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Rund ums Dorf
12/2013
Die Beschreibung des Konzeptplanes lautet folgend
- T 3a Entwicklung: Erweiterung des
Entwicklungsgebiets für touristische Einrichtungen,
Voraussetzung ist die Sicherstellung der verkehrs-
mäßigen Erschließung, sowie eine geordnete
Bauentwicklung mittels ergänzenden
Bebauungsplanes.
Auf eine dem Charakteristikum des Ortes entspre-
chende äußere Gestaltung im Form und Proportion
ist zu achten. Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1
lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des örtlichen
Raumordnungskonzeptes gefasst. Dieser Beschluss
wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der
Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Vorbehaltlich der positiven Stellungnahmen wird
keine Verletzung der Aufgaben und Ziele der örtli-
chen Raumordnung erkannt.
Die Planunterlagen (Raumordnungskonzept) werden
dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.
Bürgermeister Scherer erläutert näher die Erlassung
eines Bebauungsplanes, welcher die Bebauung des
Grundstückes näher regelt (hinsichtlich Höhe;
Gestaltung, Form des Baukörpers). Es geht auch
darum, dass auch die Nachbarn dadurch einen ent-
sprechenden Schutz erhalten (z.B. Höhe eines
Gebäudes).
Die Stellungnahme (Erf-Nr. E-2013-345) der
Obertilliacher Bergbahnen zur geplanten RO-
Konzept- und Flächenwidmungsplanänderung im
Bereich des Gst. 2858/1, KG Obertilliach, wird dem
Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Die
Sportabteilung beim Amt der Tiroler
Landesregierung hat mit Schreiben (Erf.-Nr. E-
2013-469) vom 12.07.2013, Zl. Sport-1520/1/259-
2013, zur geplanten Flächenwidmungsplanänderung
eine Stellungnahme abgeben. Die Planunterlagen
hinsichtlich der Flächenwidmungsplanänderung
wurden bereits dahingehend abgeändert. Bei der
Verwertung des Grundstückes Gp. 2858/1 muss
auch auf andere Belange (Schischule, Schibetrieb)
Rücksicht genommen werden und nicht nur auf das
Familienhotel "Scherer" abgestellt werden.
Gemäß § 70 Abs. 1 in Verbindung mit § 64 Abs. 1
des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011- TROG
2011, LGBl. 56 wird die Auflage und die Änderung
des örtlichen Raumordnungskonzeptes (3. Änderung
des RO-Konzeptes) im Bereich des Gst. 2858/1, KG
Obertilliach beschlossen. Der Entwurf sieht folgen-
de Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes
der Gemeinde Obertilliach vor: Änderung des örtli-
chen Raumordnungskonzeptes im Bereich einer
Teilfläche der Gp. 2858/1 von derzeit FE-
Erholungsraum in künftig baulicher
Entwicklungsbereich für vorwiegend touristische
Nutzung wie in Stempelbeschreibung T 3.