Seite 20 - Gemeindezeitungen

Basic HTML-Version

Seite 20
Dölsacher Dorfzeitung
Mai 2013
Die Beschreibung des Konzeptplans lautet folgend:
„W 55“: Erweiterung eines Siedlungsgebietes um drei
Bauplätze Richtung Osten mit Verbesserung der Er-
schließungssituation durch Verlängerung des Weges
auf Grundstück 237/1. Die verkehrstechnischen Be-
lange sind zu beachten, die Abtretung der Wegfläche
ins öffentliche Gut privatrechtlich abzusichern.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG
2011 der Beschluss über die dem Entwurf entspre-
chende Änderung des örtlichen Raumordnungskon-
zeptes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu be-
rechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
2) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr.
56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz
2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der Archi-
tektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-
Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 8. April 2013,
Zahl 707q237-3FWP.dwg, über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach im
Bereich einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 237/3,
KG Görtschach-Gödnach, durch vier Wochen hin-
durch, und zwar vom 9. April bis einschließlich 8. Mai
2013, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-
reich einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 237/3, KG
Görtschach-Gödnach, von derzeit Freiland in künftig
„Wohngebiet“ gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2011, vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1
lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes
gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu be-
rechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
3) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes
2011, LGBl. Nr. 56, den von der Architektengemein-
schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr ausgear-
beiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungs-
planes im Bereich einer Teilflächen des Grundstückes Nr.
237/3, KG Görtschach-Gödnach, laut planlicher und
schriftlicher Darstellung der Architektengemeinschaft
Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr vom 8. April
2013, Zahl 707q237-3BBP.dwg, durch vier Wochen hin-
durch, und zwar vom 9. April bis einschließlich 8. Mai
2013, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der
Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
f.
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich
der Gpn. 40/7 und 40/1, KG Stribach (Gemeinde
Dölsach und Agrargemeinschaft Stribach).
Das Curatorium pro Aguntum plant östlich des Mu-
seums im Bereich des Aguntumparkplatzes die Er-
richtung eines Gebäudes. Dazu ist auch ein Grund-
tausch mit der Agrargemeinschaft Stribach vorgesehen.
Gegenständlicher Punkt wird zurückgestellt, da der
bereits gewidmete Bereich für gegenständlichen
Grundtausch ausreichen sollte.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, nachstehen-
den Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen.
g.
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gp. 660/2, KG Dölsach (Anton und
Alberta ploner).
Auf gegenständlichem Grundstück steht ein Wohnhaus
in Rohbau für das es einen Kaufinteressenten gibt.
Dieser will gegenständliches Objekt sowohl betrieblich
als auch zu Wohnzwecken nutzen. Derzeit liegt der
Bereich im Freiland ein und macht nachstehende
Änderung des Flächenwidmungsplanes erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr.
56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz
2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-
April Scherzer-Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 8.
2013, Zahl 707q660-2FWP.dwg, über die Änderung
des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach
im Bereich des Grundstückes Nr. 660/2, KG Dölsach,
durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 9. April
bis einschließlich 8. Mai 2013, zur öffentlichen Ein-
sichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-
reich des Grundstückes Nr. 660/2, KG Dölsach, von
derzeit Freiland in künftig „Sonderfläche Klein-
gewerbebetrieb im Bau- und Baunebengewerbe mit
Betreiberwohnung und Einrichtungen für die Rad-
wegerhaltung (Lager und Werkstätte)“ gemäß § 43
TROG 2011, vor.
Fortsetzung Seite 22