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Seite 30 Dölsacher Dorfzeitung November 2016

Angelobung:

Der Ersatzgemeinderat Walter Matschnig gelobt

gemäß § 28 TGO 2001 in die Hand des Bürgermeis-

ters in Treue die Rechtsordnung der Republik Öster-

reich zu befolgen, ihr Amt uneigennützig und

unparteiisch auszuüben und das Wohl der Gemeinde

und ihrer Bewohner nach bestemWissen und Können

zu fördern.

Das Protokoll der Sitzung vom 31. Mai 2016 wird ge-

nehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister berichtet

über folgende Themen:

– Bei der Baustelle

„Blasiskerweg“

wird demnächst

gegrädert und asphaltiert. Nach Fertigstellung wird

eine Besichtigung mit dem Gemeinderat vorgenom-

men.

– Im Zuge der

Asphaltierungsarbeiten

wird auch die

Einfahrt Pilch in Görtschach mitasphaltiert. Ein

Regol wurde bereits eingebaut.

– Die Straße im Bereich Stefan Köferle wurde nach

Norden verlegt und dadurch die

Verkehrssituation

verbessert. Der Zaun bei Josefine Abfalterer ist noch

fertigzustellen.

– Der

Fichtenbaum

im Bereich Werner Brunner

wurde umgesägt. Anzeige bei der Polizei wurde er-

stattet. Ein neuer Baum wurde seitens des Gemein-

debauhofes bereits aufgestellt.

– Die

Stribacher-Tratte

wurde aufgeräumt und ein-

gezäunt.

– Im Bereich Trattner in Stribach wurde ein

Rohr-

bruch

geortet und durch den Gemeindebauhof be-

hoben.

– Im Zuge der Umsetzung des Projektes

Naturpark

in Aguntum

soll der Verbindungsweg zum Agun-

tum-Parkplatz für Kraftfahrverkehr gesperrt werden

und nur mehr für Fußgänger und Radfahrer nutzbar

sein (im Bereich des Gemeindeweges sollen Park-

flächen geschaffen werden).

– Der

Kreisverkehr in Stribach

soll gestaltet werden

(Fotomontage wird präsentiert) und damit Werbung

für Aguntum gemacht werden. Gespräche mit dem

BBA Lienz werden geführt.

– Die

Alte Iselsbergstraße

wird in Zusammenarbeit

mit der Gemeinde Iselsberg-Stronach saniert wer-

den. Die Arbeiten werden durch die Agrar Lienz

durchgeführt. Am 21. Juli 2016 findet die diesbe-

zügliche Straßenverhandlung statt. In diesem Zuge

soll auch die KG-Grenze zu Iselsberg-Stronach be-

gradigt werden. Einen diesbezüglichen Vorschlag

wird das Amt ausarbeiten.

– Abschließend informiert der Bürgermeister über

seismische Messungen

im Lienzer Talboden durch

das Leibnitz-Institut für angewandte Geophysik.

Der Gemeinderat stimmt diesen Messungen auf Ge-

meindegrund zu.

Raumordnung Dölsach

a)

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-

reich der Gpn. 40/1, 202/2 und 378, KG Stribach

(Agrargemeinschaft Stribach und Curatorium

pro Agunto).

Der Verein Curatorium pro Agunto plant im Archäo-

logiepark Aguntum die Anlegung eines „Rundwan-

derweges“. Neben diesem sollen auch einige bauliche

Attraktionen errichtet werden. Da einige der betrof-

fenen Grundstücke derzeit nicht über eine einheitliche

Bauplatzwidmung verfügen, ist nachstehende Flä-

chenwidmungsplanänderung erforderlich.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler

Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr.

56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz

2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der Archi-

tektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-

Elwischger ausgearbeiteten Entwurf vom 6. Juli 2016,

Zahl 707t202-2FWP.dwg, über die Änderung des Flä-

chenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach im Be-

reich der Grundstücke Nr. 40/1, 202/2 und 378, KG

Stribach, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom

20. Juli bis einschließlich 18. August 2016, zur

öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Bereich

des Grundstückes 40/1 und je einer Teilfläche der

Grundstücke 202/2 und 378, KG Stribach, von derzeit

Freiland in künftig „Sonderfläche Archäologiepark mit

Nebenanlagen“ nach § 43, TROG 2011, vor.

Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm § 70 Abs.

1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Ent-

wurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungs-

planes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

GEMEINDERATSSITZUNGEN

MONTAG, 18. JULI 2016