Seite 9 - Gemeindezeitungen

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FODN - 53/01/2013
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AUS DEM GEMEINDERAT
Tiroler Kommunalgebäudeleasing GmbH
– Gemeinde Kals am Großglockner:
Genehmigung Kaufvertrag über ein Baurecht an der Liegen-
schaft EZ 441, Gst. .832 (Ködnitz 18 – altes Schulhaus):
Für den Umbau im ehemaligen Schulhaus Ködnitz 18 in Mu-
sikschulräume und Probelokal für die Musikkapelle im Jahre
1997 hat der Gemeinderat eine Leasingfinanzierung bei der Ti-
roler Kommunalgebäudeleasing GmbH beschlossen und wur-
de dieser ein Baurecht auf 15 Jahre ein-verleibt (Liegenschaft
EZ 441 bestehend aus Gst. .832 bzw. Baurechtsliegenschaft EZ
443, beide GB 85102 Kals am Gr.). Dieses Baurecht ist nun
ausgelaufen und hat die Tiroler Kommunalge-bäudeleasing
GmbH als verkaufende Partei einen Kaufvertrag über ein
Baurecht der Gemeinde Kals am Gr. als kaufende Partei zur
Beschlussfassung und Unterfertigung übermittelt.
Der Kaufvertrag wird auszugsweise dem Gemeinderat vor-
getragen. Gegenstand ist das Baurecht samt Gebäude wie vor-
stehend angeführt (Kaufgegenstand). Der beiderseits verein-
barte Kaufpreis für den Kaufgegenstand beträgt € 176.140,78,
wobei der gesamte Kaufpreis bereits bezahlt ist. Da der Kauf-
gegenstand von der kaufenden Partei (= Gemeinde Kals am
Gr.) ausschließlich genutzt wurde, gilt die Übergabe mit
1.3.2013 (Stichtag) als erfolgt. Zum Stichtag gehen Nutzen und
Lasten usw. auf die kaufende Partei über. Sämtliche Kosten für
Vertragserrichtung, grundbücherliche Durchführung, Grund-
erwerbssteuer etc. sind von der kaufenden Partei zu tragen
(belaufen sich auf ca. € 9.900,--).
Beide Vertragsparteien erteilen ihre ausdrückliche Einwilli-
gung, dass aufgrund dieses Kaufver-trages auch über einseiti-
ges Ansuchen eines der Vertragsteile auf Kosten der kaufen-
den Partei folgende Eintragungen vorgenommen werden:
a) Die Einverleibung des Eigentumsrechtes zu Gunsten der
Gemeinde Kals am Gr. ob der Baurechtsliegenschaft EZ 443
KG 85102 Kals am Gr.
b) In der Tiroler Gebäudekommunalleasing GmbH gehören-
den Baurechtseinlage EZ 443 die Löschung der Baurechtsein-
lage EZ 443 infolge Löschung des Baurechtes sowie die Ein-
verleibung der Löschung des zugunsten der Gemeinde Kals
am Gr. eingetragenen Vorkaufsrechtes C-LNR 1a.
Einstimmiger Beschluss: der Kaufvertrag in der vorliegen-
den Form über ein Baurecht abgeschlossen zwischen der Tiro-
ler Kommunalgebäudeleasing GmH, Sparkassenplatz 5, 6020
Innsbruck, und der Gemeinde Kals am Gr., Ködnitz 6, 9981
Kals am Gr., wird genehmigt und erfolgt gleich die Unterferti-
gung. Als Notar wird Notar Falkner, Lienz, gemeldet.
Bank Austria – Darlehen Gemeinde Kals
Immobilien KG für Haus de calce:
Beratung und Beschlussfassung über Änderung der Zins-
konditionen (EURIBOR Aufschlag):
Zur Teilfinanzierung des Neubaus Haus de calce wurde
bei der Bank Austria ein Darlehen über € 700.000,- mit ei-
ner Laufzeit von 25 Jahren aufgenommen. Die Bank Austria
hat nun mitgeteilt, dass sie vom Kündigungsrecht gemäß Dar-
lehens- und Kreditzusage Gebrauch machen wird, wenn die
Konditionserhöhungen nicht angenommen werden d.h., dass
der Aufschlag auf den EURIBOR mit Wirksamkeitsbeginn
31.12.2012 auf 0,50 %-Punkte angehoben werden muss (seiner-
zeitiger Aufschlag 0,095 %-Pkte. bei einem Zinssatz von 2,257
%; dzt. Zinssatz bei ca. 0,3 %). Sollte dem nicht zugestimmt
werden, müsste das Darlehen neu ausgeschrieben werden und
würden wahrscheinlich diese Konditionen nicht erreicht.
Einstimmiger Beschluss: der Aufschlag auf den EURIBOR
mit Wirksamkeit 31.12.2012 von 0,50 %-Punkten für vorste-
hendes Darlehen wird angenommen.
Beschlussfassung Waldumlage 2013:
Im § 10 der Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. 55/2005, wer-
den die Gemeinden ermächtigt, zur teilweisen Deckung des
Personalaufwandes für die Gemeindewaldaufseher eine jähr-
liche Umlage durch Beschluss des Gemeinderates zu erheben
und den Gesamtbetrag der Umlage durch Verordnung festzu-
setzen. Der Gemeinderat erlässt daher einstimmig folgende
Verordnung:
Gemäß § 19 der Tiroler Waldordnung, LGBl.Nr. 55/2005,
wird die Waldumlage für das Jahr 2013 mit € 9.973,73 fest-
gesetzt.
Der Festsetzung des Gesamtbetrages der Umlage ist der Per-
sonalaufwand des Gemeindewaldaufsehers im abgelaufenen
Jahr (Jahresaufwand) zugrunde gelegt:
Dieser beträgt im Jahre 2012 € 45.149,41
Gesamtertragswaldfläche
ha 1.786,75
Ergibt pro ha
25,27
Umlage Wirtschaftswald 50% des ha-Satzes €
12,64/ha
Umlage Schutzwald im Ertrag 15% des ha-Satzes €
3,79/ha
Wirtschaftswaldfläche 361,8024 ha x € 12,64 =
€ 4.573,18
Schutzwald im Ertrag 1.424,9476 ha x € 3,79 =
€ 5.400,55
Ergibt eine Gesamtumlage für das Jahr 2013 von € 9.973,73
Von der BFI wurden die Zahlen lt. der Walddatenbank über-
mittelt und liegen diese den o.a. Berechnungen zugrunde.
Bericht des Überprüfungsausschusses:
Kassaprüfung und Vorprüfung des Rechnungsabschlusses
2012 von Gemeinde und Gemeinde Kals Immobilien KG am
29.01.2013:
Der Obmann des Überprüfungsausschusses Michael Linder
bringt den Bericht über die Kassenprüfung von Gemeinde und
Gemeinde Kals Immobilien KG vom 29.01.2013 dem Gemein-
derat zur Kenntnis:
Gemeinderatssitzung
am 6. Februar 2013