Seite 17 - Gemeindezeitungen

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Mai 2013
Dölsacher Dorfzeitung
Seite 17
vom 9. April bis einschließlich 8. Mai 2013, zur
öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-
reich des Grundstückes Nr. 222/3, KG Dölsach, von
derzeit Wohngebiet in künftig „gemischtes Wohnge-
biet“ gemäß § 38 Abs. 2 TROG 2011, vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1
lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes
gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu be-
rechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Diese Angelegenheit wurde unter Vorsitz von Vize-
Bgm. Martin Mayerl in Abwesenheit des Bürger-
meisters beraten und beschlossen.
b.
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich einer Teilfläche der Gp. 1464, KG Gört-
schach-Gödnach (DI Alfred Greil).
Herr DI Alfred Greil plant auf seiner Gp. 1464, KG
Görtschach-Gödnach, die Errichtung eines landwirt-
schaftlichen Nebengebäudes für die Unterbringung
landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte sowie
Lagerung landwirtschaftlicher Futtermittel. Die
Dachfläche soll zur Stromerzeugung mittels Photo-
voltaikanlage dienen. Nachstehende Änderung des
Flächenwidmungsplanes ist daher für eine Teilfläche
dieses Grundstückes erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr.
56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz
2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-
Scherzer-Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 5.
April 2013, Zahl 707q1464FWP.dwg, über die Ände-
rung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Döl-
sach im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes Nr.
1464, KG Görtschach-Gödnach, durch vier Wochen
hindurch, und zwar vom 9. April bis einschließlich 8.
Mai 2013, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Bereich
einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 1464, KG Gört-
schach-Gödnach, von derzeit Freiland in künftig „Son-
derfläche mit Teilfestlegung nach § 51 (Zähler 1) mit
landwirtschaftlichem Nebengebäude – Lagerhalle für
Geräte und Maschinen nach § 47 (Zähler 9) im 1. Ober-
MONTAG, 8. APRIL 2013
Das Protokoll der Sitzung vom 25. Februar 2013 wird
genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister be-
richtet über folgende Themen:
– Der
Görtschacher Bergweg
wird, soweit es Ge-
meindeweg ist, asphaltiert. Die Bergweggemein-
schaft will davor noch ein Kabel verlegen, damit nach
Ende des Gemeindeweges ein elektrischer Schranken
betrieben werden kann. Bei der Versammlung der
Weggemeinschaft wurden die Anteile neu berechnet
und reduziert sich der Anteil der Gemeinde Dölsach
von 5,25 auf 4,14. Beides wird vom Gemeinderat zu-
stimmend zur Kenntnis genommen.
– Diese Woche wird beim
hochbehälter Dölsach II
mit Hangsicherungsmaßnahmen begonnen. Diese
wurden aufgrund einer Wildbachauflage erforder-
lich und entstehen dadurch Zusatzkosten in der
Höhe von bis zu 54.000 €. Der Bau des Behälters
wird durch die Fa. Lehnerbau, Klagenfurt, erfolgen.
– Der westseitige
Sportplatzzaun
wird durch den Ge-
meindebauhof instandgesetzt. Im Sommer findet am
Sportplatz Dölsach der Bezirksfeuerwehr-Nassbe-
werb statt.
– Die
verkehrsberuhigenden Maßnahmen
an der
Gödnacherstraße werden heuer in Angriff genommen.
Raumordnung Dölsach
a.
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gp. 222/3, KG Dölsach (Bgm. Josef
Mair).
Herr Josef Mair plant im Keller seines Wohnhauses
Dölsach 191 die Errichtung einer Verschlussbrennerei
und beabsichtigt dafür die Erlangung einer gewerbe-
rechtlichen Bewilligung. Nachstehende Änderung des
Flächenwidmungsplanes ist daher für dieses Grund-
stück erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr.
56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz
2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-
Scherzer-Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 5.
April 2013, Zahl 707q222-3FWP.dwg, über die
Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemein-
de Dölsach im Bereich des Grundstückes Nr. 222/3,
KG Dölsach, durch vier Wochen hindurch, und zwar