Seite 11 - Gemeindezeitungen

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Mai 2012
Dölsacher Dorfzeitung
Seite 11
Griessmann-Scherzer-Mayr vom 15. Jänner 2014,
Zahl 707r139-1BBP.dwg, durch vier Wochen hin-
durch, und zwar vom 29. Jänner bis einschließlich 27.
Februar 2014, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzu-
legen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der
Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn
innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu be-
rechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
b)
Beratung und Diskussion bezüglich Fortschrei-
bung des ÖRK Dölsach
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Bürger-
meister den Raumordnungsplaner der Gemeinde Döl-
sach, Architekt DI Wolfgang Mayr. Der Bürgermeister
ersucht den Raumplaner um weitere Ausführungen.
Architekt DI Mayr erinnert an die Beratung zur Er-
stellung des ersten Raumordnungskonzeptes vor ca.
15 Jahren und dass das derzeit gültige ÖRK der Ge-
meinde Dölsach vor ca. zwölf Jahren beschlossen
wurde. Nach dem Tiroler Raumordnungskonzept hat
die Gemeinde alle zehn Jahre zu überarbeiten und
fortzuschreiben. Aufgrund einer Verlängerung hat dies
die Gemeinde Dölsach bis zum 17. September 2014
zu erledigen. Das Raumordnungskonzept ist das Fun-
dament für die Tiroler Raumordnung. Es handelt sich
dabei um ein sehr statisches Elementarium, dass die
Grenzen der Bebauung für die nächsten zehn Jahre
festlegt. Anhand von Folien erklärt er weitere Fest-
legungen (Freihalteflächen usw.) im Raumordnungs-
konzept. In diesem Zusammenhang werden mehrere
Zwischenfragen der Gemeinderäte zu den Festlegun-
gen beantwortet. In seinen weiteren Ausführungen er-
klärt der Architekt die Änderungen gegenüber dem
bestehenden Konzept.
In der folgenden Diskussion werden weitere Ände-
rungswünsche (Untergöriach oberhalb der B107,
Moser und Trojer in Gödnach, Kleissl und Zojer in
Dölsach, Lusser und Guggenberger in Göriach) an-
gesprochen. Deren Umsetzung soll bis zum ersten
Auflagebeschluss (Mitte bis Ende Februar) durch den
Raumplaner geprüft bzw. mit den betroffenen
Grundeigentümer besprochen werden.
Abschließend bringt der Architekt dem Gemeinderat
noch das durchzuführende Verfahren näher:
Verfahren ÖRK:
– Grundsatzbeschluss (erfolgte bereits mit Beschluss
vom 9. Februar 2012)
– Erstellung Umweltbericht (durch Raumplaner der
Gemeinde Dölsach)
– Umweltprüfung (Land Tirol)
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24. Mai
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