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Dölsacher Dorfzeitung
November 2013
tes Lebensjahr vollendet haben und im Folgejahr
schulpflichtig werden, besteht eine Besuchs-
pflicht im Ausmaß von 20 Stunden an mindes-
tens vier Werktagen pro Woche.
6. Abmeldung
Die Abmeldung des Kindes vom Besuch des Kin-
dergartens hat bei der Kindergartenleitung zu er-
folgen und ist nur zum Ersten eines jeden Monats
unter Einhaltung einer zweiwöchigen Abmeldefrist
möglich.
7. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
a) Bei der Erfüllung der Aufgabe des Kindergartens
ist in geeigneter Weise mit den Erziehungsbe-
rechtigten zusammenzuarbeiten.
b)Es sind mindestens zweimal im Kindergartenjahr
Elternversammlungen durchzuführen. Die erste
Elternversammlung hat innerhalb der ersten
sechs Wochen des Kindergartenjahres stattzufin-
den. Die Elternversammlung ist den Erziehungs-
berechtigten mindestens zwei Wochen vorher in
geeigneter Weise anzukündigen.
8. Pflichten der Erziehungsberechtigten
a) Die Erziehungsberechtigten haben dafür zu sor-
gen, dass die Kinder den Kindergarten körperlich
gepflegt sowie ausreichend und zweckmäßig ge-
kleidet besuchen und dass die Besuchszeit ein-
gehalten wird.
b)Die Kinder sind von den Erziehungsberechtigten
oder deren Beauftragten, sofern diese zur Über-
nahme der Aufsicht geeignet sind, in den Kin-
dergarten zu bringen und von diesen wieder ab-
zuholen. Die Aufsichtspflicht im Kindergarten
beginnt mit der Übernahme des Kindes. Sie endet
mit dem Zeitpunkt, in dem die Kinder den Er-
ziehungsberechtigten oder deren Beauftragten
übergeben werden.
c) Die Erziehungsberechtigten haben die Kinder-
gartenleitung von erkannten Infektionskrankhei-
ten des Kindes oder der mit ihm im selben Haus-
halt lebenden Personen unverzüglich zu verstän-
digen. Gegebenenfalls ist das Kind so lange vom
Besuch des Kindergartens fernzuhalten, bis die
Gefahr einer Ansteckung anderer Kinder und des
Kindergartenpersonals nicht mehr besteht. Im
Kindergarten können den Kindern grundsätzlich
keine Medikamente verabreicht werden.
d)Die Erziehungsberechtigten haben dafür zu sor-
gen, dass das Kind den Kindergarten regelmäßig
besucht. Ist ein Kind verhindert, den Kindergar-
ten zu besuchen, so haben die Erziehungsbe-
rechtigten die Kindergartenleitung unter Angabe
des Grundes davon zu benachrichtigen.
9. Kindergartenbeitrag
a) Die Erziehungsberechtigten haben einen Kin-
dergartenbeitrag zu entrichten. Dieser beträgt
(einschließlich Umsatzsteuer) für dreijährige
Kinder monatlich 37,50 €. Für Kinder, die am 31.
August vor dem Beginn des Kindergartenjahres
ihr viertes oder fünftes Lebensjahr vollendet ha-
ben, ist kein Kindergartenbeitrag zu entrichten.
b)Der monatliche Kindergartenbeitrag wird an-
teilsmäßig reduziert, wenn ein Kind den Kinder-
garten wegen Krankheit oder Urlaub durch min-
destens zwei Wochen während eines Monats
nicht besuchen kann. In allen übrigen Fällen ist
der volle Kindergartenbeitrag zu entrichten.
c) Der Kindergartenbeitrag ist jeweils von Septem-
ber bis Juni zu entrichten.
d)Die Verrechnung des Kindergartenbeitrages er-
folgt durch die Gemeinde Dölsach und wird
zweimonatlich (75 €) per Rechnung (Erlag-
schein) vorgeschrieben und eingehoben.
Der Bürgermeiser informiert, dass die
Sommerbe-
treuung
im Kindergarten Dölsach gut funktioniert
hat. Es wurden zwischen zwei und neun Kinder be-
treut. Weiters teilt der Bürgermeister mit, dass im heu-
rigen Kindergartenjahr nur mehr drei Kindergarten-
gruppen betreut werden und dass einige Erhaltungs-
maßnahmen im Kindergarten durchgeführt wurden
(Boden, Küche).
Anträge, Anfragen und Allfälliges
Die Behandlung nachstehender Punkte wird einstim-
mig genehmigt.
– GV Walter Matschnig fragt nach dem Stand bei der
Fortschreibung des
örtlichen Raumordnungskon-
zeptes
nach. Der Bürgermeister antwortet damit,
dass es am kommenden Donnerstag eine Bespre-
chung mit dem Raumplaner geben wird, bei der der
Fahrplan für die Fortschreibung festgelegt wird.
– GR Oswald Klocker leitet einen Wunsch von Ge-
meindebürgern nach mehr
Hundestationen
weiter.
Der Bürgermeister wird dies veranlassen.
– Der Bürgermeister ruft den „Autofreien Tag“ in
Erinnerung und ersucht die Gemeinderäte an der
gemeinsamen Aktion der Talbodengemeinden am
Sonntag, 22. September 2013, auf dem Zettersfeld
nach Möglichkeit teilzunehmen.
– GR Hermann Wallensteiner fragt nach einem
Ver-
kehrsspiegel
im Bereich Neubau Stefan Köferle
nach. Der Bürgermeister informiert, dass diesbe-
züglich ein Verfahren anhängig ist.