Seite 24 - Gemeindezeitungen

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Energie
Zielsetzung
Dieser Kühlgeräteaustausch soll mit
einem Direktzuschuss der Gemein-
de auf die Anschaffungskosten des
Neugerätes unterstützt werden. Die
Förderung für den Kühlgerätetausch
der Gemeinde Innervillgraten trägt
dazu bei, dass alte, stromfressende
Kühl- und Gefriergeräte gegen mo-
derne Energiesparer eingetauscht
werden und damit der Strombedarf
in der Gemeinde reduziert wird.
FörderwerberInnen (Wer kann
um Förderung ansuchen)
FörderungswerberInnen
können
nur natürliche Personen sein, die in
der Gemeinde Innervillgraten ihren
Hauptwohnsitz haben und eine min-
destens zehn Jahre altes Kühl- oder
Gefriergerät gegen ein, dieser För-
derrichtlinie entsprechendes Neu-
gerät eingetauscht haben.
Förderungsgegenstand (Was
wird gefördert)
Gefördert wird der Ankauf von Kühl-
und Gefriergeräten der Energieef-
fizienzklassen A++ bzw. A+++ (Pi-
ckerl am Gerät), soweit dafür ein
mindestens zehn Jahre altes Kühl-
oder Gefriergerät ausgetauscht und
nachweislich ordnungsgemäß ent-
sorgt wurde.
Art und Umfang der Förderung
Für den Umtausch alter Kühl- und
Gefriergeräte gegen energiesparen-
de Neugeräte gemäß Punkt 3 wird
ein nicht rückzahlbarer Zuschuss
von 50 Euro (bei Geräten unter ei-
Verlängerung Kühlgerätetauschförderung
ner Höhe von 90 cm) bzw. 100 Euro
(bei Geräten, die höher als 90 cm
sind) gewährt. Pro FörderwerberIn
kann maximal ein Kühlgeräteaus-
tausch gefördert werden. Auf die
Gewährung der Zuschussleistung
zum Kaufpreis durch die Gemeinde
Innervillgraten besteht kein Rechts-
anspruch.
Abwicklung / Antragstellung
• Der / die FörderungswerberIn
kauft ein Kühl- / Gefriergerät
mindestens der Energieeffizi-
enzklasse A++.
• Der / die FörderungswerberIn
lässt sich die ordnungsgemä-
ße Entsorgung des mindestens
zehn Jahre alten Altgerätes be-
stätigen, von
– der / dem Elektrohändler/-in,
wenn er / sie das Altgerät zu-
rücknimmt
– den MitarbeiterInnen der
Altstoffsammeleinrichtung,
wenn dort das Altgerät ent-
sorgt wird
– der Rückgabestelle, die der
Versandhandel verpflichtend
anzubieten hat.
• Der / die FörderungswerberIn
sendet den vollständig ausge-
füllten, unterschriebenen An-
trag mit dem Rechnungsbeleg
sowie eines Zahlungsnachwei-
ses (wenn das Neugerät nicht
bar bezahlt wurde) in Kopie an
das Gemeindeamt Innervillgra-
ten (Gemeinde Innervillgraten,
Innervillgraten 78, 9932 Inner-
villgraten). Unvollständige För-
derungsanträge können erst
nach Einlangen der restlichen
Unterlagen bearbeitet werden
und gelten erst ab diesem Zeit-
punkt als „eingebracht“.
• Der Zuschuss zu den Anschaf-
fungskosten des Neugerätes
wird den FörderwerberInnen
unbar, durch Überweisung auf
ein bekannt gegebenes Giro-
konto ausbezahlt.
Förderanträge sind bis zum
31.12.2014 einzubringen.
Allgemeine Kriterien
Der / die FörderungswerberIn ver-
pflichtet sich mit der Unterzeichnung
des Antrags, das geförderte Kühl- /
Gefriergerät in einem Haushalt in
der Gemeinde Innervillgraten einzu-
setzen. Bei diesem Haushalt muss
es sich um den Hauptwohnsitz der
/ des Förderwerbers /-in handeln.
Dieser Hauptwohnsitz muss wäh-
rend des Antragszeitraumes gege-
ben sein und zumindest für die Dau-
er von zwei Monaten bestehen bzw.
bestanden haben.
Bei dem / der FörderwerberIn muss
ein eigener Haushalt vorliegen. Le-
ben mehrere Personen in einem
Haus, liegen getrennte Haushalte
nur insoweit vor, als diese Personen
in jeweils abgeschlossenen Wohn-
einheiten (Küche, Wohn- , Schlaf-
raum, Sanitäreinheit) leben.
Ein Zuschuss für den Austausch
eines energieeffizienten Kühl- / Ge-
Ältere Kühl- und Gefriergeräte entsprechen meist hinsichtlich ihres Stromverbrauchs nicht
mehr dem Stand der Technik. Ökobilanzen zeigen, dass ein Austausch von Kühl- und Ge-
friergeräten, die älter als zehn Jahre sind, sinnvoll ist (hier wird mehr Energie eingespart als
durch die Erzeugung und den Transport des Neugeräts verursacht wird).