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FODN - 54/02/2013
AUS DEM GEMEINDERAT
Lt. Bgm. ist eine Grundabtretung nicht vertretbar – mit 30
m2 ist nichts getan und kann die Grundgrenze nicht bei der
Treppe gesetzt werden.
Erwähnt wird auch die unterirdische Verbindung Sportho-
tel Großglockner (Jenshof)-Haus Figol, welche aber lt. Bgm.
heute nicht Thema ist, da noch einige Voraussetzungen zu dis-
kutieren sind.
Probleme werden auch bei den Bussen gesehen. Die Straße
vor dem Haus Figol ist sicher notwendig. Im Winter wird je-
doch alles zugeparkt und muss die Situation mit dem neuem
Platz gelöst werden.
Herr Kempermann schlägt dann einen zentralen Treppen-
aufgang von beiden Seiten mit ca. 1,50 m vor und wäre damit
auch schon sehr geholfen.
Es wird dann folgender einstimmiger Beschluss gefasst: der
Entwurf I von Arch. Schneider – kein zentraler Aufgang vom
Dorfplatz aus – ist weiter zu verfolgen. Einem Grundverkauf
an Scol wird nicht zugestimmt.
Kulturhaus
Beschlussfassung über Vergabe von diversen Arbeiten und
Aufträgen:
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig folgende Auftrags-
vergaben: (Beträge alle netto)
Sessel, Tische, Garderoben
…: Auftrag von Fa. Selmer
(350 Sessel mit Rückenpolster, davon 175 ohne Armlehne, 50
Tische, 2 Sesselwagen, Tischwagen, Garderoben) lt. letzter
Sitzung wurde nicht vergeben und wurden weitere Angebote
eingeholt. Jetzt ist doch die Fa. Selmer Bestbieter und wird der
Auftrag an diese vergeben.
Mobile Bühnenpodeste:
sechs Angebote liegen vor und ist
Fa. dblux Bestbieter (dblux ist auch Hauptlieferant für Ladi-
nig); weitere fünf Angebote wurden noch vorgelegt.
Bühnentechnik
(Video Ton und Licht): Fa. Pirkner Lienz –
hier wird vor allem auf die Erfahrung in Debant und Hopfgar-
ten verwiesen; Pirkner und Ladinig arbeiten auch mit diesen
Gerätschaften und haben große Erfahrung; man habe sich auf
eine „Sparvariante“ geeinigt!
Elektr. Verdunkelungsrollos:
Bestbieter ist die Fa. Weis-
kopf, Virgen (noch vier weitere Angebote wurden eingebracht).
Portable Bildwand
Bühne großer Saal: Bestbieter ist Fa.
Tüchler(noch zwei weitere Angebote wurden vorgelegt)
Portable Bildwand kleiner Saal: Bestbieter ist Fa. Stumpfl
(noch drei weitere Angebote wurden vorgelegt).
Vorhanganlage:
Bestbieter ist Fa. Tüchler (noch zwei wei-
tere liegen vor).
Gehsteigprojekt
Sicherung Stützmauer bei Hanser Hannes:
Bestbeiter ist die Fa. Strabag; (die Fa. FST hat auch angeboten,
jedoch mit anderer Ausführung).
Der Bgm. erwähnt dazu, dass bereits im Gemeindevorstand
darüber gesprochen wurde und ob die bestehende Mauer aus-
gefugt werden soll. Die wäre sicher sinnvoll und passt dann
auch besser zur Anschlussmauer beim Kulturhaus – positives
Bild beim Ortseingang!
Diskutiert wird noch, ob der Gehsteig gepflastert oder as-
phaltiert werden soll: lt. Arch. muss schon wegen der Kosten
asphaltiert werden (Pflaster ist ca. 3mal so teuer).
Beschlussfassung über Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzepts und Auflage des Entwurfes
In Unterpeischlach im Bereich der Gste. 3406, 3407/2 (Holzer
Alois sen., Unterp. 4) u. Bp. .951 (Lumaßegger Hans Peter, Un-
terp. 1):
Hier plant Sohn Johannes einen Zubau zum Wohnhaus und
entsteht eine zweite Wohneinheit. Nachdem der Bauplatz
außerhalb der Baulandgrenze liegt und das Bauvorhaben im
Freiland unzulässig ist, ist die Änderung des örtlichen Raum-
ordnungskonzepts Voraussetzung für eine Baulandwidmung.
Der Gemeinderat beschließt daher die Änderung des ört-
lichen Raumordnungskonzeptes im Bereich der Gste. 3406,
3407/2 und Bp. .757, alle KG Kals am Gr. von dzt. weiße Flä-
che in künftig baulicher Entwicklungsbereich für Hauptnut-
zung Wohnen, Zähler Nr. 1 (W1).
Die Beschreibung des Konzeptplanes bleibt unverändert
und lautet:
(W1) Bebauter und großteils als Bauland gewidmeter Be-
reich der Brennersiedlung. Im Nordwesten bestehen noch
unbebaute Bauplätze, ansonsten ist die Möglichkeit der Nach-
verdichtung vom Bestand, insbesondere bei den nördlich lie-
genden Häusern gegeben. Die Aufschließung der Fläche er-
folgt über den Entwicklungsbereich.
Beschlussfassung über Änderung des Flächen-
widmungsplanes und Auflage des Entwurfes:
(Grundstücke alle KG Kals am Gr.)
Im Bereich einer Teilfläche des Gst. 3406 und im Bereich des
Gst. 3407/2 (Holzer Alois sen., Unterp. 4) von dzt. Freiland in
künftig Wohngebiet:
Unter dem vorigen TO-Punkt wurde die für die Bauland-
widmung notwendige Änderung des örtlichen Raumord-
nungskonzepts beschlossen. Wie dort angeführt, plant Sohn
Johannes einen Zubau zum Wohnhaus und entsteht eine 2
Wohneinheit.
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächenwid-
mungsplanes im Bereich einer Teilfläche des Gst. 3406 und im
Bereich des Gst. 3407/2 von dzt. Freiland nach § 41 in künf-
tig Wohngebiet nach § 38 Abs. 1, beide TROG 2011, LGBl.Nr.
56/2011.
Im Bereich je einer Teilfläche der Gste. 3368/3 (Wurzer Jo-
hann, Unterp. 27) und 3368/5 (Warscher Stefan und Martin,
Unterp. 31 u. 32) von dzt. Freiland in künftig Wohngebiet (ein-
heitliche Widmung der Gste.):
Im Bereich der roten Gefahrenzone WR sind die angeführ-
ten Grundstücke als Freiland gewidmet und ist keine einheitli-
che Widmung gegeben. Johann Wurzer plant nun den Ausbau
des Dachgeschosses zu einer weiteren Wohneinheit und ist für
eine Baubewilligung eine einheitliche Widmung des Grund-
stücks notwendig.
Vom Raumplaner wird die Baulandwidmung und Erlassung
eines Bebauungsplanes vorgeschlagen. Von Seiten der WLV
wird dem zugestimmt und soll der Raumplaner mit der WLV
Kontakt aufnehmen.
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächenwid-
mungsplanes im Bereich je einer Teilfläche der Gste. 3368/3
und 3368/5 von dzt. Freiland nach § 41 in künftig Wohngebiet