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Virgen
Aktiv
20
I
Bürgerservice
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
Im Zuge der Ablesung der Wasseruhren
muss immer wieder festgestellt werden,
dass Grundstücke neben der Gemeinde-
wasserversorgungsanlage auch über eine
private Wasserversorgungsanlage (Privat-
wasser für Stall oder Garten, Regenwas-
Trennung private und
Gemeindewasserversorgung
In Virgen ist es, obwohl nicht verpflich-
tend, „guter Brauch“, dass von der
öffentlichen Schneeräumung verursachte
Zerstörungen an Zäunen und Einfrie-
dungen von den Gemeindearbeitern
repariert werden, oder dass man Repa-
raturen unterstützt.
Voraussetzung ist jedoch, dass die Zäune
nicht vor der Wintersaison schon wind-
schief oder grob mangelhaft waren, bzw.
es vor der Wintersaison schon abzusehen
war, dass der Zaun das Winterhalbjahr
nicht überstehen würde – aus diesem
Grund wurden Zäune und Einfriedun-
gen im Herbst 2016 digital festgehalten.
Durch die Schneeräumung beschädigte
Zäune oder Einfriedungen mögen bitte
bis spätestens Ende April bei der Ge-
meindeverwaltung – Konrad Groß-
lercher, 04874/5202 DW 21 gemeldet
werden. Sobald es die Witterung und die
Möglichkeiten der Gemeinde zulassen,
wird – nach einer Prüfung der Sache –
der Schaden behoben.
Schäden an Zäunen und
Einfriedungen
Es kann passieren, dass Zäune entlang von Gemeindestraßen durch die Schneeräumung
beschädigt worden sind. Die Gemeindearbeiter werden die betroffenen Zäune wieder her-
richten – sofern sie nicht schon im Herbst in einem desolaten Zustand gewesen sind. Viel-
leicht ergreift auch somancher Bürger Eigeninitiative und übernimmt die Reparaturarbeiten
selbst.
sernutzung etc.) verfügen. Oftmals wer-
den fehlende Wassermengen bei der
Privatwasserversorgung durch eine Ver-
bindungsleitung zur Gemeindewasser-
versorgungsanlage ausgeglichen und kann
es dadurch zu einer Vermischung der bei-
den Wasserversorgungen kommen.
Wir müssen darauf hinweisen, dass im
Falle einer zweiten Wasserversor-
gungsanlage, neben der öffentlichen
Versorgungsanlage der Gemeinde, eine
klare Trennung in zwei abgeschlossene
Wasserkreisläufe zu erfolgen hat.
Gemäß ÖNORM 2531 ist eine Ver-
bindung dieser zwei Versorgungsanla-
gen nicht zulässig, eine Trennung nur
mittels Absperrvorrichtung (Hand-
schieber) ist nicht ausreichend.
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
Tierkadaverübernahmen
im Klärwerk Huben
• Bei Tierkadaverübernahmen/-über-
gabe in Huben-Kienburg ist der
vollständig ausgefüllte „Viehver-
kehrsschein“
abzugeben.
• Bei Widdern sind vor der Über-
nahme die
Hörner abzutrennen
.
• Die
Übernahmezeiten
der regiona-
len Tierkadaverübernahme im Klär-
werk Huben-Kienburg sind:
Montag bis Donnerstag
von
10.00 bis 11.00 Uhr
und
15.30 bis 16.30 Uhr
sowie Donnerstag zusätzlich
von
7.00 bis 8.00 Uhr
und
Freitag von
10.00 bis 11.00 Uhr
• Bei Übernahmen außerhalb der
Öffnungszeiten ist ein
Zuschlag
für
den Mehraufwand in Höhe von
26,00 €
zu bezahlen.