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05/2013
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der
TIWAG um Abschluss eines Dienstbarkeitszusicherungs-
vertrages für das Grundstück 679/7, KG 85016 Kosten
Dem Antrag der TIWAG um Abschluss eines Dienstbarkeits-
vertrages zur unterirdischen Verlegung, Benützung und Erhal-
tung von Starkstromkabeln sowie von Kabeln zur Übertragung
von Nachrichten im Bereich des Grundstücks 679/7 EZ 110
KG Kosten wird einstimmig zugestimmt.
Beratung und Beschlussfassung betreffend der Übergabe
des Straßenabschnittes der B100 Drautalstraße von km
123,000 bis km 123,817 vom Land Tirol, Landesstraßen-
verwaltung, als bisherigen Straßenverwalter an die
Gemeinde Assling als zukünftigen Straßenverwalter
Der Straßenabschnitt der B 100 Drautalstraße von km 123,00
bis km 123,817 in Mittewald soll nach Verkehrsfreigabe der
Umfahrung Mittewald als Landesstraße aufgelassen und in die
Verwaltung und Erhaltung (inklusive Winterdienst) der
Gemeinde Assling übergehen. Ebenso geht die Weghalterhaf-
tung gemäß § 1319a ABGB an die Gemeinde Assling über.
Dies wird einstimmig beschlossen.
Festsetzung des Gesamtumlagebetrages nach § 10 der
Tiroler Waldordnung für das Rechnungsjahr 2013
Einstimmig wird die Waldumlage 2013 mit € 11.962,45
beschlossen.
Genehmigung und Bedeckung außer- und überplanmäßi-
ger Mehrausgaben für das Rechnungsjahr 2012
Einstimmig wird beschlossen, die laut Aufstellung der Kas-
senverwaltung im Rechnungsjahr 2012 ausgewiesenen außer-
und überplanmäßigen Mehrausgaben im ordentlichen und
außerordentlichen Haushalt, soweit diese der Genehmigungs-
pflicht durch den Gemeinderat unterliegen, nachträglich zu
genehmigen.
Beratung und Beschlussfassung über den vom Bürgermei-
ster erstellten Jahresabschluss der Gemeinde Assling für
das Rechnungsjahr 2012
In Abwesenheit des Bürgermeisters, im Übrigen jedoch ein-
stimmig, beschließt der Gemeinderat:
Der von Bgm. Bernhard Schneider, MBA vorgelegte Jahres-
rechnungsabschluss der Gemeinde Assling für das Rech-
nungsjahr 2012 wird mit den darin ausgewiesenen Zahlen
genehmigt und dem Bürgermeister als Rechnungsleger die
Entlastung erteilt.
1. Antrag
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Punkt „Beratung
und Beschlussfassung über das Ansuchen um finanzielle
Unterstützung des Trachtenankaufes der Volkstanzgruppe
Assling“ zusätzlich als Punkt 18 auf die heutige Tagesordnung
zu setzen.
2. Antrag
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Punkt „Beratung
und Beschlussfassung Ansuchen EWA Sondergebrauch von
Straßengrund auf Gp. 38/24 und 3/5 KG Unterassling und Gp.
939/1 KG Oberassling“ zusätzlich als Punkt 19 auf die heutige
Tagesordnung zu setzen.
3. Antrag
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Punkt „Ände-
rung Raumordnungskonzept im Bereich der Gste 143/1, 143/2
und 152 KG Thal“ zusätzlich als Punkt 20 auf die heutige
Tagesordnung zu setzen.
4. Antrag
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Punkt „Ände-
rung Flächenwidmungsplan im Bereich der Gste 143/1, 143/2
und 152 KG Thal“ zusätzlich als Punkt 21 auf die heutige
Tagesordnung zu setzen.
5. Antrag
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Punkt „Neuerlas-
sung Bebauungsplan im Bereich der Gste 143/1 und 152 KG
Thal“ zusätzlich als Punkt 22 auf die heutige Tagesordnung zu
setzen.
Beratung und Beschlussfassung Ansuchen um finanzielle
Unterstützung des Trachtenankaufes der Volkstanzgrup-
pe Assling
Die Gemeinde Assling gewährt der Volkstanzgruppe Assling
einen Zuschuss in Höhe von 44 %. Der Zuschuss wird von
dem Betrag gewährt, der nach Abzug der Förderung des Lan-
destrachtenverbandes sowie der Eigenmittel tatsächlich von
der Volkstanzgruppe zu entrichten ist.
Beratung und Beschlussfassung Ansuchen EWA Sonder-
gebrauch von Straßengrund auf Gp. 38/24, 3/5 KG Unter-
assling und Gp. 939/1 KG Oberassling
In Unterassling ist im Zuge der Verbesserung des Mittelspan-
nungsnetzes Unterassling die Verlegung einer Versorgungslei-
tung von der Trafostation Unterassling zum Sonneckhof
notwendig und in Oberassling ist im Zuge der Errichtung des
Hausanschlusses des Neubaues von Philipp Stocker die Verle-
gung einer Versorgungsleitung von der Tischlerei Unterweger
zum Bauplatz notwendig.
Der Gemeinderat der Gemeinde Assling beschließt einstim-
mig, die Ansuchen des EWA vom 12.03.2013 um außeror-
dentliche Benutzung von Straßengrund auf den
Grundparzellen 38/24, 3/5 KG Unterassling und 939/1 KG
Oberassling, soweit davon das öffentliche Gut berührt wird, zu
den üblichen Bedingungen zuzustimmen.
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