Seite 15 - Gemeindezeitungen

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voll erschlossene
Baugründe
im neuen Leisacher Baulandgebiet
„Gammian“,
maximale Grundstücksgröße laut
Bebauungsplan: 450 m².
Anfragen bitte an Hannes Müller,
vlg. Unterhöller, unter der Handy Nummer
0664-2073759, abends ab 18 Uhr.
AUS DEM GEMEINDERAT
BH Lienz zur Begleichung des offenen Postens auf dem Bürgermeisterkonto (Abrech-
nung der Bürgermeister-, Gemeindebediensteten-Ausflüge u. ä.) teilt er noch mit, dass
man hierzu wohl auf eine korrekte Abrechnung vertrauen könne.
Bürgermeisterstellvertreter Ing. Bernhard Zanon fragt an, wie es mit der Abrechnung
der Bürgermeisterausflüge überhaupt aussehe; wie werden diese an die beteiligten
Bürgermeister abgerechnet? Gibt es eine Staffelung hinsichtlich finanzschwacher
Gemeinden? Seiner Meinung nach, sollte doch ein finanzieller Rahmen, vor allem
der Höhe nach, fixiert werden.
Abschließend teilt der Vorsitzende in dieser Angelegenheit mit, dass in der genann-
ten Summe auch die Abrechnung der Kosten des heurigen Gemeindebediensteten-
ausfluges enthalten sei. Sollte der Gemeinderat es wünschen, so könne er zukünftig
den Bürgermeisterausflug natürlich auch selbst bezahlen.
Zu den immensen Kosten im Bereich des Leisacher Freibades teilt er dem Gemeinde-
rat mit, dass hierzu alljährlich Ausgabenüberschreitungen stattfinden, wiewohl der
Gemeindebauhof – Gott sei Dank – einige Instandhaltungsarbeiten selbst erledigen
kann.
In der Angelegenheit Wasserversorgungsanlage Oberburgfrieden könne er heute die
aufgeworfenen Fragen noch nicht verbindlich beantworten, eine rechtliche Prüfung ist
diesbezüglich noch vorzunehmen.
Aufhebung einer Festlegung im ÖROK Leisach sowie einer Parzellen-
Widmung im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Leisach durch den
Verfassungsgerichtshof:
Der Bürgermeister berichtet dem Gemeinderat, dass der Verfassungsgerichtshof sämt-
liche im Konzeptplan des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Leisach
enthaltenen Zeitzonenfestlegungen und die für die Gp. 458/1, KG Leisach, festge-
legte Widmung „Freiland“ als gesetzwidrig aufgehoben hat.
Ergänzend teilt Bürgermeisterstellvertreter Ing. Bernhard Zanon dem Gemeinderat
mit, dass im Zuge der Erstellung des öROK Leisach, nach Prüfung durch die zustän-
dige Landesabteilung, rund 80 Punkte korrigiert wurden und sodann von der Landes-
regierung genehmigt wurde. Hinsichtlich des im Jahre 2006 neu erstellten Flächen-
widmungsplanes der Gemeinde Leisach hat ein Grundeigentümer, trotz schriftlicher
Zusage einer späteren Baulandwidmung, wenn ein entsprechender Bedarf nach-
gewiesen werde, die Beschwerde beim genannten Gerichtshof eingereicht. Die
Widmung dieser Grundparzelle ist nunmehr ein „weißer Fleck“ und muss der
Flächenwidmungsplan der vorliegenden Entscheidung angepasst werden. Wie dies
trotz vorliegender (Um-)Widmungssperre zu bewerkstelligen ist, ist noch mit den