Seite 19 - Gemeindezeitungen

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November 2013
Dölsacher Dorfzeitung
Seite 19
Das Protokoll der Sitzung vom 1. Juli 2013 wird ge-
nehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister berichtet
über folgende Themen:
– Die Straße
Einfahrt Debanttal
in Göriach wurde
fertiggestellt, alle Infrastrukturmaßnahmen (Strom,
Wasser, Telekom) wurden bereits verlegt.
– Die Verlegearbeiten für die
Fernwärmeleitungen
des Heizwerkes sind abgeschlossen. Bank, Musik-
heim, Mitterkramer-Haus und Widum können an-
geschlossen werden.
– Mit den
verkehrsberuhigenden Maßnahmen
in
Gödnach wird noch heuer begonnen (Stauden wur-
den bereits entfernt). Eine Anfrage von GR Her-
mann Wallensteiner bezüglich eines Gehsteiges be-
antwortet der Bürgermeister damit, dass im Projekt
kein Gehsteig vorgesehen ist.
– Mit den Eigentümern des Wohnhauses Dölsach 149
(ehem. „Fröhlich“) wurden Gespräche geführt. Mit
verkehrsberuhigenden Maßnahmen
in diesem
Bereich könnte 2014 begonnen werden.
– Beim
Görtschacher Bergweg
musste ebenso wie
bei der oberen Einfahrt in Göriach ein Geländer an-
gefertigt werden.
– Die Bauverhandlung für das WE-Projekt
„Ge-
meindehaus NEU“
findet am Mittwoch, 18. Sep-
tember 2013, statt.
– Mit der
Wohnanlage der WE
in der sogenannten
„Strassersiedlung“ wurde vergangene Woche begonnen.
– Die Arbeiten beim
Hochbehälter Dölsach II
gehen
zügig voran.
– Bezugnehmend auf die
Oberflächenwasserpro-
blematik
in Stribach wurde seitens der Straßenver-
waltung ein Projekt ausgearbeitet, das bei der nächs-
ten Sitzung präsentiert werden soll.
– Ebenso Thema der nächsten GR-Sitzung soll die
Angelegenheit
„Agrargemeinschaften“
werden
.
Raumordnung Dölsach
a.
Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der
Gp. 914, KG Dölsach (Renate Müller).
Für diesen Bereich besteht bereits ein Bebauungsplan,
in dem die besondere Bauweise festgelegt ist. Geplant
ist die Errichtung eines Zubaues im Eingangsberei-
ches des Objektes Dölsach 73 a. Um dies möglich zu
machen, ist nachstehende Abänderung des Bebau-
ungsplanes erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
MONTAG, 16. SEPTEMBER 2013
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes
2011, LGBl. Nr. 56, den von der Architektengemein-
schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr aus-
gearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Be-
bauungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr. 914,
KG Dölsach, laut planlicher und schriftlicher Dar-
stellung der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre.
Griessmann-Scherzer-Mayr vom 16. September
2013, Zahl 707q914EBP.dwg, durch vier Wochen hin-
durch, und zwar vom 17. September bis einschließlich
16. Oktober 2013, zur öffentlichen Einsichtnahme
aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der
Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
b.
Änderung des örtlichen Raumordnungskonzep-
tes im Bereich der Gpn. 735, 760/1 und 762/1,
KG Dölsach, sowie Gp. 740/1, KG Görtschach-
Gödnach (Abwasserverband).
Für diesen Bereich wurde bei der GR-Sitzung am
8. April 2013 eine Änderung des Flächenwidmungs-
planes beschlossen. Die Verordnungsprüfung durch
das Land Tirol hat ergeben, dass aufgrund der Größe
des Widmungsbereiches auch eine Änderung des ört-
lichen Raumordnungskonzeptes für diesen Bereich er-
forderlich ist.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 70 Abs. 1 iVm § 64 Abs. 1 des Tiroler Raum-
ordnungsgesetzes 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56,
den von der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre.
Griessmann-Scherzer-Mayr ausgearbeiteten Entwurf
vom 16. September 2013, Zahl 707q735ROK.dwg, über
die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes
der Gemeinde Dölsach im Bereich der Grundstücke Nr.
735, 760/1 und 762/1, KG Dölsach, sowie Gp. 740/1,
KG Görtschach-Gödnach, durch vier Wochen hindurch,
und zwar vom 17. September bis einschließlich 16. Ok-
tober 2013, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des örtlichen
Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Dölsach vor:
Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im
Bereich der Grundstücke Nr. 735, 760/1 und 762/1,
KG Dölsach (Sondernutzungsbereich „S 3“), wobei
die Änderung dort lediglich den textlichen Teil be-