Seite 27 - Gemeindezeitungen

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Förderungen
Für bestimmte Veranstaltungen im
Bildungshaus Lienz erhalten die
Gemeindebürgerinnen und Ge-
meindebürger von Innervillgraten
einen Bildungsscheck.
Mit diesem „Bildungsscheck“ möch-
te die Gemeinde zur Weiterbildung
animieren.
Bildungsscheck
Zuwendungen zur Unterstüt-
zung pflegender Angehöriger
Sie pflegen seit mindestens einem
Jahr überwiegend
• einen nahen Angehörigen mit
einem Pflegegeld der Stufe 3-7
nach dem Bundespflegegeldge-
setz oder
• einen nahen Angehörigen mit
einer nachweislich demenziel-
len Erkrankung und mit einem
Pflegegeld zumindest der Stufe
1 nach dem Bundespflegegeld-
gesetz
• oder einen minderjährigen na-
hen Angehörigen mit einem
Pflegegeld zumindest der Stufe
1 nach dem Bundespflegegeld-
gesetz
und Sie sind wegen Krankheit, Ur-
laub oder aus sonstigen wichtigen
Gründen verhindert, diese Pflege
selbst zu erbringen?
In diesem Fall bieten wir finanziel-
le Unterstützung an, damit Sie sich
durch eine professionelle oder pri-
vate Ersatzpflege vertreten lassen
können.
Pflegende Angehörige
Höhe der finanziellen
Unterstützung
• bei Pflegegeld der Stufe 1-3:
EUR 1.200,-
• bei Pflegegeld der Stufe 4:
EUR 1.400,-
• bei Pflegegeld der Stufe 5:
EUR 1.600,-
• bei Pflegegeld der Stufe 6:
EUR 2.000,-
• bei Pflegegeld der Stufe 7:
EUR 2.200,-
Förderbar ist nur eine Ersatzpfle-
ge von mindestens einer Woche.
Bei demenziell erkrankten Perso-
nen und bei minderjährigen Pfle-
gebedürftigen ist die Förderung be-
reits für eine Ersatzpflege von
mindestens 4 Tagen möglich.
Nur
nachgewiesene
Kosten
können berücksichtigt werden.
Auf die Gewährung von Zuwendun-
gen besteht kein Rechtsanspruch.
Feststellung durch Fachpersonal
Als Nachweis über das Vorliegen
einer demenziellen Erkrankung gilt
die Bestätigung der Behandlung
der/des Betroffenen (Befundbe-
richt) durch
• eine neurologische oder psych-
iatrische Fachabteilung eines
Krankenhauses
• eine gerontopsychiatrische Ta-
gesklinik bzw. Ambulanz
• ein gerontopsychiatrisches Zen-
trum
• eine/n FachärztIn für Psychiat-
rie und/oder Neurologie
Einkommensgrenzen
Das monatliche Netto-Gesamtein-
kommen des pflegenden Angehö-
rigen darf folgende Beträge nicht
übersteigen:
• bei Pflegegeldstufe 1-5
EUR 2.000,-
• bei Pflegegeldstufe 6-7
EUR 2.500,-
Die Einkommensgrenze erhöht
sich je unterhaltsberechtigten An-
gehörigen um EUR 400,-, bei un-
terhaltsberechtigten Angehörigen
mit Behinderung um EUR 600,-.
Kein anrechenbares Einkommen
sind zum Beispiel Familien- und
Studienbeihilfen, Sonderzahlungen
oder Leistungen nach den Sozial-
hilfegesetzen der Länder.
Für Veranstaltungen im Bildungs-
haus Osttirol wird der Gutschein
(„Bildungsscheck“) von der Ge-
meinde Innervillgraten ausgestellt.
Workshops, Vorträge und Kurse die
gefördert werden, werden von der
Gemeinde Innervillgraten ausge-
schrieben und an „einen Haushalt“
gesandt.
Die jeweiligen Kurse werden auch
auf der Gemeinde-Homepage unter
www.innervillgraten.at bekannt ge-
geben.