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Dölsacher Dorfzeitung
Mai 2013
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu be-
rechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Diese Angelegenheit wurde im Anschluss an Punkt 2 a
unter Vorsitz von Vize-Bgm. Martin Mayerl in Ab-
wesenheit des Bürgermeisters beraten und beschlossen.
d.
Änderung des Raumordnungskonzeptes, des
Flächenwidmungsplanes und Erlassung eines
Bebauungsplanes im Bereich von Teilflächen der
Gpn. 182, 183/1, 176/1 und 208/2, KG Dölsach
(Ilse Goller, Gemeinde Dölsach).
Im Bereich der landwirtschaftlichen Flächen auf Gpn.
182 und 183/1, KG Dölsach, ist die Erweiterung des
Baugebietes geplant. Im Bereich von bestehenden und
neu anzulegenden Erschließungswege sollen insge-
samt zwölf Baugrundstücke entstehen, die zum Teil
dem sozialen Wohnbau zur Verfügung stehen. Das
macht nachstehende Änderung des ÖRK, Änderung
des Flächenwidmungsplanes sowie Erlassung eines
Bebauungsplanes erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige
Beschlüsse:
1) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 70 Abs. 1 iVm § 64 Abs. 1 des Tiroler
Raumordnungsgesetzes 2011 – TROG 2011, LGBl.
Nr. 56, den von der Architektengemeinschaft Dipl.-
Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr ausgearbeiteten Ent-
wurf vom 8. April 2013, Zahl 707q176-1ROK.dwg,
über die Änderung des örtlichen Raumordnungskon-
zeptes der Gemeinde Dölsach im Bereich von
Teilflächen der Grundstücke Nrn. 182, 183/1, 176/1
und 208/2, KG Dölsach, durch vier Wochen hindurch,
und zwar vom 22. April bis einschließlich 21. Mai
2013, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des örtlichen
Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Dölsach vor:
Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im
Bereich von Teilflächen der Grundstücke 182, 183/1
und 208/2, alle KG Dölsach, von derzeit Freihalte-
fläche Landwirtschaft (FL) in künftig bauliche Ent-
wicklungsfläche für Hauptnutzung Wohnen mit dem
Zähler Nr. 53 (Zeitzone Z1) und im Bereich von
Teilflächen der Grundstücke 183/1 und 176/1, KG
Dölsach, derzeit Freihaltefläche Landwirtschaft (FL)
in künftig bauliche Entwicklungsfläche für Hauptnut-
zung Wohnen mit dem Zähler Nr. 54 (Zeitzone Z2).
Die Beschreibung des Konzeptplans lautet folgend:
„W 53“: Baulicher Entwicklungsbereich für Haupt-
nutzung Wohnen, zur Bildung von Einzelhausgrund-
geschoss und Sonderfläche Photovoltaikanlage nach
§ 43 oberhalb des 1. Obergeschoss“ alle TROG 2011, vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1
lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes
gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu be-
rechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
c.
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gpn. 735, 760/1 und 762/1, KG Döl-
sach, und der Gp. 740/1, KG Görtschach-Göd-
nach (Abwasserverband Lienzer Talboden).
Geplant ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf
dem Dach der Kompostieranlage des Abwasserverban-
des Lienzer Talboden. Dieser Bereich weist bereits eine
Sonderflächenwidmung auf und wird nun um die Mög-
lichkeit zur Errichtung einer Photovoltaikanlage erwei-
tert. Nachstehende Änderung des Flächenwidmungs-
planes ist für diese Grundstücke daher erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr.
56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz
2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der Archi-
tektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-
Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 4. März 2013,
Zahl 707q740-1FWP.dwg, über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach im
Bereich der Grundstücke Nr. 735, 760/1 und 762/1,
KG Dölsach, sowie im Bereich des Grundstückes Nr.
740/1, KG Görtschach-Gödnach, durch vier Wochen
hindurch, und zwar vom 9. April bis einschließlich 8.
Mai 2013, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Bereich
der Grundstücke 735 und 762/1 sowie im Bereich einer
Teilfläche des Grundstückes Nr. 740/1, KG Dölsach,
von derzeit Sonderfläche Abwasserreinigungsanlage in
künftig „Sonderfläche Kläranlage, Kompostwerk und
Photovoltaikanlage“ gemäß § 43 TROG 2011 sowie im
Bereich einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 740/1,
KG Görtschach-Gödnach, von derzeit Freiland in
künftig „Sonderfläche Kläranlage, Kompostwerk und
Photovoltaikanlage“ gemäß § 43 TROG 2011, vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1
lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes
gefasst.