Seite 21 - Gemeindezeitungen

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November 2013
Dölsacher Dorfzeitung
Seite 21
gibt. Nach einigen Wortmeldungen wird angeregt, die
touristische Tafel im Bereich des Mehrzweckhauses
nach Überarbeitung in Aguntum aufzustellen.
Seitens des Regionsmanagements ist beabsichtigt, das
Modell
„Klima- und Energieregion Osttirol“
bis
Dezember 2015 fortzuführen und ersucht die Ge-
meinden Osttirols um ideelle und finanzielle Unter-
stützung. Durch die Unterstützung der Gemeinde wird
auch ein (erleichterter) Zugang zu Förderungen, wel-
che nur Klima- und Energiemodellregionen vorbe-
halten ist, möglich. Diesbezüglich führt auch der Bür-
germeister näher aus, der auch im Vorstand des Regi-
onsmanagement ist. Nach Beratung und einigen
Wortmeldungen stimmt der Gemeinderat einstimmig
dem Jahresbeitrag von 690 € für 2014 und 2015 zu.
Mit der Einladung zu dieser GR-Sitzung wurde den
Gemeinderäten auch eine überarbeitete Kindergarten-
ordnung für den Gemeindekindergarten übermittelt.
Die Überarbeitung der Kindergartenordnung wurde
aufgrund der geänderten Gesetzeslage (Tiroler Kin-
derbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz, Kinder-
gartenpflicht usw.) notwendig.
Der Gemeinderat setzt folgende Kindergartenordnung
einstimmig fest:
KINDERGARTENORDNUNG
der Gemeinde Dölsach
1. Betrieb eines öffentlichen Kindergartens
Die Gemeinde Dölsach betreibt einen öffentlichen
Kindergarten nach den Bestimmungen des Tiroler
Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes,
i.d.g.F. mit dem Sitz in 9991 DÖLSACH – Dölsach
4 a
2. Aufgabe des Kindergartens
Der Kindergarten hat die Aufgabe, die häusliche
Erziehung und Betreuung der Kinder zu unterstüt-
zen und zu ergänzen. Er hat hiebei durch eine der
jeweiligen Entwicklungsstufe der Kinder ange-
messene Erziehung und Förderung der Begabung,
insbesondere durch die erzieherische Wirkung, die
die Gemeinschaft Gleichaltriger ausübt, und
durch ausreichendes und geeignetes Spielen die
seelische, geistige und körperliche Entwicklung der
Kinder bis zum Besuch einer Schule zu fördern
sowie zur Entwicklung des sittlichen und des reli-
giösen Empfindens der Kinder und ihres Gemein-
schaftssinnes beizutragen.
3. Aufnahmebedingungen
a) Der Kindergarten ist ohne Unterschied der Ge-
burt, des Geschlechtes, der Rasse, des Standes,
der Klasse, der Sprache und des Bekenntnisses
der Kinder nach Maßgabe nachstehender Be-
stimmungen allgemein zugänglich.
b)Der Besuch des Kindergartens ist freiwillig. Für
Kinder, die am 31. August vor dem Beginn des
Kindergartenjahres ihr fünftes Lebensjahr voll-
endet haben und im Folgejahr schulpflichtig wer-
den, besteht eine Besuchspflicht gemäß § 26 des
Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungs-
gesetzes.
c) Für die Aufnahme in den Kindergarten ist die
Anmeldung des Kindes durch die Erziehungsbe-
rechtigten erforderlich. Der Anmeldung eines be-
hinderten Kindes ist je nach Art der Behinderung
ein psychologisches oder ein fachärztliches Gut-
achten zur Frage der Betreuungsform des Kindes
im Kindergarten anzuschließen.
d)Es besteht die Möglichkeit des Kindergartenver-
suches der Einzelintegration.
e) Die Verpflichtung zur Aufnahme von Kindern in
den Kindergarten bezieht sich nur auf Kinder, die
in Dölsach ihren ordentlichen Wohnsitz haben.
4. Für den täglichen Kindergartenbesuch sind mitzu-
bringen
a) geeignete Hausschuhe
b)Turnsachen
c) Jausentasche mit genauer Kennzeichnung (Vor-
und Zuname)
d) einfache Jause
Spielzeug, Geld und andere Gegenstände dürfen nicht
mitgenommen werden, da nicht garantiert werden
kann, dass sie wieder mit nach Hause gebracht werden
können.
5. Besuchszeit
a) Der Kindergarten kann von Montag bis Freitag
besucht werden. Die Öffnungszeiten werden im
Rahmen des ersten Elternabends festgelegt.
b)Die Kinder sollen am Vormittag spätestens bis
8.30 Uhr im Kindergarten anwesend sein und
frühestens ab 11.30 Uhr vom Kindergarten ab-
geholt werden. Für Kinder, die am 31. August
vor dem Beginn des Kindergartenjahres ihr fünf-
Hinweis!
Ansuchen
um den
Heizkostenzuschuss
des Landes Tirol können noch
bis 29. November 2013
beim Gemeinde-
amt Dölsach eingebracht werden!