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Aktuelles

Einweihung der Kraftwerke Innervillgraten

Am 01.05.2017 konnten nach einem sehr langen Verfahren die Kraftwerke Kalkstein- und

Stallerbach in Betrieb genommen werden.

Bgm. Lusser bei seiner Ansprache

Bereits im Jahre 2004 befasste sich

die Gemeinde Innervillgraten mit ei-

nem möglichen Projekt zur Nutzung

der Wasserkraft. Eine Vorstudie

wurde in Auftrag gegeben. Gleich-

zeitig wurde in der Gemeinde Inner-

villgraten intensiv über die Entwick-

lung der Gemeinde bis zum Jahre

2020 diskutiert. Der Prozess LA 21

wurde abgeschlossen und dabei

erreichte die Nutzung der Wasser-

kraft als alternative Energieform

einen sehr hohen Wert. Die ersten

Gespräche mit der Wasserrecht-

abteilung, damals noch unter Hof-

rat Dr. Johann Wiedemair und der

Umweltabteilung verliefen positiv.

Der Gemeinderat beschloss am

23.05.2006 mit DI Steinbacher

ein Vorprojekt zur Nutzung der

Wasserkraft zur erstellen, wel-

ches zur Prüfung durch die Behör-

den eingereicht wurde. Nachdem

diese Prüfung nichts negatives

ergab wurde mit dem Projekt in-

tensiv begonnen Das Einreichpro-

jekt wurde erstellt und im Jahre

2007 zur Bewilligung eingereicht.

Viele Gespräche mit den Grund-

besitzern, Fischereiberechtigten,

Fachplanern waren nötig um alle

erforderlichen Unterlagen zusam-

menzubringen.

Die am 21.10.2008 angesetzte

wasser- und naturschutzrechtliche

Verhandlung brachte kein Ergeb-

nis. Sie zeigte klar auf, dass dieses

Projekt sehr wohl Gegner hatte die

bis zu dieser Verhandlung so nicht

zu erkennen waren. Nach Umpla-

nungen der Wasserfassung Stall-

erbach und beim Areal der Wege-

late Säge sowie Nachschärfungen

in den verschiedensten Bereichen

durch das Planungsbüro wurde

am 25.11.2010 eine weitere was-

ser- und naturschutzrechtliche Ver-

handlung durchgeführt. Im Jänner

2011 und Februar 2011 bekam die

Gemeinde Innervillgraten die zum

Bau dieser Anlagen notwendigen

Bescheide. Die Freude darüber

währte nur kurz, der wasserrechtli-

che Bescheid wurde beeinsprucht

und erlangte daher keine Gültig-

keit. Das Bundesministerium für

Land und Forstwirtschaft behob in

seiner Funktion als Berufungsbe-

hörde den wasserrechtlichen Be-

scheid in Teilbereichen und beauf-

tragte die Wasserrechtsbehörde

im Landhaus Tirol diese zu prüfen

und neuerlich zu entscheiden. Bei

einer am 25.09.2012 eigens zu

diesem Thema einberufenen Ge-

meinderatssitzung diskutierte der

Gemeinderat ausführlich über die-

ses Projekt und auch darüber ob es

noch Sinn macht dieses fortzufüh-

Viele Gemeindebürger folgten der Einladung zur Einweihung Einige Ehrengäste während der Messfeier