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9932 Innervillgraten hat mit Sch-
reiben vom 13.03.2017 bei der
Gemeinde Innervillgraten um die
Rückerstattung von 40% der Er-
schließungskosten des Beschei-
des vom 12.05.2015, GZ. 920-8-
40/2015 angesucht.
Mit der Anzeige der Bauvollendung
vom 02.06.2017 bestätigt der Bau-
werber das Bauvorhaben „Zubau
einer Wohnheit zum Wohn- und
Wirtschaftsgebäude“ entsprechend
der Bewilligung ausgeführt zu ha-
ben.
Der Gemeinderat hat in seiner Sit-
zung vom 08.11.2011 beschlos-
sen ab 01.01.2012 den vollen Er-
schließungsbeitrag
einzuheben
sowie einen Baukostenzuschuss in
der Höhe von 40% zu gewähren.
Wenn ein bewilligungsplichtiges
Bauvorhaben ohne Baubewilligung
errichtet wird, wird kein Baukosten-
zuschuss gewährt. Im Falle einer
Nachverhandlung wird ebenfalls
kein Baukostenzuschuss gewährt.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig, Herrn Josef Lanser, Lahn
-
berg 40, 9932 Innervillgraten einen
Baukostenzuschuss in der Höhe
von 40% des Erschließungsbeitra-
ges zu gewähren.
Anstellung einer Reinigungskraft
Bei der Gemeindevorstandsitzung
am 04.09.2017 wurden die Bewer-
bungsgespräche für die Anstellung
einer Reinigungskraft durchgeführt.
Insgesamt haben sich 4 Personen
beworben. Der Gemeinderat be-
schließt einstimmig Frau Annelies
Schmitz, Klamperplatz 115, 9932
Innervillgraten als Reinigungskraft
zu beschäftigen. Die Anstellung er-
folgt nach den Bestimmungen des
G-VBG 2012, Entlohnungsschema
II, Entlohnungsgruppe p5 mit einem
Beschäftigungsausmaß von 15 Wo-
chenstunden.
Gemeinderatssitzung am
10.10.2017
Vergabe Schneeräumung
Die Schneeräumung wurde wie-
der für die nächsten 3 Jahre aus-
geschrieben. Angeboten haben
wiederum dieselben Betriebe, Erd-
bau Mayr, Erdbau Fürhapter, Peter
Schett und Manfred Haider.
Der Gemeinderat beschließt mit 10
Stimmen und 1 Stimmenenthaltung
die Schneeräumung an die Firmen
Erdbau Mayr, Gasse 120d; Erd-
bau Fürhapter, Ebene 123e; Peter
Schett, Gasse 97d und Manfred
Haider, Hochberg 31 zu vergeben.
Die Aufteilung der Wege wird wie in
den letzten drei Jahren übernom-
men.
Abtretung Teilläche
Herr Michael Steidl, Klamperplatz
113, hat bei der Gemeinde Innervill-
graten die Abtretung einer Teilläche
aus der Gp. 2945/2 (öffentliches
Gut), KG Innervillgraten angesucht.
Die Gemeinderäte Albin Steidl und
Karl Schett erklären sich beim ge-
genständlichen
Tagesordnungs-
punkt für befangen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die kostenlose Abtretung
einer Teilläche aus der Gp. 2945/2
(öffentliches Gut), KG Innervillgra-
ten an Herrn Michael Steidl, Klam-
perplatz 113.
Anstellung Pädagogischen
Fachkraft
Für die Stelle einer Pädagogischen
Fachkraft zur Karenzvertretung
sind insgesamt 5 Bewerbungen im
Gemeindeamt eingelangt wobei
zwei Bewerberinnen ihre Bewer-
bungen zurückgezogen haben. Die
Vorstellungsgespräche fanden am
04.10.2017 statt.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig Frau Magdalena Moser,
Sonnenboden 16/3, 9912 Anras
als Pädagogische Fachkraft in
Karenzvertretung für die 2. Kin-
dergartengruppe zu beschäftigen.
Die Anstellung erfolgt nach den
Bestimmungen des G-VGB 2012,
Entlohnungsgruppe ki2 mit einem
Beschäftigungsausmaß von 25 Wo-
chenstunden.
Stallerbachmühle
Schon im Vorhinein fand eine Ge-
richtsverhandlung statt in der der
Vergleich für die Stallerbachmühle
behandelt wurde. Die Stallerbach-
mühle sollte bis zum 30.11.2019
renoviert werden. Wenn dies nicht
der Fall ist, erlöschen sämtliche
Forderungen die an die Gemeinde
gestellt wurden. Die Vereinbarung
vom 11.02.2009 samt Nachtrag
vom 19.10.2009 und alle damit ver-
bunden Nachfolgevereinbarungen
betreffend die „Stallerbachmühle“
sind aufgehoben, sodass daraus
wechselseitig keinerlei Rechte und
Plichten mehr resultieren. Die Ge
-
meinde gewährt den Herren Schett
Josef, Mair Johann, Mayr Josef,
Schett Johann und Bachmann Josef
einen Investitionskostenzuschuss
in Höhe von pauschal € 5.000,00,
wenn die Stallerbachmühle auf-
grund rechtskräftiger wasser- und
naturschutzrechtlicher Bewilligung
bis längstens 30.11.2019 saniert
und reaktiviert worden ist, wobei
der Gemeinde Innervillgraten spä-
testens am 30.11.2019 die Investiti-
onskostenaufstellung zur Sanierung
und Reaktivierung der Stallerbach-
mühle und die Rechnungen zuge-
gangen sein müssen, widrigenfalls
die Gemeinde Innervillgraten von
der Leistung dieses Investitionskos
-
tenzuschusses endgültig entbun-
den ist. Die Prozesskosten von €
3.392,04 muss Herr LASchett Josef
den Rechtsanwälten Dr. Gasser und
Dr. Schneeberger bis spätestens
Aus dem Gemeinderat