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Informationsblatt der Gemeinde Amlach

Ausgabe 27 Dezember 2017 Seite 47

Informationen des Abfallberaters

Alte Lithium-Batterien – gefährlicher

Rohstoff – noch gefährlicher im Müll!

Lithium-Batterien werden sowohl bei den

Konsumenten aber auch bei Herstellern von

Elektrogeräten immer häufiger eingesetzt. So

kommen diese Batterien nicht nur bei Handys

oder Tablets zum Einsatz, sondern finden

Verwendung bei E-Bikes, E-Scootern, Drohnen,

Akku-Handwerksgeräten und vielem mehr.

Bei den vielen Vorteilen der Lithium-

Technologie gibt es bei diesen Batterien aber

auch ein größeres Gefahrenpotential, das

besonders bei der Rücknahme und der Lagerung

berücksichtigt werden muss. In einem Workshop

des Abfallwirtschaftsverbands Osttirol wurden

die zuständigen Mitarbeiter der Osttiroler

Gemeinden speziell geschult.

Zusätzlich zum richtigen Umgang und der

richtigen Lagerung bei der Rücknahme von

Lithium-Batterien (z.B. dass der Konsument vor

der Rückgabe die Pole dieser Batterien abkleben

sollte), wurden auch Fehler bei der Handhabung

vor der Rückgabe erklärt. So kann das

Verwenden eines falschen Ladegerätes, das

Liegenlassen

des

Handys

am

heißen

Armaturenbrett oder das Herunterfallen einer

großen Lithium-Batterie zu gefährlichen

Beschädigungen führen.

Daher sollte auch im privaten Umgang mit

Lithium-Batterien auf die Hinweise der

Hersteller geachtet werden, wie das Laden mit

originalen Ladegeräten oder ein Handy nicht

unter einem Polster zu laden. Aber auch bei

falscher Entsorgung sind diese Batterien im

wahrsten Sinn des Wortes brandgefährlich.

Durch Feuchtigkeit im Restmüll oder andere

Materialien kann es zu einem Kurzschluss

kommen und so einen Brand auslösen.

In Zukunft kann es daher schon passieren, dass

man vom Mitarbeiter am Recyclinghof

freundlich gebeten wird die „Akku-Pole“ mit

Klebeband zu versiegeln um eine schnelle

Rücknahme und höchstmögliche Sicherheit zu

gewährleisten.

Umfangreiche Informationen können unter

www.elektro-ade.at

abgerufen werden.

Gerhard Lusser, Umweltberater AWV Osttirol

KEHRTERMINE 2018

Kehrungen oder Überprüfungen sind laut Tiroler Feuerpolizeiordnung und den vorgeschriebenen

Kehrfristen so von uns durchzuführen:

4 x jährliche Betreuung für die mit Festbrennstoffen beheizten Fänge und Heizanlagen

2 x jährliche Reinigung von Pelletsheizanlagen und Fängen

Bei den Festbrennstoffheizanlagen sowie Pelletsheizungen ist die jährlich vorgeschriebene

Abgasmessung vorzulegen.

1 x jährliche Kehrung der Fänge und der mit Heizöl extraleicht betriebenen Heizanlagen

mit einem jährlich vorgeschriebenen Messbefund

.