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September 2018 Gemeindekurier Nußdorf-Debant 91. Ausgabe

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HEIZKOSTENZUSCHUSS 2018/19

Das Land Tirol gewährt auch für die kommende Heizperiode 2018/19 einen einmaligen Heiz-

kostenzuschuss in Höhe von € 225,-- (pro Haushalt). Ansuchen dafür können ab sofort bis

31. Dezember 2018 im Marktgemeindeamt (Erdgeschoss, Bürgerservice) gestellt werden.

PensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage

, die im vergangenen Jahr einen Heizkostenzuschuss erhalten ha-

ben, müssen aufgrund der neuen Datenschutzverordnung heuer ebenfalls

einen Antrag

stellen! Diesem Personenkreis

wurde bereits von der zuständigen Landesstelle ein Antragsformular übermittelt.

Antrags- bzw. zuschussberechtigt sind:

- alle Personen mit Hauptwohnsitz in Tirol

Nicht antrags- bzw. zuschussberechtigt sind:

- BezieherInnen von laufenden Mindestsicherungs-/Grundversorgungsleistungen

- BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Schüler- und Studentenheimen

Für die Antragstellung gelten folgende Netto-Einkommensgrenzen:

€ 890,00 pro Monat für alleinstehende Personen

€ 1.360,00 pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften

€ 220,00 pro Monat zusätzlich für das 1. und 2. im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Kind

mit Anspruch auf Familienbeihilfe

€ 140,00 pro Monat zusätzlich für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Kind

mit Anspruch auf Familienbeihilfe

€ 490,00 pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt

€ 330,00 pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt

Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens sind anzurechnen:

- alle Einkünfte der im gemeinsamen Haushalt lebenden/gemeldeten Personen

Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens sind nicht anzurechnen:

- Pflegegeldbezüge

- Familienbeihilfen

- Wohn- und Mietzinsbeihilfe

- Einkommen, wie z.B. Lehrlingsentschädigungen minderjähriger Kinder im gemeinsamen Haushalt

- Witwengrundrenten nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz

- Beschädigtengrundrenten nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz

- Rentenleistung nach dem Heimopferrentengesetz

bzw. in Abzug zu bringen:

- zu leistende Unterhaltszahlungen/Alimente, soweit sie gerichtlich festgelegt sind

Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen:

- Monatlicher Einkommensnachweis aller Familienmitglieder (aktueller Pensionsbescheid, aktueller Lohn- oder Ge-

haltszettel, aktuelle Bezugsbestätigung – AMS, TGKK, Unterhalt, Alimente)

- Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe