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07/2015
Angehörigen sehr gerne angenommen, ist es doch eine zusätz-
liche Entlastung für den Pflege- und Betreuungsaufwand zu
Hause.
Mit Bildern des abgelaufenen Jahres bedankten sich Martha
Theurl und BM Bernhard Schneider bei den Funktionären und
Mitarbeiterinnen für die ausgezeichnete Zusammenarbeit zum
Wohle der alten und pflegebedürftigen Menschen sowie deren
Angehörigen in den drei Sprengelgemeinden.
Mitarbeiterehrung
Im Rahmen der Jahreshauptversammlung konnten Obmann
und Geschäftsführung wieder einer Mitarbeiterin zum
10-jäh-
rigen Dienstjubiläum
gratulieren.
Andrea Wurzer wurde mit 02.11.2014 als Unterstützung für
die Geschäftsführung angestellt und ist seit dieser Zeit mit
geringfügiger Beschäftigung in der Sprengelverwaltung tätig.
Sie war eine große Hilfe und Unterstützung bei den laufenden
Umstellungen und Modernisierungen in der Administration
und Verwaltungstätigkeit.
Liebe Andrea, das Team des Sozialsprengels wünscht dir
weiterhin viel Freude bei deiner Tätigkeit im Büro des Sozial-
sprengels.
Tarife und Leistungen des Sozialsprengels
Mit 01.04.2015 wurden die Richtlinien des Sozialsprengels
von der Tiroler Landesregierung wieder neu festgelegt. Durch
diese Richtlinien werden folgende Pflege- und Betreuungslei-
stungen gewährt:
Medizinische Hauskrankenpflege über Verordnung der
Hausärzte
Hauskrankenpflege
Mobile psychiatrische Pflege für Senioren
Hauswirtschaftsdienst/Heimhilfe
Besuchs- und Begleitdienst
Organisations- und Beratungsleistungen
Die
Abrechnung
dieser Leistungen erfolgt in Stundensätzen,
wobei für einen Klient pro Monat ein maximales Leistungs-
ausmaß von insgesamt 90 Stunden von der Tiroler Landesre-
gierung gefördert werden kann.
Der Mindesteinsatz des Sozialsprengels beträgt pro Betreu-
ungseinheit 15 Minuten und wird dann in weiteren 5 –Minu-
ten-Intervallen abgerechnet. Es wird nur geleistete Zeit
verrechnet!
Der Tarif je nach Betreuungseinsatz wird anhand einer
Bemessungsgrundlage je nach Einkommen/Ausgaben des
Klienten errechnet. Die Tarife des Sozialsprengels sind also
abhängig vom Einkommen und der Höhe des Pflegegeldes.
Als Einkommen zählen:
Nettopension der zu pflegenden Person und deren Ehe-
bzw. Lebenspartner (ohne Kinder)
Pflegegeld laut gültigem Bescheid der zu pflegenden Person
Als Ausgaben gelten:
Wohn- und Betriebskosten für Wohnung oder Einfami-
lienhaus; falls nicht nachweisbar, gelten die Pauschalbeträge
der Tiroler Landesregierung
Kosten für Lebensunterhalt hier werden die Pauschalbe-
träge der Tiroler Mindestsicherung in Abzug gebracht
Der
Mindesttarif
beträgt seit 01.04.2015
Hauskrankenpflege € 6,24/Stunde
Heimhilfe € 4,20/Stunde
65 Prozent der derzeitigen Klienten des Sozialsprengels zah-
len aber nur den oben genannten Mindesttarif.
Der Mittelwert bei der Hauskrankenpflege beträgt derzeit €
10,42 für Hauskrankenpflege und € 8,75 für Heimhilfe pro
Stunde.
Die Botschaften und Gerüchte, die in der Bevölkerung immer
noch kursieren und gerne weiter verbreitet werden, dass der
Sprengel „so teuer“ und „nicht leistbar“ ist, sind also schon
längst vorbei. Nicht zuletzt auch dank der aktuellen Förderung
der Tiroler Landesregierung und der Gemeinden.
Text: Thema, Bilder: Sozialsprengel
Die Krankenschwestern Daniela und Sibylle beim Tabletten „schach-
teln“
Martha Theurl, Melanie Maier und Andrea Wurzer
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Sprechstunden der Pflegedienstleitung
des Sozial- und Gesundheitssprengels
Montag bis Freitag von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr im
Sprengelbüro in Assling, Telefon: 04855/8133