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05/2013
Änderung Raumordnungskonzept im Bereich der Gste
143/1, 143/2 und 152 KG Thal - Schmelzanger
Vorab werden die abgeschlossenen und für die weitere Pla-
nung des Projekts notwendigen Vorvereinbarungen erläutert:
Ankauf vonGrundflächen von Hannes Unterweger für Grün-
flächenals Pufferzone zwischen Wohnanlage und Gewerbeflä-
che und Lagerfläche für Schnee.
Aufteilung der von der Fa. Unterweger Latschenölbrennerei
bereits geleitsteten Erschließungskosten für die Abbiegespur
auf alle Grundkäufer.
Übernahme einer unentgeltlichen Fläche für 15 Parkplätze von
Hannes Unterweger ins Öffentliche Gut. Kosten der Errich-
tung und Erhaltung trägt die OSG
Der Gemeinderat beschließt alle Vorvereinbarungen mit 14
JA-Stimmen bei einer Stimmenthaltung wegen Befangenheit.
Mit 14 JA-Stimmen bei einer Stimmenthaltung wegen Befan-
genheit wird beschlossen, den Entwurf über die Änderung des
örtlichen Raumordnungskonzeptes durch vier Wochen hin-
durch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des örtlichen Raum-
ordnungskonzeptes der Gemeinde Assling vor:
Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich
der Grundstücke 143/1, 143/2 und 152, KG Thal, von derzeit
Freihaltefläche Landwirtschaft (FL) in künftig baulicher Ent-
wicklungsbereich für Hauptnutzung Wohnen mit dem Zähler
Nr. 52 (W52, D3, Z1), im Bereich einer Teilfläche des Grund-
stückes 143/1 in baulicher Entwicklungsbereich für gewerblich
gemischte Nutzung mit dem Zähler Nr. 3 (M3, Z1, D4) sowie im
Bereich einer Teilfläche des Grundstückes 143/1, KG Thal, von
derzeit Freihaltefläche Landwirtschaft (FL) in künftig Teil des
baulichen Entwicklungsbereiches für gewerblich gemischte
Nutzung mit dem Zähler Nr. 4 (M4, Z1, D4).
Die Beschreibung des Konzeptplanes soll folgend geändert
werden:
W 52: Baulicher Entwicklungsbereich für Hauptnutzung Woh-
nen, ausschließlich zur Errichtung von sozialem Wohnbau vor-
gesehen. Im Süden ist ein Handels- und Dienstleistungsbereich
vorgesehen, die Aufschließung soll als Geh- und Radweg über
den Kronenbach führen. Die Festlegung der Baulandwidmung
soll als Geh- und Radweg über den Kronenbach führen. Die
Festlegung der Baulandwidmung soll unter der Vermeidung
von Nutzungskonflikten innerhalb und zur LB 100 bzw. zum
Vitalpinum erfolgen. Die Erlassung eines Bebauungsplanes ist
vorzusehen.
M3: Die Beschreibung des Bereiches „M3“ bleibt unverändert
und lautet folgend:
Thal-Wilfern, Bereich der Latschenölbrennerei Unterweger.
M4: Die Beschreibung des Bereiches „M4“ bleibt ebenso
unverändert und lautet folgend:
Thal-Aue, Bereich der Obstverwertung Unterweger samt den
angrenzenden Wohnhäusern.
Änderung Flächenwidmungsplan im Bereich der Gste
143/1, 143/2 und 152 KG Thal
Mit 14 JA-Stimmen bei einer Stimmenthaltung wegen Befan-
genheit wird beschlossen, den Entwurf über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes durch vier Wochen hindurch zur
öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Änderung des Flächenwidmungsplanes
im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes 143/1, KG Thal,
von derzeit Freiland nach § 41 in künftig Sonderfläche Lat-
schenölbrennerei mit Lager und Verkauf nach § 43, im Bereich
je einer Teilfläche der Grundstücke 143/1 und 152, KG Thal,
von derzeit Freiland nach § 41 in künftig gemischtes Wohnge-
biet nach § 38 Abs. 2, im Bereich je einer Teilfläche der Grund-
stücke 143/1 und 152 von derzeit Freiland nach § 41 in künftig
Sonderfläche Parkplatz nach § 43, im Bereich einer Teilfläche
des Grundstückes 143/1 von derzeit Freiland nach § 41 in künf-
tig Sonderfläche Grünfläche nach § 43 im Bereich je einer Teil-
fläche der Grundstücke 143/1 und 143/2, KG Thal, von derzeit
Freiland nach § 41 in künftig Kenntlichmachung als Haupter-
schließung des Baulandes nach § 50 Abs. 1 lit c. und im Bereich
je einer Teilfläche der Grundstücke 143/1 und 143/2 von derzeit
Freiland nach § 41 in künftig Sonderfläche Handel, Dienstlei-
stung und erforderliche Nebenanlagen nach § 43, alle TROG
2011, LGBl. 56/2011, vor.
Neuerlassung Bebauungsplan im Bereich der Gste 143/1
und 152 KG Thal
Mit 14 JA-Stimmen bei einer Stimmenthaltung wegen Befan-
genheit wird beschlossen, den Entwurf über die Erlassung
eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke 143/1 und
152, alle KG Thal laut planlicher und schriftlicher Darstellung
des DI Wolfgang Mayr durch vier Wochen hindurch zur
öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
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Achtung - neue Fahrzeiten!
Mit Umstellungauf die Sommerzeit fährt das Assling
Mobil - außer an Feiertagen - jeweils montags bis frei-
tags:
während der
Sommerzeit
von
07.45 Uhr bis 18.00 Uhr
während der
Winterzeit
von
07.45 Uhr bis 17.00 Uhr!
Das Assling Mobil kann nicht nur von BürgerInnen in
Anspruch genommen werden, auch Vereine bzw. Betriebe
können das Ruftaxi für Veranstaltungen über die Gemeinde
buchen, wobei diesfalls eigene Fahrer gestellt werden müs-
sen. Es ist mit dem Bürgermeister bzw. Vize-Bürgermeister
zu besprechen, für welche Veranstaltungen das Ruftaxi ver-
wendet werden soll.
Wir würden uns sehr freuen, wenn sich noch ehrenamtliche
FahrerInnen für das Assling Mobil melden, damit der Fahr-
dienstplan auch über die Sommer- und Urlaubszeit so rei-
bungslos besetzt werden kann wie bisher!