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Seite 23

G

EMEINDE

Fotos: Raimund Mußhauser

massiv dazu bei, Wissen und vor allem Mut zu vermitteln, im

Krisenfall zu helfen und nicht wegzuschauen.

Der Gemeinde Thurn und allen handelnden Personen, insbeson-

dere auch Dr. Senfter, sei dafür ein herzlicher Dank ausgespro-

chen! Der Dank gilt sowohl für die Anschaffung des neuen DEFI,

als auch für die Organisation und Durchführung der Schulung

sowie die liebevolle Gestaltung (Verpflegung) des Abends.

Mit demWissen, dass sich in der Gemeinde Thurn ein Top-Gerät

befindet, und der Hoffnung, dass es nicht zum Einsatz kommen

muss, traten die Teilnehmer ausgestattet mit neuem Wissen und

Selbstvertrauen motiviert und gestärkt den Weg nach Hause an.

P.S. Die Antwort auf die Frage wie der „Radetzkymarsch“

bei einem Herzstillstand helfen kann, bin ich noch schuldig

geblieben. Der ideale Rhythmus bei der Herzmassage liegt bei

ca. 100 bis 120 Druckmassagen pro Minute. Das entspricht

(für alle musikalischen Mitbürger unter uns) so in etwa dem

Rhythmus des Radetzkymarsches. Wenn die Druckmassagen

also im „Takt“ dieses Marsches erfolgen, kann man sich si-

cher sein, dass die Frequenz passt.

Erich Gollmitzer

Winterdienst -

Anrainerpflicht

Seit der Wintersaison 2008/09 werden die Schneeräumung

und die Splittstreuung in unserer Gemeinde durch die Fa.

Hans Gumpitsch und durch Gemeindebedienstete erledigt.

Sie sind während der Wintermonate durchgehend bemüht,

die öffentlichen Straßen schnee- und eisfrei zu halten.

Leider wird diese Arbeit oft durch unrichtige Verhaltenswei-

sen der Anwohner oder Verkehrsteilnehmer erschwert. Um

den reibungslosen Ablauf des Winterdienstes zu gewährlei-

sten, bitten wir folgende Punkte zu beachten:

Fahrzeuge nicht am Straßenrand abstellen,

Schnee aus Privatgrundstücken oder Privateinfahrten

nicht auf öffentlichem Straßengrund ablagern,

kundgemachte Kettenanlegepflichten für Kraftfahrzeuge

beachten,

Kinder bei Schneeräumung nicht auf der Straße spielen

lassen.

Die Straßen sind nach der Räumung mit Pflug zum Teil noch

sehr glatt und rutschig. Die Rutschsicherheit ist erst gegeben,

nachdem Splitt bzw. Salz auf die Fahrbahnen aufgebracht

werden konnte. Bis zur Streuung ersuchen wir deshalb, sehr

vorsichtig zu fahren und allfällige Kettenanlegepflichten un-

bedingt zu beachten!

In diesem Zuge darf auf § 93 der Straßenverkehrsordnung

(StVO) „Pflichten der Anrainer“ verwiesen werden. Di-

ese Verpflichtungen bestehen auch dann, wenn die zu räu-

menden und zu streuenden Flächen von der Gemeinde aus

arbeitstechnischen Gründen mitbetreut wurden und werden.

Eine Übernahme der Räum- und Streupflicht durch „still-

schweigende Übung“ im Sinne des § 863 ABGB ist ausge-

schlossen.