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FODN - 54/02/2013
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AUS DEM GEMEINDERAT
nach § 38 Abs. 1, beide TROG 2011, LGBl.Nr. 56/2011
Im Bereich einer Teilfläche von 138 m2 des Gst. .797 (Schnell
Josef, Ködnitz 43) von dzt. Verkehrsfläche in künftig landw.
Mischgebiet (einheitliche Widmung des Gst.):
Die Bp. .797 wurde um 138 m2 vergrößert und weist nun
nicht mehr eine einheitliche Widmung auf, was für eine ge-
plante Baumaßnahme aber notwendig ist (Abbruch des alten
Wirtschaftsge-bäudes und Errichtung eines Zubaus für touris-
tische Zwecke Fremdenzimmer oder Ferienwohnungen).
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächenwid-
mungsplanes im Bereich einer Teilfläche des Gst. .797 von dzt.
Kenntlichmachung als Haupterschließung des Baulandes nach
§ 53 Abs. 1 lit. c in künftig landwirtschaftliches Mischgebiet
nach § 40 Abs. 5, beide TROG 2011, LGBl. 56/2011.
(96) Im Bereich einer Teilfläche des Gst. 3405/22 (Holzer Alois
sen., Unterpeischlach 4) von dzt. Freiland in künftig Wohnge-
biet:
Sohn Alois jun. ist Eigentümer der Nachbarparzelle 3405/19
mit dem darauf errichtetem Wohnhaus mit Terrasse an der
Südwestseite. Er plant nun diese mit einem Wind- und Wet-
terschutz zu versehen, doch ist der Mindestabstand für diesen
Zubau nicht mehr gegeben. Es daher ein ca. 1,5 m bis 2 m brei-
ter Grundstreifen aus dem Gst. 3405/22 gewidmet und dem
Gst. 3405/19 zugeschrieben werden. Durch diese Gst.Ände-
rung ist der Mindestabstand dann gegeben.
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächenwid-
mungsplanes im Bereich einer Teilfläche des Gst. 3405/22 von
dzt. Freiland nach § 41 in künftig Wohngebiet nach § 38 Abs.
1, beide TROG 2011, LGBl.Nr. 56/2011
Beschlussfassung über Änderung und Auflage
eines Entwurfs für einen Bebauungsplan
Im Bereich der Gste. 3368/3 (Wurzer Johann, Unterp. 27) und
3368/5 (Warscher Stefan und Martin, Unterpeischlach 31 u.
32):
Entsprechend der FWP-Änderung unter Pkt. 4 – lt. Entwurf
des Raumplaners mit Festlegung einer Baugrenzlinie entlang
der Gefahrenzonenabgrenzung bzw. der Gebäude. Damit wird
verhindert, dass innerhalb der roten Gefahrenzonen gebaut
werden kann.
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 66 Abs. 1 des Tiro-
ler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, die Auflage
für einen Bebauungsplan im Bereich der Grundstücke 3368/3
(Wurzer Johann, Unterp. 27) und 3368/5 (Warscher Stefan
und Martin, Unterpeischlach 31 u. 32), beide KG Kals am Gr.
entsprechend dem Planentwurf der Arch.Gemeinschaft Dipl.
Ingre Griessmann-Scherzer-Mayr durch vier Wochen hin-
durch vom 09.07.2013 bis einschl. 07.08.2013 zur öffentlichen
Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wurde gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der Be-
schluss des Bebauungsplanes gefasst.
(72) Im Bereich des Gst. 3405/19 (Holzer Alois jun., Unterpei-
schlach 39):
Er beabsichtigt die Errichtung eines Wind- und Wetterschut-
zes bei seiner Terrasse. Im Bereich des Gst. besteht ein vom
Land genehmigter allgemeiner und ergänzender Bebauungs-
plan (GZ Ve1-546-712/16-5 vom 14.08.1996), in welchem die
Baugrenzlinie an der Hausmauer liegt und ist so kein Zubau
möglich. Aus der Sicht des Raumplaners besteht keine fachli-
che Notwendigkeit am Bebauungsplan festzuhalten oder einen
Bebauungsplan an dessen Stelle zu setzen. Und empfiehlt die
Aufhebung des bestehenden Bebauungsplanes.
Der Gemeinderat beschließt daher die Aufhebung des all-
gemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der
Gste. 3405/1, 3405/19 und 3405/21, KG Kals am Gr., welche
am 07.09.1996 in Kraft getreten ist.
Eltern-Kind-Zentrum
Information und Beschlussfassung über
Kinderbetreuung Tagesmütter:
Dazu bringt Bgm. Unterweger vor:
Den Bedarf an Tagesmüttern gibt es schon seit Jahren und
wurde dies von Andrea Groder ausgeübt, die nun auch die
Ausbildung dafür abgeschlossen hat.
Durch eine gesetzliche Änderung ist dies privat nicht mehr
möglich und gibt es eine Lösung durch das Eltern-Kind-Zent-
rum als Rechtsträger (ohne Vertrag). Es ist für jedes Kind ein
Ansuchen um Genehmigung eines Betreuungsplatzes zu stel-
len. Die Gemeinde hat dazu einen monatlichen Beitrag zwi-
schen € 60,- und € 70,- pro Kind zu leisten.
Der Bedarf ist individuell und jahreszeitlich unterschiedlich.
Der Gemeinderat genehmigt dies einstimmig.
Kraftwerk Haslach
Bericht über dzt. Stand:
Bei diesem Punkt ist Robert Trenkwalder anwesend, der fol-
gendes vorbringt:
Im Juli 2012 wurde festgestellt, dass eine UVP nicht not-
wendig ist und wurde im Herbst die Wasser-, Energie- und
Forstrechtsverhandlung durchgeführt.
Jänner 2013: Klage bei EU, dass Österreich weitere Gebiete
ausweist – natura 2000 - Isel mit Seitenbächen wurde genannt.
Dazu liegt noch keine Entscheidung vor! Der Planungsver-
band hat das Umweltbüro Klagenfurt beauftragt – Kals war
bei dieser Sitzung nicht dabei / nicht eingeladen. Die Tamaris-
ke ist „sehr wertvoll“ – am meisten in der Aufweitungsstrecke
Lana-Lesach Gries vertreten und darf eine Verschlechterung
nicht eintreten.
Am kommenden Mittwoch ist Frau LH-Stv. Felipe in Kals
und soll ihr das KW-Projekt vorgestellt werden
Bgm. Unterweger stellt fest, wir haben 2/3 unseres Gemein-
degebiets bereits in natura 2000 (NP) eingebracht. Sollen/
müssen wir jetzt auch noch das Wasser opfern? Kriterienkata-
log des Landes – wie weit wurde dem entsprochen? Die Was-
serkraft ist jedenfalls verstärkt zu nutzen!
Rutschung Oberlesach
Beschlussfassfassung Übernahme Interessentenbeitrag über
EUR 27.000,-:
Für die Rutschung in Oberlesach/Kirchweg wurde von der
WLV ein Projekt ausgearbeitet mit Finanzierung Bund 60 %,
Land 20% und Gemeinde 20 %.
Die Kosten werden auf € 135.000,- geschätzt und beträgt der
I-Beitrag für die Gemeinde daher € 27.000,- welchen der Ge-
meinderat einstimmig genehmigt.