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Dölsacher Dorfzeitung
November 2013
trifft, sowie im Bereich der Gp. 740/1, KG Gört-
schach-Gödnach, von derzeit Freihaltefläche Ökolo-
gie (FÖ) in künftig Sondernutzungsbereich „S 3“.
Die Beschreibung des Konzeptplans lautet folgend:
„S 3“: Regionale Kläranlage mit Nebenanlagen und
standortgebundenen Sondernutzungen, welche keine
Konflikte zur Hauptnutzung (Kläranlage) erzeugen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Än-
derung des örtlichen Raumordnungskonzeptes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu be-
rechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Folgende Bauwerber erhielten
Erschließungskosten
vorgeschrieben:
Anton Plankensteiner, Gödnach 52
Manfred Brandstätter, Görtschach 31
Plankensteiner Holzbau GmbH., Gödnach 52
Plankensteiner Holzbau GmbH., Gödnach 52
Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerbern 30 %
der Abgabe als Baukostenzuschuss bzw. im Hinblick
auf die Plankensteiner Holzbau GmbH. (2. Ansuchen)
50 % der Abgabe als Gewerbeförderung zu gewähren.
Folgende Ansuchen um Förderung einer
Photovol-
taikanlage
sind eingelangt.
Dr. Wolfgang Fritsch, Dölsach 240, 4,24 kWpeak
Anton Tscharnidling, Gödnach 75, 5,00 kWpeak
Folgendes Ansuchen um Förderung für ein
Elektro-
fahrrad
ist eingelangt:
Christian Frank, Dölsach 220
Es wird einstimmig beschlossen, dem Förderungs-
werber o. a. Zuschuss zu gewähren.
Die WE-Wohnungseigentum hat ein Ansuchen um
Solarförderung
für die neue Wohnanlage in der
Strassersiedlung eingebracht. Es entsteht eine Anlage
mit 118 m² Solarfläche sowie einem Speichervolumen
von 7.800 l. Ebenso haben sie ein Ansuchen um Er-
mäßigung der Erschließungs- und Kanalanschlussge-
bühren gestellt. Der Gemeinderat stellt fest, dass das
Ansuchen um Solarförderung erst nach Fertigstellung
und Inbetriebnahme der Anlage behandelt werden
kann. Eine Ermäßigung der Erschließungs- und
Kanalanschlussgebühren findet keine Zustimmung, da
dafür die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Ein-
stimmiger Beschluss!
In Stribach im Bereich Stoffler (jetzt Halbfurter) und
Oberdorfer wurde nach einer örtlichen Besichtigung
und Besprechung von der Vermessungskanzlei DI
Rudolf Neumayr ein Teilungsvorschlag ausgearbeitet.
Durch die geplante
Grundteilung und Grenzände-
rung
wird der Mappenstand dem Naturbestand ange-
passt. Der öffentliche Weg auf den Gpn. 330 und
346/1, KG Stribach, erhält dadurch durchgehend eine
Mindestbreite von 3,20 m.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Entsprechend der Planurkunde der Vermessungs-
kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 28. Februar
2013, GZ. 3851/2013 werden die Teilflächen „1“, „7“
und „9“ im Ausmaß von insgesamt 16 m² dem Öf-
fentlichen Gut Gp. 346/1, KG Stribach (EZ 34), sowie
die Teilflächen „10“ und „12“ im Ausmaß von insge-
samt 69 m² dem Öffentlichen Gut Gp. 330, KG Stri-
bach (EZ 34), zugeschrieben und die Teilflächen „2“,
„3“ und „8“ im Ausmaß von insgesamt 86 m² aus dem
Öffentlichen Gut Gp. 346/1, KG Stribach (EZ 34), so-
wie die Teilfläche „11“ im Ausmaß von 67 m² dem
Öffentlichen Gut Gp. 330, KG Stribach (EZ 34), aus-
geschieden. Der Wert dieser Teilflächen wird mit 22 €
je m² festgelegt. Bezüglich Kosten für Vermessung,
Eintragung, usw. stellt sich der Gemeinderat eine
Kostenteilung (Gemeinde, Oberdorfer, Halbfurter) vor.
Mit der Einladung zu dieser GR-Sitzung wurde den
Gemeinderäten auch eine vom Notariat Dr. Hans-
Peter Falkner ausgearbeitete
Eigentumsanerken-
nungsurkunde und Übergabsvertrag
übermittelt.
Mit dieser Urkunde wird eine alte (mehr als 30 Jahre)
Grundangelegenheit mit Frau Zangerl (geb. Wallen-
steiner) geregelt, die seinerzeit nicht grundbücherlich
durchgeführt wurde. Der Gemeinderat stimmt der
vorliegenden Eigentumsanerkennungsurkunde und
Übergabsvertrag einstimmig zu.
Herr Thomas Glanzer, Eigentümer des Gasthofes
Marinelli, plant im Bereich des Drausteges
Hinweis-
tafeln
auf dem Öffentlichen Gut aufzustellen und hat
dafür beim Bürgermeister mündlich um Genehmi-
gung ersucht. Dies stellt der Bürgermeister zur Dis-
kussion und regt an, ein einheitliches Erscheinungs-
bild anzudenken. Nach Beratung und einigen Wort-
meldungen gelangt der Gemeinderat zur Auffassung
eine Normgröße für Hinweistafeln im Gemeindege-
biet vorzugeben. Diese Größe beträgt 115 x 32 cm,
das Design der Tafel wird freigestellt. Darüberhinaus
kann sich der Gemeinderat vorstellen, im Bereich des
Radweges/Draubrücke eine Ankündigungstafel mit
Sehenswürdigkeiten aber auch Wirtschaftsbetriebe
von Dölsach zu errichten. Einstimmiger Beschluss!
GR Alois Fasching weist darauf hin, dass es in
Agun-
tum
keine Ankündigungstafel mit Dölsach-Bezug