Seite 19 - Gemeindezeitungen

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Geplante Projekte für Ansuchen um Gewährung von
Bedarfszuweisungen:
Der Gemeinderat beschließt hierzu, zur Finanzierung der nachstehend angeführten
Projekte, Bedarfszuweisungsansuchen für 2014 beim Land Tirol einzubringen:
a)
Projekt Dorfkern
(Dorfplatzgestaltung, Gemeindezentrum, Gemeindeamt),
Gesamtinvestitionsvolumen von 2,7 Mio €, aufgeteilt auf drei Jahre
(2014-2016), im Jahr 2014:.........................................................
900.000 €
b) Weitere
Gemeindestraßensanierungen
(im Bereich Dorfauffahrt West, im unteren Teil der Burgfriedner
Gemeindestraße, Luggauer Brücke) im Jahr 2014: ...........................
250.000 €
c)
Neuanschaffung eines Fahrzeug für den
Bauhof/Straßendienst:
...........................................................
150.000 €
Wasserversorgung im Bereich oberburgfrieden
Der Bauausschussobmann teilt dem Gemeinderat mit, dass die betroffenen Gemein-
debürger nicht der Intention der Gemeindeführung zur offiziellen Übernahme der
Wasserversorgung im genannten Bereich durch die Gemeinde Leisach gefolgt sind.
Über Empfehlung des Bauausschusses legt der Gemeinderat nunmehr fest, die
Wasserversorgung im Bereich Oberburgfrieden nur unter den folgenden Bedingungen
an die neue Wasser-Genossenschaft Oberburgfrieden, als eine Genossenschaft
öffentlichen Rechtes, zu übertragen:
1. Das Versorgungsgebiet ist planmäßig darzustellen. Alle darin einliegenden Grund-
stücke müssen zu denselben Bedingungen anschließen können und müssen die
laufenden Gebühren in derselben Höhe vorgeschrieben werden.
2. Die Gemeinde Leisach ist aus dem Betrieb und Erhalt der Wasserversorgungs-
anlage jedenfalls schad- und klaglos sowie kostenfrei zu halten.
3. Die Löschwasserleitung vom Hochbehälter Oberburgfrieden bis zum Burgfriedner
Kirchl ist in diesem Zuge zu erneuern.
Die ausgearbeiteten Statuten der neuen Wassergenossenschaft sind dem Gemeinde-
vorstand zur Überprüfung und Genehmigung vorzulegen. Ebenso ist der Amtssach-
verständige des Baubezirksamtes Lienz bei der Ausarbeitung dieser Statuten
miteinzubeziehen.
Projektierung eines lichtwellenleiternetzes für leisach (Breitbandoffen-
sive des landes Tirol, (Berichterstattung durch Gr Helmut Senfter):
GR Helmut Senfter berichtet dem Gemeinderat, dass am 10. Sept. 2013 ein Vertreter
der Fa. EST im Auftrag des Regionalmanagement Osttirol (RMO) die Erhebung über
den Bedarf eines Lichtwellenleiternetzes in Leisach vorgenommen hat. Bekanntlich hat
der Planungsverband 36, die Bürgermeister des Lienzer Talbodens, hierzu den Auf-
trag erteilt, da eine gute Versorgung mit Breitband-Internet einen wichtigen Standort-
faktor für Betriebsansiedelungen darstellt. Um konstant schnelle Verbindungen zum
Internet herstellen und betreiben zu können, bedarf es eines Glasfaser- bzw. Licht-
wellenleiternetzes und ist dazu im Vorfeld eine Leerrohr-Grobplanung zweckmäßig.
Im Rahmen der Konzepterstellung ist eine Erhebung der bestehenden Infrastrukturen
der im Gemeindegebiet tätigen Telekommunikationsunternehmen bzw. Betreibern von
Kabelnetzwerken notwendig, um Synergien nutzen zu können und Mehrfachinvesti-
tionen zu vermeiden. Kosten können gesenkt werden, wenn bei Tiefbauprojekten, wie
zum Beispiel Straßensanierungen, Kanal- und Wasserleitungsbauten, eine Mit-
verlegung von Leerrohren erfolgt. Dies erfordert jedoch eine vorangehende Planung.
Nach einer kurzen Debatte beschließt der Gemeinderat, dem Neu- bzw. Ausbau
eines Lichtwellenleiternetzes in Leisach positiv gegenüber zu stehen.