Gemeindezeitung - page 7

Unsere heimische Spitzensportlerin
Susanne Mair
siegte beim heurigen
Wiener City Marathon in der Damen-
klasse souverän mit 26 Sekunden Vor-
sprung auf die Zweitplatzierte. Susanne
bewältigte den „Halbmarathon“, dessen
Strecke über 21,09 Kilometer führt in
einer Stunde, 18
Minuten und 25
Sekunden. Das
Rennen schildert
die Sportlerin
auf ihrer Home-
page:
Dieser Tag wird
mir lange in
Erinnerung blei-
ben
.
Es war ein-
fach
ein
unglaubliches
Gefühl, als erste
Dame die Zielli-
nie vor tausen-
den Menschen
überqueren zu
können. Diese
Stimmung
ist
nicht in Worten zu fassen, und ich glau-
be, ich werde noch lange davon träu-
men.
Das Rennen selbst war jedoch nicht sehr
einfach. Der starke Wind und die war-
men Temperaturen machten mir schon
ein wenig zu schaffen. Auch der Strek-
kenverlauf in Wien ist sehr anspruchs-
voll mit seinen vielen Steigungen, die
man schnell in den Beinen spürt.
Obwohl ich meine Bestzeit von 2014
(1:17:22) nicht verbessern konnte, bin
ich überglücklich mit diesem Resultat,
denn man sieht an den Zeiten der Elite-
läufer, welche auch 2-3 Min. von deren
Bestzeit entfernt waren, dass diese
Strecke ihre Tücken hat.
Nochmals danke an meine Familie, die
mich immer unterstützt und mich stets
begleitet, ohne sie wäre dies alles nicht
möglich!
Herzliche Gratulation!
Seite 7
04/2015
Verlautbarung: EU-Austritts-Volksbegehren
Susanne Mair siegte beim Vienna City Halbmarathon
Aufgrund der am 7. Jänner 2015 auf der Amtstafel des
Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröf-
fentlichten Entscheidung des Bundesministeriums für
Inneres, mit der dem Antrag auf Einleitung des Verfah-
rens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
„EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN“ stattgegeben
wurde, wird verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des gemäß § 5 Abs.
2 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBI. Nr. 344, zuletzt
geändert durch das Bundesgesetz BGBI. ll Nr. 103/2013, fest-
gesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Mittwoch, dem
24. Juni 2015, bis (einschließlich) Mittwoch, dem 1. Juli 2015,
in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre
Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einma-
lige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift in die Eintra-
gungsliste erklären. Die Eintragung hat außerdem den
Familiennamen oder Nachnamen, den Vornamen sowie das
Geburtsdatum der Stimmberechtigten oder des Stimmberech-
tigten zu enthalten.
Eintragungsberechtigt sind alle Frauen und Männer, die die
österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde
des Bundesgebiets den Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des
letzten Tages des Eintragungszeitraums (1. Juli 2015) das 16.
Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausge-
schlossen sind. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz
nicht in dieser Gemeinde haben, benötigen zur Ausübung
ihres Stimmrechts eine Stimmkarte. Die Eintragungslisten lie-
gen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse
auf: Unterassling 28 (Gemeindeamt)
Eintragungen können an nachstehend angeführten Tagen
und zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Mittwoch, 24. Juni 2015, von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Donnerstag, 25.Juni 2015, von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr,
Freitag, 26. Juni 2015, von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Samstag, 27. Juni 2015, von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr,
Sonntag, 28. Juni 2015, von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr,
Montag, 29. Juni 2015, von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Dienstag, 30. Juni 2015, von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr,
Mittwoch, 1. Juli 2015, von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Der Bürgermeister
Berhard Schneider, MBA
Bild links: Susanne Mair schaffte die 21,09 Kilometer - Strecke des
Halbmarathon in einer Stunde, 18 Minuten und 25 Sekunden.
Bild oben: Susanne bei der Siegerehrung am Wiener Heldenplatz
1,2,3,4,5,6 8,9,10,11,12,13,14,15,16,17,...32
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