Gemeindezeitung - page 2

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Abfalltermine!!!
Frühjahr 2015
sperrmüll
Freitag, 10.04.2015
15:00 bis 19:00 Uhr
Samstag, 11.04.2015
08:00 bis 12:00 Uhr
problemstoffe
Mittwoch, 22.04.2015
08:00 bis 10:00 Uhr
sodann geht das ganze Volk wieder
zuerst um den Altar herum und
kommt an der Epistelseite heraus; die
Weibsperson, die den Widder führt,
kniet an der untersten Stufe des
Hochaltars nieder, dasselbe muss
auch das Opfertier tun und tut es
auch, weil es die Sache schon einge-
lernt hat.“ Nach der Vesper, so unser
Berichterstatter, gehen die Leute ins
Dorf und suchen ihre Herberge auf,
wobei Widder und Begleiterin beim
Kirchpropst wohnen. Am Weißen
Sonntag wird der Widder abermals
in die Kirche geführt, wo er dem Amt
mit Predigt beiwohnt. „Dann wird der
Widder nochmals um den Altar
geführt und die Opferung ist vollendet.
Das Kreuz (=die Wallfahrer) zieht
hinein in das Tal; die Person, die den
Opferwidder herangezogen, nimmt
mit Tränen in den Augen von ihm Ab-
schied! Sieht der Widder dann seine
Wärterin nicht mehr um sich und sich
von derselben verlassen, dann wird
das Tier, das früher ganz zahm und
ruhig sich verhielt, wild und stößt mit
den Hörnern gewaltig um sich…“
Der Brauch des Widderopfers wird
heute noch durchgeführt, die Prozes-
sion führt jedoch nur mehr von Virgen
nach Obermauern.
Soweit ein paar Zeilen zu diesem
eigenartigen Brauch. Verbleibt nur
noch anzudeuten, dass die frommen
Wallfahrer recht gut ernsthaftes Ge-
bet zu den überirdischen Mächten
mit irdischen Freuden zu verbinden
wussten, wobei wir die Gefahren der
Nächtigung in der Fremde aber wirk-
lich ausklammern wollen.
Text: Chronik von Prägraten
Flächenwidmungsplanänderung im
Bereich der Gp. 273, KG Prägraten
a.G.
(Florian Islitzer)
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Die Prüfungsniederschrift 2/2015
wird vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen und die Haushaltsüber-
schreitungen beschlossen.
Der Rechnungsabschluss 2014 wird
genehmigt und dem Bürgermeister
die Entlastung erteilt.
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Der Gemeinderat beschließt auf
Grund der Bestimmungen des
TVAG 2011, LGBl.Nr. 58/2011 die
Verordnung über die Erhebung eines
Erschließungsbeitrages.
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Ein Pachtvertrag mit Georg Oblasser
bezüglich zusätzlicher Parkflächen
auf der „Leik“ wird beschlossen.
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Nach den Bestimmungen des § 2 Abs.
1 Tiroler Parkabgabengesetz 2006,
LGBl. 9/2006 erlässt der Gemeinde-
rat die Parkabgabeverordnung der
Gemeinde Prägraten a.G.
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Der Gemeinderat beschließt den
Grundverkauf von 18 m² aus der
Gp. 1266/1 (Abf.Nr. 2734) und 14 m²
aus der Gp. 1268 (Abf.Nr. 2738); an
Herrn Anton Weiskopf, laut Teilungs-
vorschlag des DI Rohracher vom
2. März 2015, G-Zl.: 9561/2015. Der
Kaufpreis beträgt € 35,00/m². Die
Kosten der Vermessung und Ver-
bücherung gehen zu Lasten des
Käufers.
Aus dem
Gemeinderat
Sitzung vom 25.03.2015
Der Gemeinderat beschließt den
Gemeindeabdeckungsbeitrag
in
Höhe von ca. € 40,00 (+/- 10%) für
das Schuljahr 2014/15 für Jakob
Steiner zu tragen.
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Der Gemeinderat spricht sich gegen
den Abschluss eines Haltestellenver-
trages in dieser Form (Instandset-
zung, Instandhaltung und Haftung
werden einseitig auf die Gemeinde
abgewälzt) mit der VVT GesmbH
für die Errichtung von Haltestellen-
kennzeichnungen in der Gemeinde
Prägraten a.G. aus.
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Herrn Wilhelm Egger-Budemair,
wohnhaft in St. Andrä 10e, 9974
Prägraten a.G. wird als Gemeinde-
hilfsarbeiter angestellt.
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Der Gemeinderat spricht sich gegen
die geplante Verordnung zum
„Naturschutzgebiet Osttiroler Glet-
scherflüsse Isel, Schwarzach und
Kalserbach“ aus.
Der § 1 „Erklärung zum Naturschutz-
gebiet, Schutzzweck“ ist in allen drei
Punkten mit groben Mängeln behaftet.
Entgegen dem für das gesamte
Zusammenlegungsgebiet Prägraten
a.G. bereits vorliegenden Beschluss
der Tiroler Landesregierung vom
17.04.1998 Zahl III b 2-ZH-185/165
einer Anordnung der vorläufigen
Übernahme der Grundabfindungen
wird beim Ausweisungsvorschlag
auf den Katasterstand Grundbuchs-
anlegung 1905 Bezug genommen.
Somit sind auch zahlreiche Flä-
chen betroffen, die kein öffentliches
Wassergut und somit Privateigentum
darstellen.
§ 2 „Verbote“ nimmt in lit. b) und f)
keinen Bezug auf den „Einwirkungs-
schutz“ ausgehend von zahlreichen
Verkehrsflächen im öffentlichen Gut
unter Gemeindeverwaltung unmittel-
bar angrenzend an das Öffentliche
Wassergut. Vor allem Punkt 3 –
Lebensraum der deutschen Tamaris-
ke (maßgebliche Charakterpflanze für
den Lebensraumtyp „Alpine Flüsse
mit Ufergehölzen von Myricaria
germanica“ gemäß Anhang I der
Habitat-Richtlinie, EU-Code 3230
- trifft auf dem Territorium der
Gemeinde Prägraten a.G. im Bereich
der gesamten GP 2236 und GP 2235
KG Prägraten a.G. nicht zu.
§ 3 „Ausnahmen von den Verboten“
enthält beispielsweise keine Aus-
nahme zur Verwendung von Loipen-
geräten.
Der Gemeinderat von Prägraten a.G.
wird gegen ungerechtfertigtes und
unfachliches Vorgehen Rechtsmittel
ergreifen.
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Der Gemeinderat beschließt den
Ankauf
des
„Muchn-Hauses“,
vorbehaltlich
eines
positiven
Beschlusses der Agrargemeinschaft
St. Andrä und des Aufbringens der
Finanzierungskosten, mit € 10.0000,-
zu unterstützen.
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