Steuer- und Meldepflicht:
Das Halten von Hunden ist
steuer-
pflichtig
. Gemäß Verordnung ist für
alle über drei Monate alten Hunde
unserer Gemeinde, die länger als ein
Monat gehalten werden, eine jährli-
che Hundesteuer zu entrichten und
sind diese mit einer Hundemarke zu
kennzeichnen.
Jeder über drei Monate alte Hund ist
der Gemeinde zu melden und inner-
halb eines Monats nach Anschaffung
ist der Abschluss einer
Hundehaft-
pflichtversicherung
nachzuweisen.
Abmeldepflicht:
Wird der Hund nicht mehr im Haus-
halt gehalten, bitten wir, dies eben-
falls der Gemeinde bekannt zu geben.
Dies ist vor allem auch im Falle eines
Wegzugs aus der Gemeinde zu be-
achten.
Chip- und Registrierpflicht
:
Alle in Österreich gehaltenen Hunde
unterliegen einer
Chip- und Regis-
trierpflicht
. Jeder Hundehalter ist
verpflichtet, seinen Hund innerhalb
eines Monats beim Tierarzt registrie-
ren zu lassen.
Leinenpflicht:
Im
Großteil un-
serer Gemeinde
besteht Leinen-
pflicht
.
Das
exakte Gebiet für
die Leinenpflicht
unserer Gemein-
de ist genau aus-
gewiesen
und
Bestandteil der
Verordnung über
die
Leinen-
pflicht.
Keine
Leinenpflicht be-
steht z.B. südlich
der Drautal Bun-
desstraße im Bereich der Draustraße
bzw. südlich der Wohnsiedlung Unte-
re Aguntstraße bis zum Draufluss.
Beachten Sie weiters, dass auf
Spiel-
plätzen
unserer Gemeinde ein gene-
relles
Hundeverbot
gilt.
Hundekotaufnahmepflicht:
Im
gesamten Gemeindegebiet
(spe-
ziell auch auf sämtlichen Grünstrei-
fen, -inseln und -flächen, landwirt-
schaftlichen Flächen) besteht
ganz-
jährig eine Hundekotaufnahme-
pflicht
. Nutzen Sie dazu unsere öf-
fentlichen Hundestationen („Dogsta-
tions“), an welchen Sie je-
derzeit und kostenlos Hun-
desackerln entnehmen kön-
nen. Diese erhalten Sie auch
am Gemeindeamt. Werfen
Sie das benutzte Sackerl in
einen der zahlreich vorhan-
denen öffentlichen Müllei-
mer, die sich direkt bei den
Hundestationen befinden
bzw. sind grünfärbige Müll-
körbe überall im Gemeinde-
gebiet angebracht.
Wir appellieren an alle Hun-
debesitzer, dass sie als ver-
antwortungsbewusste Hun-
dehalterInnen
stets den
Hundekot aufheben und auch aus-
nahmslos über den nächsten Müll-
eimer entsorgen
.
Ein nicht eingesammelter Hundekot
bzw. ein im Sackerl verpackter Hun-
dekot, der erst recht wieder nicht im
Mülleimer landet, belastet die Tole-
ranz gegenüber Hundehaltern.
Im Sinne eines vernünftigen Mitei-
nanders zwischen Mensch, Tier bzw.
allen GemeindebürgerInnen ersu-
chen wir um Beachtung dieser Re-
geln und Pflichten und danken allen
HundehalterInnen für ihr Verständ-
nis und ihr sinnvolles Mitwirken.
Mai 2018 Gemeindekurier Nußdorf-Debant 90. Ausgabe
Information an alle Hundebesitzer
Bezüglich der Haltung von Hunden dürfen wir in Erinnerung rufen
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„Dogstation“ in Nußdorf-Debant
Unsere Waldaufseher informieren
Betreten des Waldes, was besonders zu beachten ist!
Das
Betreten des Waldes ist
laut
Forstgesetz 1975
grundsätzlich je-
dermann für Erholungszwecke ge-
stattet
.
Es gibt allerdings
Einschränkungen
,
die natürlich ebenfalls von jedermann
zu beachten sind:
Bei Arbeiten im Wald (Schlägerungs-
arbeiten, Seilbringungen, Aufarbei-
tung von Schadholz, Windwurf,
Schneedruck usw.) können mittels
Beschilderung vom Waldeigentümer
oder Forstunternehmer „
Befristete
forstliche Sperrgebiete
“ ausgewie-
sen werden. Diese Gebiete und insbe-
sondere auch die durch die-
se Abschnitte führenden
Forstwege, Wanderwege,
Steige etc. dürfen dann nur
mehr von berechtigten Per-
sonen betreten werden.
Weitere Einschränkungen
für das Betreten gibt es im
Bereich von
Wiederauf-
forstungsflächen
solange
der Bewuchs eine Höhe von
3 Metern nicht erreicht hat.
Eine über das Betreten und das
Aufhalten zu Erholungszwecken
hinausgehende Benützung des
Waldes
wie z.B. Lagern,
Zelten, Befahren oder Rei-
ten ist
nur mit Zustim-
mung des Waldeigentü-
mers
und in Bezug auf die
Forststraße
nur mit Zu-
stimmung des Forststra-
ßenerhalters
, der zumin-
dest der Waldeigentümer
ist, zulässig.
Es ist wichtig, vorhande-
ne Gefahrenhinweise und
Verbote ausnahmslos zu
beachten, um mögliche Risiken
(Unfallgefahren) oder andere Un-
annehmlichkeiten zu vermeiden!