Seite 19 - Gemeindezeitungen

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Mai 2013
Dölsacher Dorfzeitung
Seite 19
stücken vorgesehen. Der Verkauf zum sozial verträg-
lichen Preis, die Abtretung der Verkehrsfläche ins
öffentliche Gut und die Schaffung von Grundflächen,
teilweise als Gehölzstreifen, ortsüblich und Standort-
gerecht bepflanzt, sind privatrechtlich abzusichern.
Die Baulandausweisung erfolgt nach Bedarf.
„W 54“: Baulicher Entwicklungsbereich für Haupt-
nutzung Wohnen, zur Bildung von Einzelhausgrund-
stücken vorgesehen. Der Verkauf zum sozial verträg-
lichen Preis ist privatrechtlich abzusichern, die Bau-
landausweisung erfolgt nach Bedarf.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG
2011 der Beschluss über die dem Entwurf entspre-
chende Änderung des örtlichen Raumordnungskon-
zeptes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu be-
rechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
2) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr.
56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz
2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der Archi-
tektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-
Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 8. April 2013,
Zahl 707q182FWP.dwg, über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach im
Bereich von Teilflächen der Grundstücke Nr. 182,
183/1 und 208/2, KG Dölsach, durch vier Wochen hin-
durch, und zwar vom 22. April bis einschließlich 21.
Mai 2013, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-
reich einer Teilfläche des Grundstückes 182, KG Döl-
sach, von derzeit Freiland nach § 41 in künftig Son-
derfläche Gehölzstreifen nach § 43, im Bereich einer
Teilfläche des Grundstückes 208/2, KG Dölsach, und
je zweier Teilflächen der Grundstücke 182 und 183/1,
KG Dölsach, von derzeit Freiland nach § 41 in künf-
tig Wohngebiet nach § 38, Abs. 1, sowie je einer
Teilfläche der Grundstücke 182, 183/1 und 208/2, KG
Dölsach, von derzeit Freiland nach § 41 in künftig
Kenntlichmachung als Verkehrsfläche nach § 53, Abs.
1, alle TROG 2011, LGBI. 56/2011 vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1
lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes
gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu be-
rechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
3) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes
2011, LGBl. Nr. 56, den von der Architektengemein-
schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr ausge-
arbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebau-
ungsplanes im Bereich von Teilflächen der Grundstücke
Nr. 182, 183/1 und 208/2, KG Dölsach, laut planlicher
und schriftlicher Darstellung der Architektengemein-
schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr vom 8.
April 2013, Zahl 707q182BBP.dwg, durch vier Wochen
hindurch, und zwar vom 22. April bis einschließlich 21.
Mai 2013, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der
Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
e.
Änderung des Raumordnungskonzeptes, des
Flächenwidmungsplanes und Erlassung eines
Bebauungsplanes im Bereich von Teilflächen der
Gpn. 269/2 und 237/3, KG Görtschach-Gödnach
(Johanna Maier).
Frau Johanna Maier plant im Bereich ihrer Grundstücke
Nr. 169/2 und 237/3, KG Görtschach-Gödnach, die Aus-
weisung von drei Baugrundstücken samt Erschließungs-
wege. Diese Grundstücke will sie weichenden Kindern
übergeben. Das macht nachstehende Änderung des ÖRK,
Änderung des Flächenwidmungsplanes sowie Erlassung
eines Bebauungsplanes erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige
Beschlüsse:
1) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 70 Abs. 1 iVm § 64 Abs. 1 des Tiroler Raum-
ordnungsgesetzes 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, den
von der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griess-
mann-Scherzer-Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 8.
April 2013, Zahl 707q237-3ROK.dwg, über die Änderung
des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde
Dölsach im Bereich von Teilflächen der Grundstücke Nrn.
269/2 und 237/3, KG Görtschach-Gödnach, durch vier
Wochen hindurch, und zwar vom 9. April bis einschließlich
8. Mai 2013, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des örtlichen
Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Dölsach vor:
Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im
Bereich von Teilflächen der Grundstücke 269/2 und
237/3, KG Görtschach-Gödnach, von derzeit Frei-
haltefläche Landwirtschaft (FL) in künftig bauliche
Entwicklungsfläche für Hauptnutzung Wohnen mit
dem Zähler Nr. 55.