Seite 18 - Gemeindezeitungen

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AuS DeM GeMeINDerAT
Sitzung, am 18. September 2013
Straßenbeleuchtung – Festlegung der lampentypen:
Nach einer kurzen Beratung gibt der Gemeinderat dem An-
trag des Bauausschusses einhellig statt und beschließt, max.
16 Stück Altstadtleuchten mit LED 28W, inkl. Mast sowie
Kabelanschlusskasten, zum Preis von 1.150 € je Stück im
Rahmen der Straßenbeleuchtungssanierung anzukaufen.
Dies ist ein Teil eines Gesamtauftrages an die Fa. Elektro
Ortner, welcher bereits bei der letzten Sitzung erteilt wurde.
Gemeindestraßen-Sanierung im Bereich Drau-
brücke bis zum Parkplatz rodelbahn:
Nach einer längeren Debatte beschließt der Gemeinderat,
nach Vorliegen entsprechender Straßensanierungsangebote
für den genannten Bereich die Vergabe aufgrund der
Dringlichkeit an den Gemeindevorstand abzutreten. Die erforderlichen Detailplanun-
gen hat der Bauausschuss zu fixieren. Die bauliche Trennung des Radweges weg von
der bestehenden Straße kann nur dann erfolgen, wenn die Radwegerhaltungsge-
meinschaft Drau-Radwege dem vorgebrachten Vorschlag des Bauausschusses aus-
drücklich zustimmt, ansonsten ist eine Verbreiterung der bestehenden Straße für die
Errichtung eines Radwegstreifens im Zuge der Straßensanierung vorzunehmen.
errichtung eines urnenfriedhofes – Beratung und Beschlussfassung:
Wie bei der letzten Sitzung besprochen, ist der Bauausschuss der einhelligen Auffassung,
im Bereich der westlichen Friedhofsmauer Urnengräbernischen zu errichten, da es
hierfür aus der Gemeindebevölkerung bereits seit längerem entsprechende Anfragen
gibt. Bereits abgeklärt wurde, dass der geplante Standort, im Bereich der Friedhofs-
mauer, zur Gänze auf der Grundparzelle der Gemeinde Leisach sein wird. Nach einer
längeren Beratung beschließt der Gemeinderat, im vorhin genannten Bereich der Fried-
hofsmauer der Errichtung eines Urnennischenfriedhofes grundsätzlich zuzustimmen.
änderung der Flächenwidmung im Bereich Gp. 458/1, KG leisach
(Dr. Bruno Pedevilla):
Der Verfassungsgerichtshof hat die Festlegung der Freilandwidmung im Bereich der
Gp. 458/1, KG Leisach, aufgehoben. Nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz hat der
Gemeinderat ersatzweise eine der Rechtsanschauung des genannten Gerichtshofes
entsprechende Widmung festzulegen, also Bauland – Wohngebiet. Die erforderlichen
Stellungnahmen wurden von der Wildbach- und Lawinenverbauung, hinsichtlich einer
allfälligen Gefährdung durch etwaige Naturgefahren, und vom Baubezirksamt Lienz als
Landesstraßenverwaltung, hinsichtlich der vorgesehenen Zufahrt über die Drautalstraße,
eingeholt. Der Gemeinde-Raumplaner hat bereits Anfang April 2013 eine ausführliche
Stellungnahme abgegeben. Nicht zuletzt hat noch der Bauausschuss mit dem betroffenen
Grundbesitzer ein Gespräch geführt, wobei dieser ausdrücklich zugesagt hat, die innere
Erschließung (im Bereich der betroffenen Parzelle) bei Bedarf selbst herzustellen bzw. zu
errichten. So empfiehlt auch der Bauausschuss nunmehr dem Gemeinderat die Umwid-
mung in Bauland – Wohngebiet, was der Gemeinderat sodann auch einhellig beschließt.
Dorfkerngestaltung – Beratung zur weiteren vorgehensweise:
Nach einer längeren Debatte einigt sich der Gemeinderat darauf, vom Gemeinde-
vorstand – unter Beisein des GR Herbert Behounek – die Detailvorgaben für die am
3. Oktober 2013 um 18 Uhr im Osttiroler Wirtschaftspark stattfindende Gemeinde-
ratsklausur, fixieren zu lassen.