November 2014
Dölsacher Dorfzeitung
Seite 19
Das Protokoll der Sitzung vom 28. Juli 2014 wird ge-
nehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister berichtet
über folgende Themen:
– Die Kabelarbeiten entlang der
Bahnhofstraße
sind
abgeschlossen. Nächste Woche werden Asphaltie-
rungsarbeiten durchgeführt werden, dabei wird es zu
Straßensperren kommen.
– Die
Straße
Richtung Fa. Dorer Ges.mbH. wird, so-
bald die ausführende Firma Zeit hat, verlegt werden.
– Bei der ehemaligen Görtschacher Landesstraße wer-
den noch heuer die
Straßenlaternen
ausgetauscht
werden. Dabei wird erstmals die LED-Technik ver-
wendet werden.
– Noch im Herbst soll auf dem Kindergarten- und
Volksschulgebäude eine
Photovoltaikanlage
montiert werden. Ein Genehmigungsbescheid liegt
bereits vor. Seitens der Kommunalkredit gibt es
dafür eine Förderung von rd. 30 % der Kosten.
– Die Arbeiten für die
Oberflächenentwässerung
Göriach/Stribach
werden noch heuer in Angriff ge-
nommen. Bestbieter war die Fa. OSTA zu einem
Preis von rd. 272.000 €. Die Gemeinde Dölsach
muss einen Interessentenbeitrag in der Höhe von
25 % der anfallenden Kosten leisten.
– Der Bürgermeister informiert, dass im alten Wohn-
gebäude der Fam. Miglar-Tschapeller geplant ist,
Flüchtlinge
aufzunehmen. Der Gemeinderat wird sich
bei der nächsten Sitzung damit auseinander setzen.
Raumordnung Dölsach
c) Auflegung des Entwurfs der ersten Fortschrei-
bung des örtlichen Raumordnungskonzepts für
das Gemeindegebiet von Dölsach.
Der Gemeinde Dölsach wurde seitens der Tiroler Lan-
desregierung eine Verlängerung der Frist für die Fort-
schreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes um
zwei Jahre bewilligt. Diese Frist endet spätestens mit
17. September 2014. Nun war bei diesem Tagesord-
nungspunkt geplant, die erste Auflage der Fortschrei-
bung des örtlichen Raumordnungskonzeptes für das
Gemeindegebiet von Dölsach zu beschließen. Nach
Rücksprache mit dem Raumplaner der Gemeinde
Dölsach, Architekt DI Wolfgang Mayr, ist die Be-
schlussfassung zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, da
der erforderliche Umweltbericht vom Land Tirol noch
nicht bescheidmäßig bestätigt wurde. Somit muss die-
ser Tagesordnungspunkt vertagt werden.
d)Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gp. 175/2, KG Dölsach (DI ETH Franz
Schorn).
MONTAG, 15. SEPTEMBER 2014
Herr DI ETH Franz Schorn plant auf seiner Gp. 175/2,
KG Dölsach, die Errichtung eines Schutzdaches. Der
Bauplatz weist derzeit keine einheitliche Flächen-
widmung auf, sodass nachstehende Änderung des
Flächenwidmungsplanes in diesem Bereich erforder-
lich wird.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56
und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2006 –
TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der Architekten-
gemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-
Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 12. September
2014, Zahl 707r275-2FWP.dwg, über die Änderung
des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach
im Bereich des Grundstückes Nr. 175/2, KG Dölsach,
durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 19. Sep-
tember bis einschließlich 20. Oktober 2014, zur
öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Bereich
zweier Teilflächen des Grundstückes Nr. 175/2, KG
Dölsach, von derzeit Freiland in künftig „gemischtes
Wohngebiet“ gemäß § 38 Abs. 2 TROG 2011 vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1
lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes
gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
e) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gpn. 63/1 und 63/2, KG Görtschach-
Gödnach (Helmut Brandstätter).
Frau Marina Brandstätter erhält von ihrem Vater Hel-
mut ein Baugrundstück, welches zur Zeit noch im
Freiland einliegt. Um im kommenden Jahr eine Bau-
bewilligung erhalten zu können, ist es erforderlich für
gegenständliches Grundstück nachstehende Änderung
des Flächenwidmungsplanes vorzunehmen.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56
und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2006 –
TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der Architekten-
gemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-