Seite 11 - Gemeindezeitungen

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FODN - 53/01/2013
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AUS DEM GEMEINDERAT
allgemeinen Einsichtnahme (= vom 13.03.2013 bis einschl.
11.04.2013).
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb
der Auflegungs- und Stellungnahme-frist keine Stellungnah-
me zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder
Stelle abgegeben wird.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1 lit. a
TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechen-
de Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Personen, die in der Gemeinde Kals am Gr. einen ordentli-
chen Wohnsitz haben sowie Rechtsträger, die in der Gemein-
de Kals am Gr. eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen,
steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf
der Auflegungsfrist eine Stellungnahme zum Entwurf abzu-
geben.
(70) Beschlussfassung über Änderung und Auflage eines
Entwurfs für einen Bebauungsplan im Bereich einer Teilfläche
des Gst. 3795 (Kunzer Hannes, Großdorf 4) entsprechend dem
Planentwurf der Arch.Gemeinschaft Dipl.Ingre. Griessmann-
Scherzer-Mayr:
Der Gemeinderat hat am 18.9.2012 für dieses Gst. bereits
eine FWP-Änderung beschlossen und ist auch noch ein Be-
bauungsplan zu erlassen. Geplant ist die Errichtung einer Gäs-
tepension mit sechs Ferienwohnungen mit Zentralbereichen.
Der Standort liegt unmittelbar an der Schipiste. Das Gebäude
ist talseitig 4-geschossig und überragen bergseits 2 Geschosse
das bestehende Gelände.
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler
Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, , den von der Arch.
Gemeinschaft Dipl.Ingre Griessmann-Scherzer-Mayr ausge-
arbeiteten Entwurf für einen Bebauungsplan im Bereich des
Grundstücks 3795, KG Kals am Gr. (Kunzer Hannes, Groß-
dorf 4), laut planlicher und schriftlicher Darstellung der Arch.
Gemeinschaft Dipl.Ingre Griessmann-Scherzer-Mayr durch
vier Wochen hindurch vom 13.03.2013 bis einschl. 11.04.2013
zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wurde gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der Be-
schluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb
der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnah-
me zum Entwurf einer hiezu berechtigten Person oder Stel-
le abgegeben wird. Personen, die in der Gemeinde Kals am
Gr. ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der
Gemeinde Kals am Gr. eine Liegenschaft oder einen Betrieb
besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens einer Woche nach
Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum
Entwurf abzugeben.
Im Übrigen siehe Stellungnahme und Plan des Raumplaners.
Kulturhaus: Beschlussfassung über Vergabe von
Arbeiten (Cateringküche, Glaserarbeiten) und
Information über Baufortschritt:
Folgende Arbeiten wurden ausgeschrieben und liegen nach
Prüfung der Angebote durch den Architekten die Vergabe-
empfehlungen vor:
Cateringküche:
Vier Firmen wurden zur Anbotstellung
eingeladen und haben alle ein Angebot abgegeben: Fa. Han-
delsagentur Trocker Richard (Lohberger), Fa. Fersterer GmbH
& Co KG, Fa. Unteregger GmbH und Fa. Zimml’s Gastro
Handle. Die rechnerische und sachliche Prüfung der Angebo-
te ergab als Best- und Billigstbieter die Fa. Handelsagentur
Richard Trocker/Lohberger GmbH in Nußdorf-Debant mit ei-
nem Nettopreis von € 43.000,--.
Glaserarbeiten:
Hier liegen drei Angebote vor und zwar
von Fa. Tichy Glastechnik GmbH, Fa. Zimmermann GmbH
Glaserei-Spenglerei und Fa. Glas + Metall Weisofner GmbH.
Die rechnerische und sachliche Prüfung der Angebote ergab
als Best- und Billigstbieter die Fa. Tichy Glastechnik GmbH
in Zell am See mit einem Nettopreis von € 9.894,-- (die beiden
anderen Angebote liegen bei rd. € 20.000!!!)
Einstimmiger Beschluss: die Aufträge werden wie vorste-
hend angeführt an die Best- und Billigstbieter vergeben.
Photovoltaikanlage am Schulgebäude:
Beratung und Beschlussfassung über Errichtung entspre-
chend dem Angebot der Fa. Haustechnik Egger:
Mit 30.9. läuft unser Fördervertrag aus bzw. ist bis zu diesem
Zeitpunkt die Anlage fertigzustellen. Eine Änderung hinsicht-
lich der Förderung erfolgt dahingehend, dass der verlorene
Zuschuss in eine Tarifgarantie von 18 Cent/kWh auf 13 Jah-
re umgewandelt wurde (ursprünglich Kosten von € 140.000,-,
Förderung € 33.000,-). Für die Finanzierung soll ein Darlehen
aufgenommen werden und ist lt. Berechnung die Anlage in 13
Jahren ausfinanziert. Alle Bewilligungen für die Errichtung
der Photovoltaikanlage liegen vor. Auch wurde sogar vom
Land empfohlen, solche Anlagen auf Dächern von Schulge-
bäuden zu bauen.
Angebote liegen vor von Fa. Egger € 53.451,56 und weiteres
von Fa. Brunner € 56.434,80 (jeweils netto)
Einstimmiger Beschluss: der Gemeinderat spricht sich für
die Errichtung der Photovoltaikanlage mit einer Bruttokol-
lektorfläche von 272 m2 und einer Leistung von 39,36 kWp
auf dem Dach des Schulgebäudes aus und wird der Auftrag
an die Fa. Heiztechnik Egger GmbH in Matrei i.O. um den
Angebotspreis von € 53.451,56 vergeben (E-Installationen,
Kabeldurchführungen, Dachtransport Module, Einbindung
Blitzschutzanlage, Stemm-, Gerüst-, Rüst-, Grab- und sonstige
Fremdarbeiten sowie Kernbohrungen etc. sind nicht enthalten).
Erweiterung Schulgebäude – Bücherei, Küche,
Essraum:
Beratung und Beschlussfassung über Zeitplan und Vergabe
der Baumeisterarbeiten lt. den vorliegenden Angeboten:
GR wurde bereits bei der letzten Sitzung informiert.
Bgm. war bei zuständiger Abteilung beim Land – lt. Fachin-
spektorin ist der Plan noch abzustimmen – doch einige Ände-
rungen bei Einteilung und Einrichtung!
Baumeisterarbeiten: die Ausschreibung ist durch büro
modul 2 (Thomas Unterweger) erfolgt; Bauzeit 3 Jahre (bis
einschl. 2015 mit Errichtung des Turnsaales) und ist die Fa.
Strabag Bestbieter (gibt noch 4 % Skonto wie bei Kulturhaus!).
Insgesamt wurden sechs Angebote abgegeben.
Einstimmiger Beschluss: die Baumeisterarbeiten werden an
die Fa. Strabag vergeben.