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EMEINDE
Fotos: Raimund Mußhauser
massiv dazu bei, Wissen und vor allem Mut zu vermitteln, im
Krisenfall zu helfen und nicht wegzuschauen.
Der Gemeinde Thurn und allen handelnden Personen, insbeson-
dere auch Dr. Senfter, sei dafür ein herzlicher Dank ausgespro-
chen! Der Dank gilt sowohl für die Anschaffung des neuen DEFI,
als auch für die Organisation und Durchführung der Schulung
sowie die liebevolle Gestaltung (Verpflegung) des Abends.
Mit demWissen, dass sich in der Gemeinde Thurn ein Top-Gerät
befindet, und der Hoffnung, dass es nicht zum Einsatz kommen
muss, traten die Teilnehmer ausgestattet mit neuem Wissen und
Selbstvertrauen motiviert und gestärkt den Weg nach Hause an.
P.S. Die Antwort auf die Frage wie der „Radetzkymarsch“
bei einem Herzstillstand helfen kann, bin ich noch schuldig
geblieben. Der ideale Rhythmus bei der Herzmassage liegt bei
ca. 100 bis 120 Druckmassagen pro Minute. Das entspricht
(für alle musikalischen Mitbürger unter uns) so in etwa dem
Rhythmus des Radetzkymarsches. Wenn die Druckmassagen
also im „Takt“ dieses Marsches erfolgen, kann man sich si-
cher sein, dass die Frequenz passt.
Erich Gollmitzer
Winterdienst -
Anrainerpflicht
Seit der Wintersaison 2008/09 werden die Schneeräumung
und die Splittstreuung in unserer Gemeinde durch die Fa.
Hans Gumpitsch und durch Gemeindebedienstete erledigt.
Sie sind während der Wintermonate durchgehend bemüht,
die öffentlichen Straßen schnee- und eisfrei zu halten.
Leider wird diese Arbeit oft durch unrichtige Verhaltenswei-
sen der Anwohner oder Verkehrsteilnehmer erschwert. Um
den reibungslosen Ablauf des Winterdienstes zu gewährlei-
sten, bitten wir folgende Punkte zu beachten:
•
Fahrzeuge nicht am Straßenrand abstellen,
•
Schnee aus Privatgrundstücken oder Privateinfahrten
nicht auf öffentlichem Straßengrund ablagern,
•
kundgemachte Kettenanlegepflichten für Kraftfahrzeuge
beachten,
•
Kinder bei Schneeräumung nicht auf der Straße spielen
lassen.
Die Straßen sind nach der Räumung mit Pflug zum Teil noch
sehr glatt und rutschig. Die Rutschsicherheit ist erst gegeben,
nachdem Splitt bzw. Salz auf die Fahrbahnen aufgebracht
werden konnte. Bis zur Streuung ersuchen wir deshalb, sehr
vorsichtig zu fahren und allfällige Kettenanlegepflichten un-
bedingt zu beachten!
In diesem Zuge darf auf § 93 der Straßenverkehrsordnung
(StVO) „Pflichten der Anrainer“ verwiesen werden. Di-
ese Verpflichtungen bestehen auch dann, wenn die zu räu-
menden und zu streuenden Flächen von der Gemeinde aus
arbeitstechnischen Gründen mitbetreut wurden und werden.
Eine Übernahme der Räum- und Streupflicht durch „still-
schweigende Übung“ im Sinne des § 863 ABGB ist ausge-
schlossen.