Seite 20
Dölsacher Dorfzeitung
November 2014
Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 12. September
2014, Zahl 707r63-1FWP.dwg, über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach im Be-
reich der Grundstücke Nr. 63/1 und 63/2, KG Görtsch-
ach-Gödnach, durch vier Wochen hindurch, und zwar
vom 19. September bis einschließlich 20. Oktober
2014, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-
reich des Grundstückes Nr. 63/2, KG Görtschach-
Gödnach, von derzeit Freiland in künftig „Wohnge-
biet“ gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2011 und im Bereich
einer Teilfläche des Grundstückes 63/1, KG Görtsch-
ach-Gödnach, von derzeit Freiland in künftig
„Kenntlichmachung als künftige Verkehrsfläche“
gemäß § 53 Abs. 1 lit. c TROG 2011 vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1
lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes
gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Folgende Bauwerber erhielten
Erschließungskosten
vorgeschrieben:
Johannes Weingartner, Dölsach 26
Klaudia Fleissner, Görtschach 8
Gerda Tölle, Dölsach 263
Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerbern 30 %
der Abgabe als Baukostenzuschuss zu gewähren. Bei
diesem Beschluss war GR Johannes Weingartner we-
gen Befangenheit abwesend.
Folgendes Ansuchen um Förderung einer
Photovol-
taikanlage
ist eingelangt.
Christina Wartscher, Dölsach 121, 6,12 kWpeak
Folgendes Ansuchen um Förderung eines
Elektro-
fahrrades
ist eingelangt.
Maria Schett, Dölsach 31
Es wird einstimmig beschlossen, dem Förderungs-
werber o. a. Zuschuss zu gewähren.
Ansuchen um Solarförderung ist keines eingelangt.
Im Zuge der diesjährigen Brückenrevision wurde fest-
gestellt, dass die
„Sattler-Brücke“
renovierungsbe-
dürftig ist. In diesem Zusammenhang wurde die
Tragswerkplanung Tagger mit der Planung und Ein-
holung von Angeboten für die Ausführung der Brücke
in Beton beauftragt. Drei Firmen wurden zur Ange-
botsabgabe eingeladen und wurden folgende Brutto-
preise angeboten:
Frey-Bau GmbH. ……………............... 20.304,00 €
Swietelsky-Bau Ges.mbH. ……............ 33.427,61 €
SW Umwelttechnik ………….. ............. 31.340,95 €
Im Preis nicht enthalten sind der Abbruch und die Ent-
sorgung des Bestandes, das neue Brückengeländer und
die Verlegung der bestehenden Leitungen und Kabel
am Tragwerk. Diese Arbeiten sollen in Eigenregie
durch den Gemeindebauhof durchgeführt werden.
Nach Beratung und einigen Wortmeldungen gelangt
der Gemeinderat zur Auffassung, den Brückenneubau
dem Bestbieter, der Fa. Frey-Bau GesmbH., zum an-
gebotenen Preis zu vergeben. Die Arbeiten sollen noch
heuer durchgeführt werden. Einstimmiger Beschluss!
Wie bereits berichtet, wird durch die Landesstraßenver-
waltung im Jahr 2015 die
Feldwegunterführung Stri-
bach
an der B 107 Großglockner Straße erneuert und
von derzeit 3,50 m auf 5,00 m verbreitert. Die Gemein-
de Dölsach muss sich an den Maßnahmen beteiligen und
die Kosten für den Abbruch und die Neuerrichtung des
westseitigen Widerlagers (inklusive Flügelmauern)
und die Anpassung des Gemeindeweges unterhalb des
Tragwerkes tragen. Diesbezüglich liegt eine Verein-
barung mit dem Baubezirksamt Lienz, FB Straßenbau
vor, welche der Bürgermeister dem Gemeinderat voll-
inhaltlich zur Kenntnis bringt. Der Bürgermeister schätzt
die Kosten, die auf die Gemeinde Dölsach zukommen
werden, auf rd. 60.000 bis 70.000 €. Der Bürgermeister
informiert, dass für dieses Projekt GAF-Mittel beantragt
werden. Nach Beratung und einigen Wortmeldungen
stimmt der Gemeinderat dem Neubau der Feldweg-
unterführung Stribach an der B 107 Großglocknerstraße
und der damit verbundenen Kostenübernahme (wie be-
schrieben) zu. Einstimmiger Beschluss!
Von der Gemeindeverwaltung (Isabella Oberdorfer)
wurde nach Vorgabe des Landes (KSP+) der
Entwurf
eines Katastrophenschutzplanes
für das Gemeinde-
gebiet Dölsach ausgearbeitet und mit zwei Maß-
nahmenkatalogen (plötzliches Schadensereignis und
langsames Schadensereignis) den Gemeinderäten mit
der Einladung zu dieser Sitzung digital übermittelt. In
der folgenden Diskussion mit mehreren Wortmeldun-
gen werden einige Ergänzungen angeregt bzw. Ände-
rungen begehrt. In weiterer Folge wird der überarbei-
tete Entwurf eines Katastrophenschutzplanes für das
Gemeindegebiet der Gemeinde Dölsach gemäß § 7
Abs. 4 des Tiroler Katastrophenmanagementgesetzes,
LGBl. 33/2006 i.d.dzt.g.F. durch sechs Wochen hin-
durch, und zwar vom 17. September bis einschließlich
29. Oktober 2014, zur öffentlichen Einsichtnahme
während der für den Parteienverkehr bestimmten
Amtsstunden aufgelegt. Einstimmiger Beschluss!
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach bestellt die
Mitglieder der Gemeindeeinsatzleitung
wie folgt: