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Virgen

Aktiv

Bürgerservice

I

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BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen

BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen

In Virgen ist es, obwohl nicht verpflich-

tend, ein „guter Brauch“, dass von der

Schneeräumung verursachte Zerstörun-

gen an Zäunen und Einfriedungen von

den Gemeindearbeitern repariert wer-

den, oder dass man Reparaturen auf

sonstige Weise unterstützt.

Voraussetzung ist jedoch, dass die

Zäune nicht vor der Wintersaison

schon windschief oder grob mangelhaft

waren, bzw. es vor der Wintersaison

schon abzusehen war, dass der Zaun

den Winter nicht überstehen wird.

Um etwaigen Missverständnissen bei der

Schadenserhebung vorzubeugen, werden

aus diesem Grund derartige Zäune und

Einfriedungen fotografisch festgehalten.

Behörde die Beendigung der Ableitung auf

Gefahr und Kosten des Eigentümers des

betreffenden Grundstückes bzw. des sonst

hierüber Verfügungsberechtigten ohne

vorausgegangenes Verfahren veranlassen.

Wir appellieren an das Pflichtbewusst-

sein der Gemeindebürger und ersuchen

solche Ableitungen auf Gemeindestra-

ßen zu unterlassen.

Schäden an Zäunen und

Einfriedungen

Besonders Wendeplätze für den Winter-

dienst, Gemeindestraßen, Privatgrund-

stücke sowie Haus und Hofzufahrten wer-

den oft zugeparkt. Eine ordnungsgemäße

Schneeräumung, aber auch das Zufahren

von Einsatzfahrzeugen wie Rettung und

Feuerwehr in Ernstfällen ist durch ein sol-

ches rücksichtslose Verhalten von Fahr-

zeuglenkern nicht mehr möglich. Immer

wieder ist auch die Feuerwehrausfahrt in

Virgen, trotz Halte- und Parkverbot von

Autos verstellt ist. Wir ersuchen ein-

dringlichst, keine Fahrzeuge vor den Feu-

erwehrausfahrten, bei Wendeplätzen des

Winterdienstes und auch in den übrigen

Parkverbotszonen abzustellen.

Wendeplätze und

Straßen freihalten

Trotz eines ordnungsgemäßen Streu-

dienstes durch die Gemeinde kommt es

in solchen Bereichen ständig zu Eis-

bildungen.

Nach den Bestimmungen des Tiroler Stra-

ßengesetzes § 52 Wasserableitungen, Abs.

1 und 2 dürfen Wässer, Abwässer und

sonstige Flüssigkeiten nicht auf Straßen ab-

geleitet werden. Die Behörde hat auf An-

trag des Straßenverwalters, dem Eigen-

tümer eines Grundstückes bzw. dem sonst

hierüber Verfügungsberechtigten, von dem

Wässer, Abwässer oder sonstige Flüssigkei-

ten auf eine Straße abgeleitet werden, die

sofortige Beendigung der Ableitung auf-

zutragen. Bei Gefahr im Verzug kann die

Wasserableitung auf

öffentliches Gut/

Gemeindestraßen

Zur Gewährleistung der Verkehrssicher-

heit und auch um Behinderungen der

Schneeräumung zu vermeiden, möchten

wir alle Eigentümer von „lebenden Ein-

friedungen“ und Bäumen entlang von

Gemeindestraßen ersuchen, regelmäßig

darauf zu achten, dass keine Äste und

Sträucher in das öffentliche Gut ragen

bzw. diese rechtzeitig zurückzuschneiden.

Die Gemeindestraßen werden von den

Gemeindearbeitern abgefahren. Alle Äste

und Sträucher, die in den Luftraum der

Straße ragen und Behinderungen darstel-

len, werden zurückgeschnitten. Ebenso ist

darauf zu achten, dass Hydranten frei zu-

gänglich sind und nicht von Sträuchern

oder anderen Gegenständen, die die Be-

nützung beeinträchtigen, versperrt sind.

Wir ersuchen, diese Arbeiten im eigenen

Interesse selbst zu erledigen bzw. bitten

Behinderungen durch

Äste und Sträucher

Zäune können durch die Schneeräumung beschädigt werden.

wir um euer Verständnis, wenn Äste und

Sträucher, die eine Behinderung darstel-

len, von den Gemeindearbeitern zurück-

geschnitten werden. Staudenschnitte und

Äste können auf dem Parkplatz beim

Schwimmbad – unterhalb des Skater-

platzes – angeliefert werden.