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Dölsacher Dorfzeitung
Februar 2014
Bereich der Gp. 212/22 und einer Teilfläche der
Gp. 212/1, beide KG Dölsach (sun.e-solution
GmbH. und Gemeinde Dölsach).
Die sun.e-solution GmbH. aus Lienz hat das Anwesen
Dölsach 134 (ehem. Hans Pondorfer) käuflich erwor-
ben. Die Firma beabsichtigt, ihren Firmensitz nach
Dölsach zu verlegen. Um die Gebäude betrieblich nut-
zen zu können, beabsichtigen sie von der Gemeinde
Dölsach eine Teilfläche aus der Gp. 212/1 als Ab-
standsfläche zu erwerben. Das macht nachstehende
Änderung des Flächenwidmungsplanes sowie Erlas-
sung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige
Beschlüsse:
1) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr.
56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz
2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-
Scherzer-Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 10. De-
zember 2013, Zahl 707q212-1FWP.dwg, über die
Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemein-
de Dölsach im Bereich einer Teilfläche des Grund-
stückes Nr. 212/1, KG Dölsach, durch vier Wochen
hindurch, und zwar vom 17. Dezember 2013 bis
einschließlich 14. Jänner 2014, zur öffentlichen Ein-
sichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-
reich einer Teilfläche des Grundstückes 212/1, KG
Dölsach, von derzeit Freiland nach § 41 in künftig all-
gemeines Mischgebiet nach § 40, Abs. 2 TROG 2011,
LGBI. 56/2011 vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1
lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes
gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu be-
rechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
2) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes
2011, LGBl. Nr. 56, den von der Architektengemein-
schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr aus-
gearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Be-
bauungsplanes im Bereich des Grundstückes 212/22
sowie im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes
Nr. 212/1, beide KG Dölsach, laut planlicher und
schriftlicher Darstellung der Architektengemein-
schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr vom
10. Dezember 2013, Zahl 707q212-1BBP.dwg,
durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 17. De-
zember 2013 bis einschließlich 14. Jänner 2014, zur
öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der
Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Für die von der sun.e-solution GmbH. von der Ge-
meinde Dölsach benötigte Grundfläche wird ein Betrag
von 44 € je m² festgelegt. Einstimmiger Beschluss!
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, nachstehen-
den Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen.
b)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gpn. 610 und 850/1, KG Dölsach (Fa.
Liot GmbH. – Öffentliches Gut).
Dieses Grundstück weist derzeit keine einheitliche
Flächenwidmung auf. Um eine Erweiterung zu er-
möglichen ist eine einheitliche Flächenwidmung er-
forderlich. Nachstehende Änderung des Flächenwid-
mungsplanes ist daher notwendig.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr.
56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz
2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-
Scherzer-Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 25. No-
vember 2013, Zahl 707q610FWP.dwg, über die
Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemein-
de Dölsach im Bereich des Grundstückes Nr. 610, KG
Dölsach, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom
17. Dezember 2013 bis einschließlich 14. Jänner
2014, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-
reich einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 610, KG
Dölsach, von derzeit Freiland in künftig „allgemeines
Mischgebiet“ gemäß § 40 Abs. 2 mit eingeschränkter
Wohnnutzung nach § 40 Abs. 6 sowie im Bereich
einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 850/1, KG Döl-
sach, von derzeit Freiland in künftig „Kenntlich-
machung als öffentliche Verkehrsfläche“ gemäß § 53
Abs. 3, beide TROG 2011, vor.