringt einen Wunsch von
Bürgern nach einer zusätzlichen Sitzreihe im hinte-
ren Teil der
Leichenhalle
zur Kenntnis.
– GR Reinhard Steinbauer fragt nach dem Einfluss der
Gemeinde bei
Bäumen im Baugebiet
nach (spezi-
ell in Göriach – z. B. Schneelast). Der Bürgermeister
wird sich im gegenständlichen Fall mit dem Ge-
meindewaldaufseher ein Bild vor Ort machen.
– GV Hans Gumpitsch regt an, den
Durchlass
in
Göriach Richtung Klaus Klocker tiefer zu gestalten.
Derzeit kommt der Tankwagen der FF Dölsach nicht
durch.
– GR Reinhard Steinbauer fragt nach, ob bekannt ist,
wer die
30 km/h-Beschränkungstafel
in Ober-
göriach montiert hat. Der Bürgermeister beantwor-
tet dies damit, dass der Verursacher noch nicht aus-
geforscht werden konnte. In diesem Zusammenhang
informiert der Bürgermeister über eine Begebenheit
bezüglich der Ortstafel im Bereich Autohaus Mair.
– GR Werner Greil weist darauf hin, dass es in Göd-
nach im Bereich Lumasegger aufgrund der
Ver-
kehrsberuhigung
im Zusammenhang mit dem
Schnee zu problematischen Situationen gekommen
ist. Der Bürgermeister stellt fest, dass diese Maß-
nahmen noch nicht fertiggestellt sind und mit neuen
Lampen und entsprechender Bepflanzung sich die Si-
tuation entspannen wird. Gleichzeitig fordert er aber
auch die Verkehrsteilnehmer zu mehr Rücksicht auf.
– Der Bürgermeister informiert, dass die Gemeinde
Dölsach in der vergangenen Woche in Innsbruck mit
einem zusätzlichen
Mobilitätsstern
ausgezeichnet
wurde.
– Die Anfrage von Vize-Bgm. Martin Mayerl nach
dem Zeitplan der Schließung des Dölsacher
Polizei-
postens
beantwortet GR Steinbauer damit, dass die
Umsetzung bis 1. Juli 2014 abgeschlossen sein soll.
IMPRESSuM:
Herausgeber, Gestaltung und für den Inhalt verantwortlich: Gemeinde Dölsach – vertreten durch
Bgm. Josef MAIR. Erscheint viermal jährlich. Satz und Druck: Oberdruck Digital Medienproduktion GmbH. Dölsach. Gedruckt
auf chlorfrei gebleichtem Papier – Biotop 3. Erscheinungsort Dölsach. Verlagspostamt 9900 Lienz.
– erster Auflagebeschluss (Gemeinderat)
– erste Auflage
– eventuell zweiter Auflagebeschluss
(z. B. bei Änderungswünschen durch Gemeinde-
rat)
– eventuell zweite Auflage
– aufsichtsbehördliche Genehmigung (Land Tirol)
Der Bürgermeister dankt dem Architekten für die
Ausführungen und fasst abschließend zusammen.
GV Mag. Arno Oberegger und GR Josef Robert Pos-
senig verlassen die GR-Sitzung.
Zuschreibung zum bzw. Abschreibung vom Öffent-
lichen Gut:
a)
Übernahme einer Teilfläche („2“) in das öffent-
liche Gut Gp. 405/3, KG Dölsach, sowie Ab-
schreibung einer Teilfläche („1“) aus dem
öffentlichen Gut Gp. 832, KG Dölsach (Man-
fred Eder)
Im Bereich des Gemeindeweges Gp. 8321, KG Döl-
sach (Bahnhofstraße im Bereich Tribuser), wird eine
Grenzberichtigung durchgeführt. Dadurch wird die
Mappengrenze dem natürlichen Wegverlauf bzw. der
bestehenden Einfriedungsmauer angepasst. Dazu wird
es erforderlich, eine Teilfläche aus dem Öffentlichen
Gut Gp. 832, KG Dölsach, abzuschreiben und eine
Teilfläche dem Öffentlichen Gut Gp. 405/3, KG Döl-
sach, zuzuschreiben. Durch die Grenzänderung wird
die Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auf ge-
nannten Verkehrsflächen nicht verschlechtert.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Entsprechend der Planurkunde der Vermessungs-
kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 4. Oktober
2013, GZ. 4070/2013, wird die Teilfläche „2“ im Aus-
maß von insgesamt 1 m² dem Öffentlichen Gut Gp.
405/3, KG Dölsach (EZ 40), zugeschrieben und die
Teilfläche „1“ im Ausmaß von 14 m² aus dem Öf-
fentlichen Gut Gp. 832, KG Dölsach (EZ 40), ausge-
schieden. Sämtliche mit der Durchführung der Grenz-
änderung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des
Antragsstellers (Dr. Manfred Eder). Als Grundpreis
wird ein Betrag von 44 € je m² festgelegt.