Beratung und Beschlussfassung über die Rahmenbedingun-
gen betreffend den LWL-Ausbau imGemeindegebiet Assling
Am 13.02.2017 hat eine gemeinsame Besprechung mit den
Verantwortlichen des EWA stattgefunden, bei dem ein Vor-
schlag für die weitere Vorgehensweise beim Ausbau der
LWL-Infrastruktur besprochen wurde.
Für die Fertigstellung des Projektes (derzeitig Aufteilung in 2
Bauabschnitte) bis Ende 2019 gelten folgende Richtwerte für
die Errichtung der Infrastruktur (Einschätzung der Planungs-
firma LWL-Competence Center GmbH):
Am 22.02.2017 wird um 20:00 Uhr im Kulturheim Assling
eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung stattfin-
den.
Nach Beratung werden folgende Festlegungen für die
Errichtung der LWL-Infrastruktur beschlossen:
als LWL-Beauftragter für die Gemeinde wird das EWA
Assling eingesetzt
grundsätzlich 100%ige Erschließung des Gemeindegebie-
tes Assling mit LWL-Infrastruktur im zumutbaren Bereich
unter folgenden Voraussetzungen: Erschließung im Siedlungs-
bereich: bis zur Gp.-Grenze (Feststellung eines „Anschlus-
spunktes“), bei Gp., die als reine Gebäudeparzellen vorhanden
sind und von einem Grundstück umgeben sind, gilt die Grund-
grenze des Umgebungsgrundstückes
Erschließung im Freiland: es gilt ein Radius von 50 m zum
Gebäude
Erschließung von Gebäuden außerhalb des Siedlungsgebietes
(Einzelhöfe): Einzelfallentscheidung
das EWA wird mit der Aus- und Durchführung der
Errichtung der LWL-Infrastruktur (Vertragsverhandlung und
Vereinbarung über die Leitungsführung mit Grundstücksei-
gentümern, Bauaufsicht, Einmessung, etc.) beauftragt
die Kostenvergütung für die Errichtung von Verteilerkä-
sten beträgt € 150,—. Da bei der Errichtung von LWL-Infra-
struktur für den Planungsverband 36 für die Errichtung von
Verteilerkästen weniger bezahlt wird, wird der Differenzbe-
trag auf die € 150,— ausbezahlt. Für die Weiter-und Durchlei-
tung (nur auf nicht angeschlossener Gp.) beträgt die
Ablösezahlung € 2,57 je lfm bei Neuerrichtung von Leitungs-
trassen auf privaten Grundstücken
Aufteilungsschlüssel Einnahmen und Darlehen bezüglich
Errichtung LWL-Infrastruktur: 25% Gemeinde, 75% EWA
bis Ende 2019 verrechnet die Gemeinde Assling keine
Anschlussgebühr für die Leerrohrinfrastruktur
die Entscheidung über Ausschreibung und Feintrassie-
rung wird an den Gemeindevorstand delegiert
Allfälliges:
Bezüglich
Neuerrichtung Tierheim und Bergrettungszen-
trale
gibt es einen neuen Aufteilungsschlüssel. Durch die
Zusage einer Landesförderung ist der Gemeindeanteil an den
Finanzierungskosten niedriger geworden, die BH Lienz hat
aber noch keine Neuberechnung vorgenommen, erst wenn die-
se vorliegt, kann ein Beschluss gefasst werden.
Das Schreiben der BH Lienz betreffend Gebarung des ordent-
lichen Haushaltes 2017, bei dem ein Abgang in der Höhe von
€ 476.300,— veranschlagt wurde, wird dem Gemeinderat zur
Kenntnis gebracht. Die Gemeinde wird darin aufgefordert,
keine nicht unbedingt notwendigen neuen Investitionen zu
tätigen und alle über- und außerplanmäßigen Einnahmen zur
Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung des Haushalts-
gleichgewichtes zu verwenden.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke
164/18, 198/2, 202/3, 202/4, 202/5, 202/8, 335, 293 und .44,
KG Thal - Bereich Volksschule Thal
Geplant ist die Herstellung von einheitlichen Bauplatzwid-
mungen. Dadurch sollen Bauplätze im Sinne des § 2 Abs. 12
TBO entstehen und die Verkehrsflächen zumindest im gegen-
ständlichen Bereich als solche korrekt kenntlichgemacht wer-
den. Im Bereich der Grundstücke 335 und .44 verläuft ein
Gerinne mit einer kleinen Gefahrenzone „Wildbach Rot“. Um
hier die einheitliche Bauplatzwidmung herstellen zu können,
ist gleichzeitig durch einen Bebauungsplan die Bebauung der
Gefahrenzone „Wildbach Rot“ auszuschließen. Ein positives
Gutachten der WLV liegt vor. Die Auflage des Entwurfes über
die Flächenwidmungsänderung wird beschlossen.
Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung eines
Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke 198/2,
202/4, 202/5, .44 und .46, alle KG Thal - Volksschule Thal
Geplant ist die Herstellung der einheitlichen Bauplatzwidmun-
gen, weshalb das Bauland bzw. die Sonderfläche in die Gefah-
renzone „Wildbach Rot“ erweitert werden muss. Es wird eine
Baugrenzlinie erlassen, welche zum Grundstück 335, KG
Thal, einen kleineren als den Mindestabstand festlegt. Im
Bereich der Grundstücke .44 und 198/2, KG Thal, wird, in
Kombination mit der Baufluchtlinie, ein größerer als der Min-
destabstand festgelegt.
Außerhalb der Baugrenzlinie, zum Gerinne hin, wird zudem
festgelegt, dass eine Veränderung des Geländes gegenüber
dem derzeitigen Bestand (31.01.2017) unzulässig ist. Dies
geschieht, um eine Veränderung der Abflussverhältnisse zu
verhindern. Im Übrigen gilt die offene Bauweise. Ein positives
Gutachten der WLV liegt vor, die Auflage des Entwurfes für
den Bebauungsplan wird beschlossen.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke
276/9, 276/10 und 303/2, KG Thal - Sägewerk Theurl
Geplant sind die Herstellung der einheitlichen Bauplatzwid-
mung für das Gst 276/9 und die Bauplatzwidmung für das Gst
276/10. Aufgrund der Wichtigkeit des Betriebs wird in der
Erweiterung des Baulandes öffentliches Interesse gesehen.
Da ein Bebauungsplan erlassen werden soll, wird durch Fest-
legung einer Baugrenzlinie Richtung Norden die Bebauung
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04/2017
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