![Page Background](./../common/page-substrates/page0013.png)
FODN - 68/01/2018
13
AUS DEM GEMEINDERAT
Gemeinde Kals am Großglockner
Ordentlicher Haushalt:
Gesamteinnahmenvorschreibung € 4.208.345,77
Gesamtausgabenvorschreibung
€ 4.014.506,14
Gesamteinnahmenabstattung
€ 4.426.940,66
Gesamtausgabenabstattung
€ 4.248.420,65
Ergibt ein Jahresergebnis von €
193.839,63 (positiv)
Außerordentlicher Haushalt:
Gesamteinnahmenvorschreibung €
184.576,32
Gesamtausgabenvorschreibung
€
228.802,07
Gesamteinnahmenabstattung
€
258.865,10
Gesamtausgabenabstattung
€
303.090,85
Ergibt ein Jahresergebnis von €
-44.225,75 (negativ)
Der Kassenbestand
auf den Girokonten beträgt zum
31.12.2017 € 289.406,69 (positiv)
Die Gesamteinnahmenrückstände
belaufen sich auf
€ 20.443,40 (div. Gemeindesteuern).
Die Gesamtausgabenrückstände
betragen € 5.123,78.
Der Gesamtschuldenstand
zum 31.12.2017 beträgt
€ 7.050.425,39 (2016: € 7.676.744,41).
An Rücklagen
sind zum 31.12.2017: € 66.016,45
(2016: € 27.003,91) vorhanden.
Gemeinde Kals Immobilien KG
Ordentlicher Haushalt:
Gesamteinnahmenvorschreibung €
168.854,46
Gesamtausgabenvorschreibung
€
168.623,25
Gesamteinnahmenabstattung
€
184.613,09
Gesamtausgabenabstattung
€
184.381,88
Ergibt ein Jahresergebnis von €
231,21 (positiv)
Der Kassenbestand
beträgt zum 31.12.2017 € 819,19 (positiv)
Der Gesamtschuldenstand
zum 31.12.2017 beträgt
€ 2.109.542,71 (2016: € 2.230.292,22).
Finanzverwalter Bergerweiß und Bgmin Erika Rogl verlassen
zur Beschlussfassung den Raum. Bgm. Stv. Martin Gratz bittet
um die Meinung des Gemeinderates. Der Gemeinderat äußert
sich wohlwollend zur Sparsamkeit der Bürgermeisterin und der
Genauigkeit des Finanzverwalters. Beschluss einstimmig.
Ausscheidung öffentliches Gut, Wege und Plätze:
Parkplatz Lucknerhaus, GP. 4395, KG Kals
Der Gemeinderat der Gemeinde Kals am Großglockner be-
schließt daher, dass in der Vermessungsurkunde des DI Ru-
dolf Neumayr vom 29.08.2017, GZ. 7791/2017 aus Grundstück
4395 untergeteilte, neu gebildete Grundstück 4369 von 2.248
m² an die Kals am Großglockner Kommunal GmbH unentgelt-
lich abzutreten und gleichzeitig die Widmung als Öffentliches
Gut aufzuheben. Beschluss einstimmig
Hanser Michael und Petra, GP. 3918/7, KG Kals
Bereits im Jahre 2007 wurde mit der Familie Hanser eine
Vereinbarung über die Zufahrt auf Gp. 3918/7 betreffend kos-
tenlose Grundabtretung und Übernahme ins öffentliche Gut,
Wege und Plätze. Dies wurde bis jetzt jedoch nicht durchge-
führt und liegt nun die Vermessung vor.
Der Gemeinderat der Gemeinde Kals am Großglockner
beschließt, dass gemäß Vermessungsurkunde des DI Rudolf
Neumayr, GZl. 8303/2018 vom 27.02.2018 die aus Gp. 3918/3
kostenlos abgegebene Fläche von 18 m² zu Gp. 3918/7 Öffent-
liches Gut, Wege und Plätze übertragen wird.
Die Kosten für die Übertragung gehen zu Lasten der Ge-
meinde Kals. Beschluss einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung Dorfplatz Großdorf
Im Herbst 2017 hat Ralf Kempermann Kontakt aufgenom-
men um die Umsetzung der Untertunnelung in Großdorf zu
besprechen. Ebenso wurde von ihm erneut der Wunsch geäu-
ßert Flächen für die Erschließung des Hauses Figol für Trep-
penanlage zu erhalten. Dazu gibt es bereits einen negativen
GR-Beschluss.
Zwischenzeitlich haben mehrere Treffen mit Gemeindevor-
stand, GR Alois Groder, Planer Arch. DI Peter Schneider und
Ralf Kempermann stattgefunden, mit dem Ziel alle auf einen
einheitlichen Informationsstand zu bringen. Ergebnis: Der
Platz sollte angehoben werden um die Zugangssituation beim
Haus Figol zu erleichtern, Bereich Jenshof ist mit Grundabga-
be zu regeln, da derzeit z. tl. Außenanlagen auf öffentlichem
Gut liegen. Zu berücksichtigen ist auch das Oberflächenwasser
am Platz.
Am 8. März 2018 hat eine Begehung mit dem Gestaltungs-
beirat der Tiroler Dorferneuerung stattgefunden.
Nun ersucht die Bürgermeisterin um einen Grundsatzbe-
schluss in dieser Angelegenheit weitere Planungen in Auftrag
geben zu können, diese wären Verkehrsplanung und Oberflä-
chenwasser sowie Planung Platzgestaltung samt Kostenschät-
zung. Beschluss einstimmig.
Beschlussfassung Waldumlage 2018
und Verordnung über Festlegung Umlagesatz
Im § 10 der Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. 55/2005, zu-
letzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 130/2013, werden
die Gemeinden ermächtigt, zur teilweisen Deckung des Per-
sonalaufwandes für die Gemeindewaldaufseher eine jährliche
Umlage durch Beschluss des Gemeinderates zu erheben und
den Gesamtbetrag der Umlage durch Verordnung festzusetzen.
Der Gemeinderat erlässt daher einstimmig folgende Verord-
nung: Gemäß § 10 der Tiroler Waldordnung, LGBl. Nr. 55/2005,
zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 130/2013, wird
die Waldumlage für das Jahr 2017 mit € 12.656,67 festgesetzt.
Neu: Mit Änderung LGBl. Nr 133/2017 wird - mit 1. Jänner
2018 rückwirkend zu beschließen - zur Deckung des jährlichen
Personal- und Sachaufwandes für den Gemeindewaldaufseher
verordnet. Nun erfolgt durch Beschluss die Festlegung eines
Umlagesatzes einheitlich für die Waldkategorien Wirtschafts-
wald, Schutzwald im Ertrag und Teilwald im Ertrag mit 100 %
v. H. der von der Tiroler Landesregierung durch Verordnung
vom 16. Jänner 2018 LGBl. Nr. 16/2018 festgesetzten Hektar-
satzes. Beschluss einstimmig.