Seite 9 - Gemeindezeitungen

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Rund ums Dorf
07/2013
Der Gemeinderat setzt gemäß § 10 Tiroler
Waldordnung 2005, LGBl. 55/2005, die Waldumlage
für das Jahr 2013 einstimmig (10 Stimmen) wie folgt
fest:
Personalaufwand für das Jahr 2012: € 49.254,75
Lohn
€ 36.412,74
DGB Sozialversicherung
€ 7.566,60
DGB FLAG
€ 1.638,63
Kilometergeld
€ 2.849,70
Sachaufwand
€ 787,08
Gesamtertragswaldfläche
1.891,6235 ha
a) Wirtschaftswaldfläche
741,4938 ha
b) Schutzwald im Ertrag
1.150,1297 ha
Bürgermeister Matthias Scherer bringt dem
Gemeinderat den vorliegenden Entwurf über die
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich
des Grundstückes Gp. 2975 (unterhalb Dorf) zur
Kenntnis. Es ist beabsichtigt eine Teilfläche des
Grundstückes Gp. 2975 von derzeit Freiland in
Sonderfläche
Waldumlage
a)
Wirtschaftswald 50 v.H.
des anteiligen Aufwandes:
49.254,75 * 741,4938 * 50
1.891,6235 * 100
=
€ 9.653,64
b)
Schutzwald im Ertrag 15 v.H.
des anteiligen Aufwandes:
49.254,75 * 1.150,1297 * 15
1.891,6235 * 100
=
€ 4.492,12
Gesamtbetrag - Umlage 2013
€ 14.145,76
a) Messbetrag/ha "WW" ………… € 13,02
b) Messbetrag/ha "S.i.E" ………... € 3,91
Änderung des Flächenwidmungsplanes
(SLG - Sonst. land- und forstwirtschaftliche
Gebäude - Feldstadel mit Abstellmöglichkeit für
landwirtschaftliche Geräte) § 47 TROG 2011 umzu-
widmen. Eigentümer des Grundstückes ist Herr
Ebner Josef, Dorf 58.
Es ist die Errichtung eins Feldstadels mit
Abstellmöglichkeiten für landw. Geräte und einer
maximalen Größe (Außenmaß - Untergeschoß) von
ca. 8,00 x 10,00 Meter geplant (zweigeschossig).
Der
Raumplaner
hat
zur
geplanten
Flächenwidmungsplanänderung
folgende
Stellungnahme abgegeben (Stellungnahme wird dem
Gemeinderat zur Kenntnis gebracht):
Geplant ist die Errichtung eines Feldstadels mit
Abstellmöglichkeit für landwirtschaftliche Geräte in
einem Ausmaß von 11,22 x 10,82 m. Dafür ist die
Umwidmung einer Teilfläche aus der Gp. 2975, KG
Obertilliach, von Freiland in "Sonstige land- und
forstwirtschaftliche Gebäude - Feldstadel mit
Abstellmöglichkeit für landwirtschaftliche Geräte"
notwendig.
Voraussetzung ist eine positive Stellungnahme vom
Amt der Tiroler Landesregierung - Agrartechnik und
Agrarförderung Lienz, Gebietsleitung Osttirol. Der
Gemeinderat der Gemeinde Obertilliach beschließt
einstimmig (10 Stimmen) die Auflage und die dem
Entwurf
entsprechende
Änderung
des
Flächenwidmungsplanes
im
Bereich
des
Grundstückes Gp. 2975, KG Obertilliach, gemäß §
113 Abs. 3 iVm § 70 Abs. 1 und § 67 Abs. 5 TROG
2011, LGBl. 56/2011 (planliche Darstellung und
Legende der Machné Architekten ZT-GmbH, 9900
Lienz, Mühlgasse 33).
Der bestehende Flächenwidmungsplan wird wie
folgt abgeändert:
Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes Gp.
2975, KG Obertilliach, von Freiland (§ 41 TROG
2011) in künftig "Sonderfläche für sonstige land- und
forstwirtschaftliche Gebäude - Feldstadel mit
Abstellmöglichkeit für landwirtschaftliche Geräte"
gemäß § 47 TROG 2011. Der Beschluss wird jedoch
nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs-
und Stellungnahmefrist keine Stellungnahmen zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder
Stelle abgegeben werden und eine positive
Stellungnahme
vom
Amt
der
Tiroler
Landesregierung Agrartechnik und Agrarförderung
Lienz, zur geplanten Flächenwidmungsplanänderung
abgegeben wird.