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Rudolf Neumayr vom 29.09.2017 zu bewilligen. Gleichzeitig
wird beschlossen, die Urkunde grundbücherlich durchführen
zu lassen. Sollte für die abzuschreibenden Teilflächen aus
öffentlichem Gut eine Widmung für Gemeingebrauch vorlie-
gen bzw. für die Zuschreibungen nicht vorliegen, wird diese
aufgehoben bzw. festgelegt.
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des EWA
um die außerordentliche Nutzung der Weganlagen auf den
Grundstücken Gp. 870 KG Oberassling und Gp. 339 KG
Penzendorf
Das EWA plant den Bau einer weiteren Kraftwerksstufe
(„Oberstufe 2“). Bei diesem Bauvorhaben ist geplant, auf
einer Gesamtlänge von 521 m (Längsführung) auf der Gp. 339
KG Penzendorf (öffentliches Gut Gemeinde Assling) folgende
Leitungen zu verlegen:
ein LWL-Kabel in einer Leerverrohrung, DN 50 mm
eine Niederspannungsleitung (NS<20 KV)
eine Druckrohrleitung, Durchmesser 500 mm
eine Reserveleerverrohrung, Durchmesser 125 mm
Zusätzlich wird auf den beiden Gp. 339 KG Penzendorf und
Gp. 870 KG Oberassling der Weg aufgeschüttet und im
Bereich der Wasserfassung auf 69 m² über die Wasserfassung
geführt. Sämtliche Maßnahmen bzw. der Verlauf der Leitun-
gen sind in einem beiliegenden Lageplan dargestellt.
Der Gemeinderat beschließt, das Ansuchen des EWA zu
genehmigen.
Beratung und Beschlussfassung über das Projekt Neuge-
staltung Widumgarten
Die Pfarre gestaltet den Widumgarten neu, dafür wurde von
DI Gerald Altenweisl ein Konzept erstellt. Die Gemeinde
unterstützt dieses Vorhaben und beantragt bei der Dorferneue-
rung eine finanzielle Unterstützung, die seitens des Landes mit
€ 15.000,00 genehmigt wurde.
Beratung und Beschlussfassung über das Darlehen betref-
fend Baugründe Sonnenhang
Bei der Rücklage des Verkaufs von Baugründen am Sonnen-
hang gibt es eine Rücklage idHv. € 60.658,49. Demgegenüber
steht ein offener Betrag des Darlehens für den Erwerb der
Baugründe am Sonnenhang in der Höhe von € 91.443,08.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die derzeit bestehen-
de „Baugrundrücklage Sonnenhang“ aufzulösen und dem Dar-
lehen „Baugrund Sonnenhang“ zuzuführen.
Seite 7
12/2017
Forsttagsatzung 2018
Holzbewilligungen und Anmeldungen zur Waldbeweidung
Ein wesentlicher Teil bei den Vorbereitungen zur Forst-
tagsatzung ist neben den Anmeldungen zur Holzschläge-
rung, die Ermittlung des Pflanzenbedarfes und ev. geplan-
te Maßnahmen für 2018.
WICHTIG!
Da alle Maßnahmen (sei es Seillieferung, Aufforstung, Dik-
kungspflege etc.) grundstücksbezogen vorangemeldet werden
müssen, ist eine Kontaktaufnahme mit dem GWA bis späte-
stens Freitag, 26.01.2018, 11:00 Uhr mittags unbedingt erfor-
derlich!
Die
Anmeldung zur Waldbeweidung
sollte auch bis zu die-
sem Zeitpunkt eintreffen. Verspätet eingelangte Ansuchen
können nicht mehr berücksichtigt werden!
Bürozeiten des Gemeindewaldaufsehers zur Anmeldung der
geplanten Maßnahmen:
Mittwoch, 27. Dezember 2017
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Montag, 08. Jänner 2018 bis Freitag, 12. Jänner 201
8
Montag, 15. Jänner 2018 bis Freitag, 19. Jänner 2018
jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Freitas bis 11:00Uhr
Um eine zügige Abwicklung der Ameldungen zu gewährlei-
sten, können diese auch telefonisch (0664/5318409) oder per
ab sofort bekannt gegeben werden.
Forsttagsatzung
Dorfstube Tristach
09. Februar 2018, 09:00 Uhr
Themen:
Waldbewirtschaftung im Försterbezirk
(Rückblick-Ausblick-Schwerpunkt)
Bildervorträge Waldaufseher
Allfälliges
Herbert Hainzer, Gemeindewaldaufseher
Fortsetzung von Seite 6
Achtung:
In der Zeit vom
28.12.2017 bis Montag, 8. Jänner 2018
ist
das Büro des Gemeindewaldaufsehers wegen Urlaubs
unbesetzt!