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05/2013
dig ausgefüllt und vom Bauwerber und Verfasser unterfertigt
werden. Das Formular muss von einer dazu geeigneten Person
oder Stelle (das sind befugte Personen oder Stellen gemäß § 24
Abs. 5 TBO 2011, LGBl. Nr. 57/2011 i.d.g.F.) ausgefüllt sein.
Erst nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen inklusive
„AGWR II – Datenblatt“ (als Ergänzung zu den Gemeinde-
ratsbeschlüssen betreffend Erschließungskostenrückerstattung
vom 17.08.2005 und 25.04.2006) werden 25 % der Erschlie-
ßungskosten rückerstattet.
Änderung Wegsperren-Winterdienstbeschilderung
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Verbin-
dungswege
Burg-St. Justina, Herol-Mittewald, Schrotten-
dorf-Dörfl, Unterassling-Oberthal und Mitleid-Kosten
jährlich - sobald es die Witterungsbedingungen erfordern -
durch das Anbringen von Fahrverbotstafeln mit innen aufge-
brachter Beschriftung
„Privatweg - kein Winterdienst!
Gehen und Fahren verboten“
für den Winter gesperrt wer-
den. Die Wege werden jedes Jahr im Frühjahr durch Entfernen
der Tafeln wieder frei gegeben. In Zukunft werden die Fahr-
verbotszeichen jedes Jahr automatisch bei Wintereinbruch
angebracht und Ende März entfernt. Die Umsetzung dieses
Beschlusses erfolgt aus Kostengründen erst im Herbst 2013.
Bildung eines Friedhofsausschusses
Es wird einstimmig ein neuer Friedhofsausschuss gebildet.
Mitglieder sind:
Mag. Michael Unterweger (Vorsitzender), Manuel Lukasser,
Ursula Niedrist, Reinhard Stocker und Gertrud Marx
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Aus dem Gemeinderat
Sitzung vom 19. 03. 2013
Genehmigung und Fertigung der Sitzungsniederschrift
vom 11.12.2012
Die Sitzungsniederschrift vom 11.12.2012 wird einstimmig
genehmigt und gefertigt.
Beratung und Beschlussfassung über die Behandlung von
Stellungnahmen zum Raumordnungskonzept nach TROG
2011
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Ausweisung des
Wilfernerhofes mit dem angebauten Futterhaus als Bausubs-
tanzerhaltungszone aufzuheben, wobei dieser Beschluss erst
nach Beschlussfassung über das Raumordnungskonzept
berücksichtigt wird.
Beratung und Beschlussfassung über die Auflage der
ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskon-
zeptes – Auflagebeschluss
Nach Vorstellung des Entwurfes (Bereich für touristische Ent-
wicklung in Oberassling, Projekt Sonnenhang, Gewerbegebiet
Mittewald) durch Raumplaner DI Wolfgang Mayr und einge-
hender Beratung wird mit 8 Nein- zu 7-Ja-Stimmen beschlos-
sen, den Entwurf in der derzeit vorliegenden Form nicht
zuzustimmen und nicht aufzulegen.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des
Flächenwidmungs-planes im Bereich des Grundstücks
39/1, KG Unterassling
Folgende Entwurf-Auflage durch vier Wochen hindurch wird
einstimmig beschlossen:
Der Entwurf sieht eine Änderung des Flächenwidmungsplanes
im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes 39/1 KG Unter-
assling von derzeit Freiland nach § 41 in künftig Kerngebiet
nach § 40 Abs 3, beide TROG 2011, LGBl. 56/2011, vor.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des
Flächenwidmungs-planes im Bereich der Grundstücke
455/3 und 460/1, KG Schrottendorf.
Folgende Entwurf-Auflage durch vier Wochen hindurch wird
einstimmig beschlossen:
Der Entwurf sieht eine Änderung des Flächenwidmungsplanes
im Bereich einer Teilfläche der Grundstücke 455/3 und 460/1,
KG. Schrottendorf, von derzeit Freiland nach § 41 in künftig
Wohngebiet nach § 38 Abs. 1, beide TROG 2011, LGBl.
56/2011, vor.
Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung eines
Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes 38/13, KG
Unterassling
Die Auflage des Entwurfs für einen Bebauungsplan im
Bereich der Grundstücke 38/13 und 38/25, KG. Unterassling,
entsprechend dem Planentwurf der Architektengemeinschaft
Dipl.-Ing. Griessmann – Scherzer – Mayr, wird einstimmig
beschlossen.
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag von Ida
und Hannes Gamper um Erwerb einer Teilfläche aus dem
Öffentlichen Gut
Zur Errichtung eines Carports benötigt Fam. Gamper eine
Teilfläche aus dem Öffentlichen Gut. Einstimmig wird
geschlossen, diese Teilfläche nach Besichtigung, Festlegung
und Vermessung an diese zu verkaufen.
Beratung und Beschlussfassung Ansuchen EWA Sonder-
gebrauch von Strassengrund auf Gp. 630, KG Bannberg,
Gp.534, 535 und 38/24, KG Unterasling, Gp. 950, KG
Oberassling, Gp. 755, 692/3 und 722, KG Kosten
Mit vier Ansuchen jeweils vom 12.03.2013, eingelangt am
13.03.2013, hat das EWA um Bewilligung zum Sonderge-
brauch von Straßen und Wegen auf den Gp. 630 KG Bann-
berg, 534, 535 und 38/24 KG Unterassling, 950 KG
Oberassling, 692/3, 722 und 755 KG Kosten angesucht. Im
Zuge der Errichtung der Photovoltaikgroßanlagen Kosten,
Bichl, Unterassling und Bannberg ist die Verlegung von Ver-
sorgungsleitungen von den neuen zu den bestehenden Trafo-
stationen notwendig.
Einstimmig wird beschlossen, die Ansuchen des EWA, soweit
davon das öffentliche Gut berührt wird, zu den üblichen
Bedingungen zuzustimmen.
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