Seite 14 - Gemeindezeitungen

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AUS DEM GEMEINDERAT
Die Kontrolle der Ausgaben im ordentlichen Haushalt mittels Überwachungsliste –
Zeitraum 1. Jänner bis 20. November 2012 ergaben Budgetüberschreitungen in der
Höhe von 104.296,03 €.
Die Kontrolle der Ausgaben im außerordentlichen Haushalt mittels Überwachungsliste
– Zeitraum 1. Jänner bis 20. November 2012 ergaben Budgetüberschreitungen in
der Höhe von 56.669,49 €.
Alle Ausgaben, die eine Überschreitung des Voranschlages bewirken, sind vom Ge-
meinderat zu beschließen und darüber hinaus ist die Finanzierung festzusetzen.
Die Überprüfung Schwimmbad Leisach – Badesaison 2012
ergab folgendes:
Den Einnahmen von 10.853,72 € stehen Ausgaben von 53.173,62 € gegenüber.
(Der Wasserbedarf von ca. 5.856 m³ wurde bei den Ausgaben eingerechnet –
Kosten: 4.801,92 € netto).
Ergibt somit einen Abgang 2012 in der Höhe von .......................... 42.319,90 €
Zum Vergleich: Der Abgang 2011 betrug ...................................... 18.935,77 €
Zum Vergleich: Der Abgang 2010 betrug ...................................... 14.097,48 €
Sonstiges: Folgende Investitionen wurden 2012 getätigt:
– Dosierungsanlage............................. 8.220,74 €
– Stahlstiege ....................................... 1.822,80 €
– Spielplatz im Bad ............................. 1.389,38 €
Rückzahlungen sind keine mehr offen!
Die Prüfung der Kanal- und Wasserversorgung Oberburgfrieden
ergab folgendes Ergebnis:
In den Objekten in Oberburgfrieden, bei denen 2011 der Kanalanschluss hergestellt
wurde, wurden zwar für die laufende Kanalgebührenvorschreibung Wasserzähler
eingebaut, aber es werden offensichtlich keine Wassergebühren verrechnet.
Dies gilt auch für nicht an die öffentliche Kanalanlage angeschlossen Objekte, die
aber an der öffentlichen Wasserversorgungsanlage angeschlossen sind.
Grundsätzlich ist historisch in Leisach bis 1994 eine pauschale Wassergebühr vorge-
schrieben worden, bis eben in Leisach – Gries und Unterburgfrieden im Jahr 1994
Wasserzähler eingebaut wurden! Die erste Abrechnung mittels der Wasserzähler
(Verbrauch in m³) erfolgte im Jahr 1995!
Eigentümer der Wasserversorgung Oberburgfrieden ist die Gemeinde Leisach. Siehe
Bewilligungsbescheid vom 31. August 1959 – Bescheid Nr. IIIa1 – 1535/2 für die
Gemeinde Leisach.
Folgende Fragen sind in diesem Zusammenhang an den Bürgermeister
der GM Leisach zu stellen:
– Wurde je ein Wasserzins in Oberburgfrieden verrechnet?
– Ist eine Nachverrechnung der nicht eingehobenen Wassergebühren möglich
(rechtlich prüfen!)?
– Zuständigkeit, Wartung und Instandhaltung der Wasserversorgungsanlage OBF?
– Betreiber der Anlage (Stand einst und jetzt)?
Eine Aufklärung bzw. Klärung zu den o.a. Punkte sollte umgehend durch den
Bürgermeister erfolgen!
Der Vorsitzende dankt dem Überprüfungsausschuss für die geleistete Arbeit und für
Erstellung des sehr umfangreichen Berichtes. Hinsichtlich der Beanstandungen teilt er
mit, dass man zukünftig Kopien von Originalbelegen ablegen werde, wenn diese
Belege für auswertige Verfahren entlehnt werden müssen. Zu der E-Mailmitteilung der