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FODN - 68/01/2018

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AUS DEM GEMEINDERAT

Gemeinde Kals am Großglockner

Ordentlicher Haushalt:

Gesamteinnahmenvorschreibung € 4.208.345,77

Gesamtausgabenvorschreibung

€ 4.014.506,14

Gesamteinnahmenabstattung

€ 4.426.940,66

Gesamtausgabenabstattung

€ 4.248.420,65

Ergibt ein Jahresergebnis von €

193.839,63 (positiv)

Außerordentlicher Haushalt:

Gesamteinnahmenvorschreibung €

184.576,32

Gesamtausgabenvorschreibung

228.802,07

Gesamteinnahmenabstattung

258.865,10

Gesamtausgabenabstattung

303.090,85

Ergibt ein Jahresergebnis von €

-44.225,75 (negativ)

Der Kassenbestand

auf den Girokonten beträgt zum

31.12.2017 € 289.406,69 (positiv)

Die Gesamteinnahmenrückstände

belaufen sich auf

€ 20.443,40 (div. Gemeindesteuern).

Die Gesamtausgabenrückstände

betragen € 5.123,78.

Der Gesamtschuldenstand

zum 31.12.2017 beträgt

€ 7.050.425,39 (2016: € 7.676.744,41).

An Rücklagen

sind zum 31.12.2017: € 66.016,45

(2016: € 27.003,91) vorhanden.

Gemeinde Kals Immobilien KG

Ordentlicher Haushalt:

Gesamteinnahmenvorschreibung €

168.854,46

Gesamtausgabenvorschreibung

168.623,25

Gesamteinnahmenabstattung

184.613,09

Gesamtausgabenabstattung

184.381,88

Ergibt ein Jahresergebnis von €

231,21 (positiv)

Der Kassenbestand

beträgt zum 31.12.2017 € 819,19 (positiv)

Der Gesamtschuldenstand

zum 31.12.2017 beträgt

€ 2.109.542,71 (2016: € 2.230.292,22).

Finanzverwalter Bergerweiß und Bgmin Erika Rogl verlassen

zur Beschlussfassung den Raum. Bgm. Stv. Martin Gratz bittet

um die Meinung des Gemeinderates. Der Gemeinderat äußert

sich wohlwollend zur Sparsamkeit der Bürgermeisterin und der

Genauigkeit des Finanzverwalters. Beschluss einstimmig.

Ausscheidung öffentliches Gut, Wege und Plätze:

Parkplatz Lucknerhaus, GP. 4395, KG Kals

Der Gemeinderat der Gemeinde Kals am Großglockner be-

schließt daher, dass in der Vermessungsurkunde des DI Ru-

dolf Neumayr vom 29.08.2017, GZ. 7791/2017 aus Grundstück

4395 untergeteilte, neu gebildete Grundstück 4369 von 2.248

m² an die Kals am Großglockner Kommunal GmbH unentgelt-

lich abzutreten und gleichzeitig die Widmung als Öffentliches

Gut aufzuheben. Beschluss einstimmig

Hanser Michael und Petra, GP. 3918/7, KG Kals

Bereits im Jahre 2007 wurde mit der Familie Hanser eine

Vereinbarung über die Zufahrt auf Gp. 3918/7 betreffend kos-

tenlose Grundabtretung und Übernahme ins öffentliche Gut,

Wege und Plätze. Dies wurde bis jetzt jedoch nicht durchge-

führt und liegt nun die Vermessung vor.

Der Gemeinderat der Gemeinde Kals am Großglockner

beschließt, dass gemäß Vermessungsurkunde des DI Rudolf

Neumayr, GZl. 8303/2018 vom 27.02.2018 die aus Gp. 3918/3

kostenlos abgegebene Fläche von 18 m² zu Gp. 3918/7 Öffent-

liches Gut, Wege und Plätze übertragen wird.

Die Kosten für die Übertragung gehen zu Lasten der Ge-

meinde Kals. Beschluss einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung Dorfplatz Großdorf

Im Herbst 2017 hat Ralf Kempermann Kontakt aufgenom-

men um die Umsetzung der Untertunnelung in Großdorf zu

besprechen. Ebenso wurde von ihm erneut der Wunsch geäu-

ßert Flächen für die Erschließung des Hauses Figol für Trep-

penanlage zu erhalten. Dazu gibt es bereits einen negativen

GR-Beschluss.

Zwischenzeitlich haben mehrere Treffen mit Gemeindevor-

stand, GR Alois Groder, Planer Arch. DI Peter Schneider und

Ralf Kempermann stattgefunden, mit dem Ziel alle auf einen

einheitlichen Informationsstand zu bringen. Ergebnis: Der

Platz sollte angehoben werden um die Zugangssituation beim

Haus Figol zu erleichtern, Bereich Jenshof ist mit Grundabga-

be zu regeln, da derzeit z. tl. Außenanlagen auf öffentlichem

Gut liegen. Zu berücksichtigen ist auch das Oberflächenwasser

am Platz.

Am 8. März 2018 hat eine Begehung mit dem Gestaltungs-

beirat der Tiroler Dorferneuerung stattgefunden.

Nun ersucht die Bürgermeisterin um einen Grundsatzbe-

schluss in dieser Angelegenheit weitere Planungen in Auftrag

geben zu können, diese wären Verkehrsplanung und Oberflä-

chenwasser sowie Planung Platzgestaltung samt Kostenschät-

zung. Beschluss einstimmig.

Beschlussfassung Waldumlage 2018

und Verordnung über Festlegung Umlagesatz

Im § 10 der Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. 55/2005, zu-

letzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 130/2013, werden

die Gemeinden ermächtigt, zur teilweisen Deckung des Per-

sonalaufwandes für die Gemeindewaldaufseher eine jährliche

Umlage durch Beschluss des Gemeinderates zu erheben und

den Gesamtbetrag der Umlage durch Verordnung festzusetzen.

Der Gemeinderat erlässt daher einstimmig folgende Verord-

nung: Gemäß § 10 der Tiroler Waldordnung, LGBl. Nr. 55/2005,

zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 130/2013, wird

die Waldumlage für das Jahr 2017 mit € 12.656,67 festgesetzt.

Neu: Mit Änderung LGBl. Nr 133/2017 wird - mit 1. Jänner

2018 rückwirkend zu beschließen - zur Deckung des jährlichen

Personal- und Sachaufwandes für den Gemeindewaldaufseher

verordnet. Nun erfolgt durch Beschluss die Festlegung eines

Umlagesatzes einheitlich für die Waldkategorien Wirtschafts-

wald, Schutzwald im Ertrag und Teilwald im Ertrag mit 100 %

v. H. der von der Tiroler Landesregierung durch Verordnung

vom 16. Jänner 2018 LGBl. Nr. 16/2018 festgesetzten Hektar-

satzes. Beschluss einstimmig.