Seite 17 - Gemeindezeitungen

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November 2013
Dölsacher Dorfzeitung
Seite 17
b.
Abschreibung einer Teilfläche („1“) aus dem Öf-
fentlichen Gut Gp. 40/7, KG Stribach (Aguntum).
In Aguntum soll die Plakatwand einer naturschutz-
rechtlichen Bewilligung zugeführt werden. Dazu wird
es erforderlich, dass die Teilfläche „1“ aus der Gp.
40/7, KG Stribach, der Gp. 40/9, KG Stribach, auf der
das Museum Aguntum steht, zuzuschreiben. Gegen-
ständliche Teilfläche des Parkplatzes ist entbehrlich,
da es sich dabei zum Großteil um Grünfläche handelt.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Entsprechend der Planurkunde der Vermessungs-
kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 3. Juli 2013,
GZ. 4016A/2013, wird die Teilfläche „1“ im Ausmaß
von 100 m² aus dem Öffentlichen Gut Gp. 40/7, KG
Stribach (EZ 41), ausgeschieden. Sämtliche Kosten
mit der Durchführung gehen zu Lasten des Vereins
Curatorium pro Agunto.
Der Bürgermeister berichtet, dass das Land für die
Realisierung der
Speicherteich-Erweiterung auf
dem Zettersfeld
insgesamt 1,4 Mio € zugesagt hat.
Davon werden 0,6 Mio € als GAF-Mittel über die Ge-
meinden des Planungsverbandes 36 ausgeschüttet. Die
Gemeinden haben einen entsprechenden GR-Be-
schluss herbeizuführen, damit diese Mittel an die
Bergbahnen weitergeleitet werden können. Als Ge-
genleistung erhalten die Gemeinden Aktien der Lien-
zer Bergbahnen. Seitens der BH Lienz wurde ein Auf-
teilungsschlüssel ausgearbeitet, nach dem auf die Ge-
meinde Dölsach 6,5 % der Mittel bzw. 39.000 €
entfallen. Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach
fasst folgenden mehrheitlichen Beschluss (zwei
Stimmenthaltungen: Bernhard Steiner und Josef
Robert Possenig): Seitens der Gemeinde Dölsach wird
auf die GAF-Mittel in der Höhe von 39.000 € zuguns-
ten der Lienzer Bergbahnen AG (Speicherteich) ver-
zichtet bzw. wird diese Bedarfszuweisung unverzüg-
lich nach Erhalt an die Lienzer Bergbahnen AG
weitergeleitet. Als Gegenleistung zeichnet die Ge-
meinde Dölsach Aktien der Lienzer Bergbahnen AG
im nominalen Wert der Bedarfszuweisung gegen.
Herr Christian Zeiner hat sich für den
Grund des
Bodenfonds
Gp. 63/2, KG Stribach, beworben. Sei-
tens des Bodenfonds wurde bereits ein Kaufvertrags-
entwurf ausgearbeitet. Der Gemeinderat stimmt dem
Verkauf der Grundparzelle Nr. 63/2, KG Stribach, an
Herrn Christian Zeiner einstimmig zu.
Die
Franz von Defregger Musikkapelle Dölsach
hat
mit Schreiben vom 30. April 2013 ein Ansuchen um
finanzielle Unterstützung ersucht. Geplant ist die Ein-
kleidung der 28 weiblichen Mitglieder mit einer
wenn er sein Anwesen verkauft hat. Diesbezüglich
wird festgestellt, dass die Erschließungskosten bereits
fällig gewesen sind. Der Gemeinderat stimmt einer
Stundung nicht zu. Einstimmiger Beschluss!
Folgender Bauwerber erhielt
Erschließungskosten
vorgeschrieben:
Johann Wallensteiner, Dölsach 190
Es wird einstimmig beschlossen, dem Bauwerber 30 %
der Abgabe als Baukostenzuschuss zu gewähren.
Folgende Ansuchen um Förderung einer
Photovol-
taikanlage
sind eingelangt.
Martin Plankensteiner, Gödnach 92,
6,36 kWpeak
Dr. Hubert Volgger, Dölsach 130, 4,50 kWpeak
Folgende Ansuchen um Förderung für ein
Elektro-
fahrrad
sind eingelangt:
Michaela Gander, Görtschach 34
Margit Köferle, Gödnach 75
Hubert Moser, Görtschach 26
Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungs-
werbern o. a. Zuschuss zu gewähren.
Behandlung von Zuschreibungen zum bzw. Ab-
schreibungen vom Öffentlichen Gut
a.
Übernahme von Teilflächen („1“, „2“) in das
Öffentliche Gut Gp. 678/1, KG Göriach, sowie
Abschreibung einer Teilfläche („3“) aus dem
Öffentlichen Gut Gp. 678/1, KG Göriach (Mar-
tin Gasser).
Im Bereich des Gemeindeweges Gp. 678/1, KG
Göriach (Abfahrt zum Tyrol Inn), wird eine Grenz-
berichtigung durchgeführt. Dadurch wird die Map-
pengrenze dem natürlichen Wegverlauf angepasst.
Dazu wird es erforderlich, einige Teilflächen dem Öf-
fentlichen Gut Gp. 678/1, KG Göriach, zuzuschreiben
und eine Teilfläche aus dem Öffentlichen Gut Gp.
678/1, KG Göriach, abzuschreiben. Dadurch wird die
Breite des Weges auf mindestens 4,71 m vergrößert.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Entsprechend der Planurkunde der Vermessungs-
kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 24. Oktober
2011, GZ. 8897A/2007, werden die Teilflächen „1“
und „2“ im Ausmaß von insgesamt 20 m² dem
Öffentlichen Gut Gp. 678/1, KG Göriach (EZ 41) zu-
geschrieben und die Teilfläche „3“ im Ausmaß von
20 m² aus dem Öffentlichen Gut Gp. 678/1, KG
Göriach (EZ 41), ausgeschieden.