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Informationsblatt der Gemeinde Amlach
Ausgabe 27 Dezember 2017 Seite 47
Informationen des Abfallberaters
Alte Lithium-Batterien – gefährlicher
Rohstoff – noch gefährlicher im Müll!
Lithium-Batterien werden sowohl bei den
Konsumenten aber auch bei Herstellern von
Elektrogeräten immer häufiger eingesetzt. So
kommen diese Batterien nicht nur bei Handys
oder Tablets zum Einsatz, sondern finden
Verwendung bei E-Bikes, E-Scootern, Drohnen,
Akku-Handwerksgeräten und vielem mehr.
Bei den vielen Vorteilen der Lithium-
Technologie gibt es bei diesen Batterien aber
auch ein größeres Gefahrenpotential, das
besonders bei der Rücknahme und der Lagerung
berücksichtigt werden muss. In einem Workshop
des Abfallwirtschaftsverbands Osttirol wurden
die zuständigen Mitarbeiter der Osttiroler
Gemeinden speziell geschult.
Zusätzlich zum richtigen Umgang und der
richtigen Lagerung bei der Rücknahme von
Lithium-Batterien (z.B. dass der Konsument vor
der Rückgabe die Pole dieser Batterien abkleben
sollte), wurden auch Fehler bei der Handhabung
vor der Rückgabe erklärt. So kann das
Verwenden eines falschen Ladegerätes, das
Liegenlassen
des
Handys
am
heißen
Armaturenbrett oder das Herunterfallen einer
großen Lithium-Batterie zu gefährlichen
Beschädigungen führen.
Daher sollte auch im privaten Umgang mit
Lithium-Batterien auf die Hinweise der
Hersteller geachtet werden, wie das Laden mit
originalen Ladegeräten oder ein Handy nicht
unter einem Polster zu laden. Aber auch bei
falscher Entsorgung sind diese Batterien im
wahrsten Sinn des Wortes brandgefährlich.
Durch Feuchtigkeit im Restmüll oder andere
Materialien kann es zu einem Kurzschluss
kommen und so einen Brand auslösen.
In Zukunft kann es daher schon passieren, dass
man vom Mitarbeiter am Recyclinghof
freundlich gebeten wird die „Akku-Pole“ mit
Klebeband zu versiegeln um eine schnelle
Rücknahme und höchstmögliche Sicherheit zu
gewährleisten.
Umfangreiche Informationen können unter
www.elektro-ade.atabgerufen werden.
Gerhard Lusser, Umweltberater AWV Osttirol
KEHRTERMINE 2018
Kehrungen oder Überprüfungen sind laut Tiroler Feuerpolizeiordnung und den vorgeschriebenen
Kehrfristen so von uns durchzuführen:
4 x jährliche Betreuung für die mit Festbrennstoffen beheizten Fänge und Heizanlagen
2 x jährliche Reinigung von Pelletsheizanlagen und Fängen
Bei den Festbrennstoffheizanlagen sowie Pelletsheizungen ist die jährlich vorgeschriebene
Abgasmessung vorzulegen.
1 x jährliche Kehrung der Fänge und der mit Heizöl extraleicht betriebenen Heizanlagen
mit einem jährlich vorgeschriebenen Messbefund
.