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Vorlage und Genehmigung der Jahresrechnung
2016 der Immobilien KG Kartitsch
Der Gemeinderat genehmigt die vorliegende, vom
Überprüfungsausschuss am 21.02.2017 geprüfte
Jahresrechnung 2016 der Immobilien KG Kar-
titsch.
Einnahmenvorschreibung: € 25.240,18
Ausgabenvorschreibung:
€ 19.514,48
Jahresergebnis Überschuss:
€ 5.725,70
Abstimmung: 11/0/0
Gemeinderatssitzung vom 9.5.2017
Beratung und allfällige Beschlussfassung-
Gemeindegutsagrargemeinschaft Hollbruck: -
Holzschlägerung 2017
Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch be-
schließt, die Holzschlägerung 2017 im Bereich der
Gemeindegutsagrargemeinschaft Hollbruck mit ca.
100 fm festzusetzen. Die Ausschreibung der Schlä-
gerung, die Vergabe, die Ausschreibung des Ver-
kaufes und die Vergabe werden an den Gemeinde-
vorstand delegiert.
Abstimmung: 11/0/0
Beratung und allfällige Beschlussfassung-
Reparatur UNIMOG
Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch be-
schließt die Reparatur des Gemeindefahrzeuges
UNIMOG nach dem Angebot der Firma RGO vom
04.05.2017 zu vergeben.
Abstimmung:11/0/0
Beratung und allfällige Beschlussfassung-
Erlassung eines Bebauungsplanes DI Harald Sint
102a
Gemäß § 66 Absatz 1 des Tiroler Raumordnungs-
gesetzes 2016, TROG 2016
LGBl.Nr.101, be-
schließt der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch
für den Bereich der Grundstücke Gp.555/3 und
555/4, KG Kartisch, den von Dr. Thomas Krane-
bitter ausgearbeiteten Planentwurf, GZI. 1914
ruv/2017, vom 11.04.2017 durch 4 Wochen hin-
durch öffentliche Einsichtnahme aufzulegen.
Abstimmung: 9/0/0 (2 GR wegen Befangenheit
nicht mitgestimmt)
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016
der Beschluss über die Erlassung des gegenständ-
lichen Bebauungsplanes gefasst.
Gemäß § 66 Absatz 2 des Tiroler Raumordnungs-
gesetzes 2016,
LGBl.Nr. 101, beschließt der Ge-
meinderat der Gemeinde Kartitsch für den Bereich
der Grundstücke Gp.555/3 und 555/4, KG Kar-
tisch, den von Dr. Thomas Kranebitter ausgearbei-
teten Planentwurf, GZI. 1914 ruv/2017, vom
11.04.2017.
Dieser Beschluss über die Erlassung des Bebau-
ungsplanes wird nun rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegung- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu be-
rechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.
Abstimmung: 9/0/0 (2 GR wegen Befangenheit
nicht mitgestimmt)
Flurreinigung am 13. 5. 2017
Zehn vor eins, und noch niemand
da.
Oje, das wird jetzt peinlich. End-
lich kommt Georg und ich muss
schmunzeln. Gut gelaunt, alles
vorbereitet und zuversichtlich
warten wir. Und plötzlich kom-
men sie.
Auf einmal ist der Parkplatz voll
und es wuselt nur so um das Ver-
einshaus. Auf Einladung der Ge-
meinde sind viele gekommen.
Unter den Teilnehmern wurden
Säcke Handschuhe und Pläne
ausgeteilt. Es wurde versucht im