Seite 10 - Gemeindezeitungen

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FODN - 53/01/2013
AUS DEM GEMEINDERAT
Gemeinde Kals am Gr.: Überprüfungszeitraum vom 01.10.
bis 31.12.2012 von Beleg-Nr. 1394 bis 2019/2012.
Gemeinde Kals Immobilien KG: Überprüfungszeitraum
vom 01.10. bis 31.12.2012 von Beleg-Nr. 147 bis 207/2012.
Im Zuge der Kassaprüfung erfolgte auch die Vorprüfung
des Rechnungsabschlusses für das Jahr 2012.
Bei der gesamten Prüfung wurden keine Mängel festgestellt.
Beratung und Beschlussfassung über Zuschuss
der Gemeinde zu den Kosten der Erneuerung
der E-Installationen in der Pfarrkirche:
Bei Reparaturen an den E-Installationen in der Pfarrkirche
durch die Fa. Unterwurzacher hat sich herausgestellt, dass die-
se bis auf wenige Ausnahmen total desolat und gefährlich sind
(Brandgefahr, Lebensgefahr!!!). Man ist daher nicht umhinge-
kommen, die gesamten E-Installationen zu sanieren bzw. zu
erneuern und waren Elektriker der Fa. Unterwurzacher wo-
chenlang damit beschäftigt. Die Kosten belaufen sich nun auf
rd. € 15.600,-- und hat das Pfarramt um einen Beitrag dazu
gebeten.
Im VA 2013 ist ein Betrag von € 10.000,- für die Fassaden-
renovierung der Pfarrkirche vorgesehen. Da diese jedoch 2013
voraussichtlich nicht zur Ausführung gelangt, beschließt der
Gemeinderat € 5.000,- aus diesem Titel als Zuschuss für die
E-Installationen zu gewähren.
Schulgebäude – Erweiterung 2013:
Dazu berichtet Bgm. Unterweger: Im heurigen Jahr sollen
Schulküche, Aufenthalts-Essraum und Bücherei eingeschossig
im EG an der Nordseite des Schulgebäudes errichtet werden.
Vom Büro modul 2 (Unterweger Thomas) wurde ein Plan
übermittelt, welcher dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht
wird. Es sind noch Besprechungen mit der Schulbehörde not-
wendig.
Aufnahmen Darlehen 2013:
Dem Gemeinderat wird eine Übersicht über die im Jahr 2013
geplanten Projekte und deren Finanzierung mit Darlehen vor-
getragen:
Schule Kals:
Erweiterung Schule 2013/2014: € 400.000,--
Erweiterung Kindergarten 2014: € 105.000,--
Erweiterung Schule 2015:
€ ?????
Kultursaal:
Vorfinanzierung Bedarfszuweisung
2014 und 2015: € 660.000,--
Mit der RLB ist bezüglich der Konditionen zu sprechen (wie
für das bestehende Darlehen?)
Darlehen auf Endfälligkeit abschließen und zwar: € 330.000,-
- im April 2014 sowie € 330.000,-- im April 2015 (sofort nach
Erhalt der zugesagten Bedarfszuweisungen).
(Anmerkung: Im Jahr 2012 konnten aus dem ordentlichen
Haushalt € 130.000,-- an die Immobilien KG zugeführt wer-
den – dies wird als Sicherheitspolster verwendet).
Kraftwerk Haslach:
(Gesamtbaukosten € 19.000.000,--)
Errichtung Kraftwerk 2013
€ 7.000.000,--
Errichtung Kraftwerk 2014
€ 8.000.000,--
Errichtung Kraftwerk 2015
€ 4.000.000,--
Mit Banken sind Vorgespräche zu führen, zu welchen Kon-
ditionen dies möglich ist!!!
Dazu informiert der Bgm., dass dzt. für das KW nicht sehr
günstige Situation ist – Klage bei EU (Isel – natura 2000).
Anregung: im Zuge des KW-Baues sollten die Radwege au-
ßerhalb der Galerien errichtet werden
Uhlfeld – verkehrsmäßige Erschließung:
Betrifft „Wurzweg“ und Gste. von Uhl und Pahl sowie Zu-
fahrt zum Haus von Johann Berger und Bauplatz neben Ses-
sellift: BM Mayer Peter hat Vorschlag ausgearbeitet, welcher
dem GR zur Kenntnis gebracht wird.
Wenn mit den betroffenen Grundeigentümern Einigkeit er-
reicht wird, kann das Straßenprojekt ausgearbeitet werden.
Gemeinderatssitzung
am 12. März 2013
Beschlussfassung über Änderung des Flächen-
widmungsplanes und Auflage des Entwurfes:
(87) im Bereich einer Teilfläche des Gst. 3853/1 (Oberhauser
Anton, Großdorf 46) von dzt. Freiland in künftig landwirt-
schaftliches Mischgebiet:
Im Jahre 2009 wurden aus diesem Gst. bereits Bauplätze
gewidmet. Nachdem nun weitere Interessenten für einen Bau-
platz vorliegen, sollen die beiden restlichen Baugründe lt. der
Erschließungsstudie Var.2 vom April 2009 in Bauland gewid-
met werden.
Der Gemeinderat beschließt daher einstimmig die Ände-
rung des Flächenwidmungsplanes im Bereich zweier Teilfä-
chen des Gst. 3853/1 KG Kals am Gr. von dzt. Freiland nach §
41 in künftig landwirtschaftliches Wohngebiet nach § 40 Abs.
5, beide TROG 2011, LGBl.Nr. 56/2011 sowie die Auflage des
Entwurfes ab dem Tag der Kundmachung durch vier Wochen
hindurch während der Amtsstunden am Gemeindeamt zur