Seite 23 - VP_2012_04

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SOZIALES
PUSTERTALER VOLLTREFFER
APRIL/MAI 2012
23
Senioren, die über 75 Jahre
alt und ohne Kinder sind, deren
vorwiegendes Einkommen eine
Rente ist und die um ein sozia-
les Mindestseinkommen oder
Mietgeld und Wohnungsneben-
kosten ansuchen, brauchen nur
mehr einmal beim zuständigen
Sozialsprengel ein Gesuch ab-
geben. Die Leistung wird dann
jedes Jahr von Amts wegen neu
berechnet und genehmigt, ohne
dass sie nochmals ansuchen
müssen. „Durch diese Leistung
erhalten Senioren mit sehr
niedrigem Einkommen eine
Aufstockung auf das Mindest-
einkommen von zurzeit 597 €
im Monat. Die jährliche Ge-
suchstellung war bisher eine
große Hürde für die Senioren,
die nun entfällt“, sagt Sozial-
landesrat Richard Theiner.
„Damit ist es für bedürftige Se-
nioren, deren Einkommen aus
Rente ja stabil bleibt, einfacher
ein Mindesteinkommen zu be-
anspruchen.“
Verschärfung
Für Personen im arbeitsfähi-
Soziale Mindesteinkommen
hingegen verschärft. „Schon
bisher wurden in solchen Si-
tuationen die Leistungen ge-
kürzt“, betont Landesrat Thei-
ner. „Falls eine aktive Arbeits-
suche nicht nachgewiesen
werden kann, werden die Sank-
tionen nochmals verschärft, mit
vollständiger Streichung der
Leistung.
Auch für Personen, dessen
einziges Einkommen finan-
zielle Sozialhilfeleistungen
sind, gelten künftig neue Re-
geln: So gibt es neue Höchst-
grenzen für die monatlich aus-
gezahlten Beträge, die stärker
das Niveau der Arbeitslöhne
berücksichtigen. „Die Sozial-
hilfe ist nur als Überbrückung
für Notsituationen gedacht und
nicht als fixes Einkommen“, so
Theiner. „Denn Sozialleistun-
gen, die gleich hoch oder höher
sind als ein Einkommen aus Ar-
beit, tragen nicht unbedingt
dazu bei, sich konsequent um
Arbeit zu bemühen.“ Bei jenen
Personen und Familien, die
nicht ausschließlich Sozialhil-
feleistungen beziehen, sondern
ein eigenes, wenn auch gerin-
ges Arbeitseinkommen oder
eine Rente erhalten, wird die
Leistungshöhe hingegen beibe-
halten.
gen Alter, die sich nicht aktiv
um Arbeit bemühen oder nicht
an vorgeschlagenen Projekten
der Sozialsprengel teilnehmen,
werden die Kriterien für das
Einfacher zur Sozialhilfe
Der Zugang zu Sozialhilfe wird für bedürftige kinderlose Senioren über 75 Jah-
ren einfacher. Künftig müssen sie nicht mehr jährlich um Sozialhilfe ansuchen,
sondern es reicht ein Gesuch. Auch einige Änderungen bei der Finanziellen
Sozialhilfe wurden eingeführt. Darunter eine Verschärfung für jene, die sich
nicht aktiv um Arbeit bemühen. Ab 1. Mai werden die Vorhaben umgesetzt.
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